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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-04-02
- Erscheinungsdatum
- 02.04.1936
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- Deutsch
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von gesunder Arische ist. Entrouvssmäßig wie auch drucktechnisch ist eine ganze Reihe von Büchern wirklich gut gelungen. In gesunder Erkenntnis des organischen Zusammenhangs mit der gesetzten Type hat der Holzschnitt «inen gegen frühere Zeiten unerhört großen Raum eingenommen. Und Hier bei allen den entzückenden Kalendern, die ja jedem Freunde guter Bücher alljährlich zur Ergötzung dienen, wie auch den reizenden Ausgaben von Märchen, Seemannsliedern, Sol datenliedern zeigt sich, daß die Zeit vorüber ist, in der der Holz schnitt sich dadurch kompromittierte, daß er zum Spielzeug der »höheren Tochter« oder sensationslüsterner sogenannter »Primitiver« geworden war. Noch ist es nicht lange her, daß man, die Form ver gessend, planlose »Schlvarz-weiß-Efsekte« mit mehr oder weniger taug lichem Werkzeug in ein Brett kratzte, eiwschmierte, abklatschte, um unter Zustimmung aller »Sachverständiger« behatrpten zu dürfen, das Machwerk sei ein Holzschnitt. Wer heute sieht, mit welcher Treue in bezug auf Form, Werkzeug, Werkstoff, und mit welcher Liebe zum Buch gearbeitet wird, der wird sich auch des himmelweiten Unter schieds zwischen jüngster Vergangenheit und Gegenwart bewußt werden. Auch beim Buch Umschlag lohnt es sich, sich aufzuhalten. Zwar hat man hier vor kurzem gerade den Buchumschlag in großer Reichhaltigkeit in den Räumen der Akademie zu sehen bekommen; aber trotzdem ist einiges dort nicht gezeigte Sehenswerte hier zu sehen, und die Abteilung hätte gerade im Zusammenhang mit den übrigen Zweigen des buchkünstlerischen Schaffens nicht fehlen dürfen. In der Abteilung illustriertes Unterhaltungs buch wird in einigen Ausgaben der Beweis geliefert, daß ein Buch durchaus nicht teuer zu sein braucht und doch gut illustriert sein und auf hoher geschmacklicher Stufe sich bewegen kann. Kann solches der Einzelverleger nicht leisten infolge der meist beschränkten Auflage, so müssen sich eben Organisationen das Verdienst erwerben, das billige, originalgraphisch ausgestattete Buch dem deutschen Volk wieder zugänglich zu machen. Kommen muß es ja wieder! Aber der reine Wille Vieler muß dazu helfen und ein neuer Typ des Bibliophilen. Doch darüber sei andernorts gesprochen. Die Zeitschri ftentitel zeigen ebenfalls besondere Leistun gen neben etwas schablonenmäßig wirkenden Leistungen Schwächerer. Man fühlt dabei auch unter den Fachleuten deutlich Führer und Mitläufer. Hochästhetische Leistungen finden sich darunter, ganz be sonders unter einigen Mode- und Sportblättern. Auch drucktechnisch bemerkenswerte Blätter find darunter. In reinem Schivarz-iveiß gliedern sich einige wirklich gute Arl'eiten an. Der Raum, der den Kalendern gewidmet ist, haucht noch einmal erfreuliche Frische. Die besten Namen finden sich auch hier, Könner, die schon beim ganzen Rundgang durch besonderen Wert ihrer Schöpfung auffallen. An Buchkaleuder bekannter Schriftgießereien und Druckereien schließen sich die Wandkalender an, bei welchen eine Reihe sehr angenehm aus fällt. Die Schau für kirchliche Graphik zeigt nicht nur das Buch sondern auch verschiedene Anwendungen in Stein, Holz, Glas und Metall. Erfreulich wirken diese schönen Dinge durch die klaren aus gereiften Formen und durch die hervorragende Beschriftung und An bringung der Symbole. Schöne wundervoll gebildete Texte in Hand schrift und Satz, die bekannten schönen Dinge Kochs als Marksteine einer neuen Geisteshaltung, sie liegen unter den Arl'eiten jungen tatenfrohen Nachwuchses, der tüchtig zu werden verspricht. Auch im Raum für Schrift findet sich manch bcachtlichesStück, gute Heraldik, und dort werden auch sehr lehrreiche Einblicke Uber Mühe und Fleiß des Schriftgestalters in Verbindung mit dem Schriftgießer vor geführt. Überhaupt Mühe und Fleiß, Verantwortungsbewuhtfein der künstlerischen Arbeit gegenüber, Ehrlichkeit der Gesinnung sprechen aus allen Räumen. Bor dem überwiegenden Hochwertvollen und Guten tritt das mit derselben Ehrlichkeit gezeigte Schwache weit