MsMMMmDtllMkll VucklulM Nr. 77 (N. 48)Leipzig, Dienstag den 31. März 1936 1V3. Jahrgang Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. Bekanntmachung Zur Prüfung und Überwachung der geschäftlichen Verhältnisse und der Eignung und Zuverlässigkeit der an buchhändlerischen Unternehmungen Berechtigten ordne ich im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Reichsschrifttumskammer an: Die Mitglieder des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler sind verpflichtet: 1. auf Verlangen die an ihrem Unternehmen Berechtigten (z. B. Eigentümer, Gesellschafter, Aktionäre, stille Gesellschafter, Darlehensgeber, Verkäufer bei Stundung des Kaufpreises, Pächter usw.) unter Angabe der Höhe des Gesellschaftskapitals oder des Grades der Berechtigung mitzuteilen; 2. einen Wechsel der Berechtigten der Geschäftsstelle des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler zu Leipzig zu melden; 3. für die Berechtigten und deren Ehegatten den Nachweis der arischen Abstammung bis zum Jahre 1800 zurück zu erbringen, soweit es nicht bereits geschehen ist. Die gleiche Verpflichtung besteht für die Mitglieder von Aufsichtsräten. Hiervon unberührt bleiben Kreditanstalten, denen Sachen oder Rechte vorübergehend zur Sicherung verpfändet oder zur Sicherung übertragen sind; 4. von den Berechtigten die Erklärung beizubringen, ob sie ihr Recht für sich selbst oder für einen Dritten ausüben; 5. auf Verlangen Aufschluß zu geben über Fragen der Herstellung und des Vertriebs sowie über Abschluß von Verträgen aller Art; 6. auf Verlangen Einblick in alle Unterlagen zu gewähren, die für die in den Ziffern 1-5 festgelegten oder für die sonstigen gesetzlichen, standes- und satzungsmätzigen Verpflichtungen Bedeutung haben. Leipzig, den 30. März 1936 Baur, Vorsteher Börsenverein der Deutschen Buchhändler Bekanntmachung Nach den für die Buchaussuhr geltenden neuen Grundsätzen wird ab l. April 1836 der den ausländischen Wicderverkäufern ge währte Rabatt nicht mehr vom Jnlandladenpreis, sondern vom Auslandladenpreis errechnet. Hierüber wurden die Auslandver- eine benachrichtigt. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß Kommissionsgut, welches nach dem 9. September 1935 berechnet und vor dem 31. März 1936 ins Ausland geliefert wurde, zum 31. März nach den bisher geltenden Bedingungen abgerechnet werden muß. Das Nähere hierüber vereinbaren die deutschen Ausführer mit ihren ausländischen Geschäftsfreunden. Leipzig, den 30. März 1936. Or. Heß. Hundert Jahre Unterstützungs-Verein Deutscher Buchhändler u. Buchhandl.-Gehülfen 1836—1936 Einladung zur Hauptversammlung amMontag,dem4. Mai1936, 19.36 Uhr in Berlin, im Buchhändlersaal, Buchhändlerhof 2 (Buch händlerhaus, Ausgang 8). Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes über das Jahr 1935. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses und Antrag, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. 3. Wahl eines Vorstandsmitgliedes an Stelle des satzungsgemäß ausscheidenden Herrn Reinhold Borstell für die Amts zeit 1936—1941. (Herr Reinhold Borstell ist satzungsgemäß wieder wählbar.) 4. Wahl eines Mitgliedes des Rechnungsausschusses an Stelle des satzungsgemäß ausfcheidenden Herrn Moritz Gotthardt für die Amtszeit 1936—1939. (Herr Moritz Gotthardt ist satzungsgemäß wieder wählbar.) Berlin, im März 1936. Der Vorstand: Friedrich Feddersen. Reinhold Borstell. Joseph Steiner. Kurt Petters. Fritz Psenningstorsf jun. 293