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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1936-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1936
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Die Durchschreibbuchführung Von Lans Stell, Bücherrevisor BNSDI., München Von Jahr zu Jahr hat die Durchschreibbuchführung in zu nehmendem Maße auch im Buchhandel Eingang gefunden, jedoch noch nicht die Verbreitung erhalten, die sie wegen ihrer vielen Vorzüge verdient. Es beruht dieses zum guten Teil auf einer Un kenntnis ihres Wesens, das nicht beseitigt wird durch zahllose Prospekte und Broschüren mit ausgesprochenem Werbecharakler, denen es weniger um Aufklärung als um den Absatz von Fabri katen zu tun ist. Das Buch von Baum*) enthält eine sehr gute Darstellung der Durchschreibbuchführung, setzt trotz feiner ver hältnismäßig leichtverständlichen Darstellungsweise für manche Buchhändler vielleicht doch noch zuviel voraus. Berücksichtigt man, daß es über vierzig Fabrikats gibt, daß einige Unternehmen über ein Dutzend verschiedene Verfahren vertreiben und mehrere hun dert verschiedene Vordrucke als Lagersorten aufweisen, so ergibt sich als Selbstverständlichkeit, daß dieser Aufsatz nur das Wich tigste über die Durchschreibbuchführung herausschälen kann. Vorweg sei bemerkt, daß die Durchschreibbuchführung wegen ihrer Einfachheit keine besonderen, buchhalterischen Kenntnisse voraussetzt. Gewisse Grundkenntnisse sind jedoch ebenso erforder lich wie ein ordentliches und genaues Arbeiten. Der Übergang zur Durchschreibbuchsührung kann jederzeit er folgen; es ist nicht einmal zu empfehlen, mit ihr gerade zum Jahresanfang beginnen zu wollen, 5a sich um diese Zeit alle möglichen anderen Arbeiten zusammendrängen. Die Durchschreibbuchführung eignet sich für jeden Betrieb, auch im Buchhandel; sie ist weder so etwas Primitives, daß sie nur für Kleinbetriebe in Betracht käme, noch etwas so Grandioses wie etwa eine Buchführung mit elektrischen Buchungsautomaten, daß sie nur für Großbetriebe in Anwendung kommen könne. In der Anschaffung und Durchführung ist sie teurer wie andere Me thoden, genau so wie auch eine Schreibmaschine teurer ist wie ein Füllfederhalter oder eine gewöhnliche Schreibfeder, wie auch schließlich ein Farbband nicht soviel Buchstaben zu Papier bringt wie eine Tintenflasche in gleicher Preislage. Schließlich kommt es bei richtiger Sparsamkeit nicht auf die Kosten an, sondern auf die Vorteile und Vorzüge, insbesondere wenn man Ansprüche an seine Buchführung stellt und sich nicht in einem alten Kuddelmuddel wohl fühlt, in dem sich bestenfalls nur der Inhaber selbst auskennt, was dann meist auch noch fraglich ist. Die großen Vorzüge der Durchschreibbuchführung liegen in ihrer unbedingten Zwangsläufigkeit, die viele Fehler, besonders Ubertragungsfehler und Übertragungsunterlassungen ausschließt oder wenigstens meist sofort erkennen läßt. Sie ermöglicht ohne Mehrarbeit oder Mehrkosten eine weitgehende Ausgestaltung der Buchhaltung und damit ein besseres Eindringen in das Betriebs geschehen. Daneben bedeutet sie eine Ersparnis an Zeit und Arbeit im Vergleich zu einer gleichwertigen anderen Buchführung, nicht aber