zurück. Es bleibt ein sehr guter Eindruck als Schlustergebnis. Und bei aller Werbeabsicht liegt über dem Ganzen ein nobler Zug von Bescheidenheit und lauterer Gesinnung. Eine völlige Anonymität der ausgestellten Dinge ist gewahrt. Sie ist aus guten Gründen gewollt, die auch ich respektieren möchte. Kein Prangen mit Namen, kein Hervorstellen von Sondergruppen. Wer sich über den Namen irgendeines Herstellers dennoch unter richten möchte, sei auf den sehr geschmackvoll gehaltenen Katalog verwiesen und aus die Eindrücke persönlichen Besuchs. Ein recht reger Besuch besonders aus den Kreisen der Freunde guter Bücher und Drucksachen möge der schönen Schau, die noch bis 13. April ge öffnet bleibt, beschicken sein. Devisenvorschriften im Postverkehr nach dem Ausland Gänzlich verboten ist die Versendung oder Uberbringung von deutschen Reichsmarknoten (Neichsbanknoten, Rentenbankscheinen, Privatbanknoten) sowie von deutschen Goldmünzen ins Ausland oder aus dem Inland in die badischen Zollausschlußgebiete. Versendung von ausländischen Geldsorten, insbesondere von aus ländischem Münzgeld oder Papiergeld, ausländischen Banknoten, ferner von deutschen Scheidemünzen, von Gold oder sonstigen Edel metallen (Silber, Platin und Platinmetallen) und von ungestempelten kursfähigen in- oder ausländischen Briefmarken, wenn sie Geldfunk- tioncn verrichten sollen, nach dem Ausland oder den badischen Zoll ausschlußgebieten ist in gewöhnlichen Postsendungen einschließlich der Pa kete mit stiller Versicherung und der unversiegelten Wertpakete gänzlich verboten, in Einschreibsendungen nur durch Devisenbanken oder unter Zollverschluß (nach zollamtlicher Vorab fertigung) zulässig, in versiegelten Wertsendungen bis zum Betrag von 10 NM insgesamt im Kalendermonat (Frei grenze) gegen Eintragung im eigenen Reisepaß des Absenders, von mehr als 10 NM im Kalendermonat nur mit Devisengenehmigung oder Devisenbescheinigung zulässig. Gold und sonstige Edelmetalle bürten in jedem Fall (also auch bei Werten unter 10 NM) nur mit Devisengenehmigung oder Devi senbescheinigung versandt werden. Versendung von Antwortscheinen, soweit sie Geldfunk tionen verrichten sollen, ist verboten. Versendung von Wertpapieren bedarf der Genehmigung. Deutsche Po st reisescheckhefte dürfen ohne Genehmigung der Devisenstelle aus- und eingeführt werden. Sie berechtigen jedoch zur Abhebung nur in Deutschland. Postanweisungen und Po st über Weisungen nach dem Ausland sind bis 10 NM insgesamt im Kalender monat gegen Eintragung im eigenen Reisepaß des Absenders zu lässig, über 10 NM nur mit Devisengenehmigung oder Devisen bescheinigung. Der Höchstbetrag umfaßt bei allen vorstehenden Zahlungen auch die bei andern Stellen als der Post getätigten Zahlungen. Die Freigrenze kann nicht in Anspruch genommen werden von einer Person, die innerhalb desselben Kalendermonats eine gleichartige Rechtshandlung mit Genehmigung vorgenommen hat. Nachnahmen und Po staufträge aus Deutschland nach dem Ausland, deren eingezogene Beträge einem Postscheckkonto im Bestimmungsland der Sendungen zugeführt werden sollen, sind un zulässig. Nachnahmen und Postaufträge aus dem Ausland nach Deutschland sind unzulässig. Waren, die in Paketen, Wertbriefen, Wertkästchen oder Päckchen aus dem deutschen Wirtschaftsgebiet ausgeführt werden, sind für die Devisenbewirtschaftung von dem Absender mit einer Exportvaluta- Erklärung schriftlich anzumelden, und zwar 1. der für den Absender zuständigen Neichsbankanstalt binnen drei Tagen nach der Versen dung mit Abschnitt 2. der Aufgabepostanstalt bei Auflieferung der Sendungen mit Abschnitt 6 der Exportvaluta-Erklärung. Es besteht eine Reihe weiterer Einschränkungen für den Zah lungsverkehr mit dem Ausland usw. Insbesondere gilt die Frei grenze von 10 NM für bestimmte Arten von Zahlungen nicht. Aus kunft darüber erteilen die Devisenstellen. Der Absender ist für die Zulässigkeit der Zahlung oder Versendung in jedem Fall verant wortlich. Verstöße gegen die für die Devisenbewirtschaftung erlassenen Vorschriften werden mit Gefängnis und Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft; die ohne Genehmigung ausgeführten Werte können eingezogen werden. 306
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