zu einer veralteten, innerlich wertlosen Zahlenschreiberei. Gerade wegen ihrer innerlichen Zwangsläufigkeit ist die Durchschreibbuchführung trotz Verwendung von losen Vordrucken (nur das Journal kann gebunden geführt werden, es empfiehlt sich aber nicht) handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässig und beweiskräftig, soweit nicht im Einzelsall gegen ihre materielle Richtigkeit und Vollständigkeit Bedenken bestehen müssen. Als Konten werden heute meist Papierblätter benutzt, welche die Urschrift tragen; weniger üblich sind heute Kartonblätter, die die Durchschrift tragen. Diese Konten werden in besonderen Kästen mit Stützen usw. aufbewahrt, die Konten weisen heute alle Vor züge einer gutausgcbauten Kartei auf und können durch aufgesetzte Merker, Sichtstreifcnreiter usw. für alle Wünsche praktische Er füllung bringen. Den Buchungsinhalt der Konten enthält mittels Durchschrift das Journal, es verzeichnet somit alle Geschäftsvorfälle in zeit- '> Richard Baum: Neuzeitliche Buchhaltungsmethoben unter Beriiiksichtiguna der Maschinenbuchhaltung. Bcrtin-Lichterselde 1828, Reinhold Wichert. X, 388 S. ni. zahlr. Formularen. Preis geb. RM 9.—. licher Reihenfolge. Ohne Durchschrift dürfen keine Buchungen er folgen, trotzdem vorgenommene -Luftbuchungen« lassen sich meist leicht feststellen. Lruppe: Unterkonten: Oelcker Xunäen Ulekeranten Liakauk Verkauk Unkosten ^Veeksel ^nlLAeverte Sonstiges Kapital 6 1. Kasse 6 2. Portokasse O 3. Nebenkasse 6 4. Postscheck O 5. Bank usw. Die Kunden bzw. Lieferanten erhalten das Kennzeichen „X" bzw. und eine Num mer, die aber nicht mit dem ^bo gleich laufen soll. Uber die Kontennummern wird ein Register nach Nummernfolge geführt. Die Konten selbst werden nach dem Namen- oder Städte-^bo abgelegt. X 1. Reiner Warenverkaufspreis X 2. Frachten und sonstige Nebenkosten X 3. Sonderrabatte, Nachlässe usw. X 4. Einkaufsskonti X 5. Rücksendungen an Lieferanten V 1. Reiner Wareneinkaufspreis V 2. Frachten und sonstige Nebenkosten V 3. Verkaufsrabatte und Nachlässe V 4. Verkaussskonti V 5. Rücksendungen von Kunden 17 1. Miete 17 2. Heizung 17 3. Beleuchtung 17 4. Reinigung 17 5. Gehälter 1 Vielfach vereinigt 17 6. Löhne > oder noch weiter 17 7. Soziale Leistungen I aufgeteilt ^ 9. Frachten ) ^ 2 und V 2 17 10. Packmaterial 17 II. Bürobedarf, Vordrucke 17 12. Leipziger Vertreter 17 13. Werbeunkosten 17 14. Versicherungen 17 15. Beiträge 17 16. Umsatzsteuer 17 17. Gewerbesteuer 17 18. Gemeindeumlagen 17 . . Weitere Betriebssteuern 17 . . Verschiedenes IV 1. Kundenwechsel (Besitzwechsel) VV 2. Eigene Akzepte (Schuldwechsel) ^ 1. Geschäftseinrichtung ^ 2. Grundstücke l gegebenenfalls ^ 3. Gebäude j weiter aufgeteilt ^ 4. Fuhrpark ^ 6. Beteiligungen H. 6. Wertpapiere 8 1. Hausaufwand 1 gegebenenfalls 8 2. Hausertrag / weiter aufgeteilt 8 3. Altmaterialverkauf 8 4. Zinsen soweit nicht 8 1 8 6. Differenzbeträge X 1. Kapital X 2. Private Entnahmen X 3. Persönliche Steuern (oft weiter aufgeteilt oder auch mit X 2 vereinigt) X 4. Einlagen Bei offenen Handelsgesellschaften und Kom manditgesellschaften werden für jeden Ge sellschafter diese Konten geführt. 311
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