Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19360404
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193604047
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19360404
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
- Monat1936-04
- Tag1936-04-04
- Monat1936-04
- Jahr1936
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nummer 81, 4. April 1936 der Anwendungsmöglichkeit dieser Unternehmungsformen im Sorti mentsbuchhandel im Wege stecht. Das Sortiment kennt im allgemeinen nicht die Investierung so hoher Beträge. Es trete u>. a. hinzu die stark klein- und mittelbetriebliche Struktur und die Kompliziertheit der Unternehmerfuirktionen und ähnliche Dinge, sodaß man der per sönlichen Rechtsform den Vorzug gebe. In dem letzten der veröffentlichten Teile wird die Unternehmer persönlichkeit des Sortimentsbuchhandels untersucht. Lämpe trifft die Feststellung, daß von 121 sächsischen Sortimentern der Alters klasse III (41—50 Jahre) 31, und der Klasse IV (51—65 Jahre) 46 angehörten. Dieses hohe Durchschnittsalter beweist, daß die frühe Selbständigmachung im Sortimentsbuchhandel eigentlich nicht die Regel ist. Es muß eine gute berufliche Schulung gepaart mit der Reife eines gewissen Alters der Selbständigmachung vorausgehen. Bei der sozialen Abstammung der Buchhändler ergab sich in 113 Fällen, daß nur ein Drittel der Väter Buchhändler waren, während beispielsweise Scherer für den Verlag feststellte, daß zwei Drittel der Verlegerväter Buchhändler waren. Was den Bildungsgang an belangt, so ist auffallend das llberwiegen der Vobksschulbildnng. 47"/o derjenigen Sortimentsbuchhändler, die befragt wurden, hatten nur eine Volksschulbildung. Hier dürfte allerdings die Entwicklung inzwischen eine gewisse Korrektur geschaffen haben. Es ist immerhin zu berücksichtigen, daß die Ausführungen Lämpes auf Ergebnissen des Jahres 1926 fußen. Eine vom Bildungsaiisschuß des Börsen- vereins durchgeführte Lehrlingszählung am 1. März 1934 ergab, daß von 2105 Lehrlingen im ganzen Reiche nur 288 oder 13,7°/° Volks schulbildung besaßen, während auf die Lehrlinge mit mittlerer Reife 65,8"/o und auf die Lehrlinge mit Abitur 20,5"/o entfielen (Lämpe hat im übrigen selbst auf diesen Punkt hingewiesen.) Stärker aus geprägt ist das Durchlaufen einer regelrechten buchhändlerischen Lehre. Von 112 Sortimentern hatten 67,9"/o eine solche absolviert. In den beiden letzten nicht veröffentlichten Kapiteln wird die Spezialisierung des Buchhandels behandelt und ferner die Vereini gung des Sortiments mit anderen Zweigen des Buchhandels. Wir haben im Vorstehenden nur in großen Zügen den Inhalt der Arbeit Lämpes behandeln können, da allzusehr ins einzelne gehende Ausführungen über den Rahmen dieser Besprechung hinaus gegangen wären. Ter Vorzug der Arbeit ist die ungeheure Exaktheit der Materialverarbeitung, welch letzteres teilweise nur in sehr schwie riger Form zu beschaffen war; das wird jeder bezeugen können, der jemals mit Fragebogen zu arbeiten hatte, die von Praktikern zu be antworten waren. Die Ausführungen der einzelnen Kapitel sind am Schlüsse der selben übersichtlich zusammengefaßt, was wesentlich die Lektüre dieser mit einem starken statistischen Material versehenen Schrift er leichtert. Aber trotz dieser unbestrittenen Vorzüge bleibt der Eindruck haften, daß in der Häufung des statistischen Materials seitens des Verfassers zu viel des Guten geschehen sei. Weniger wäre der Lek türe zuträglicher gewesen und würde zudem Ihrer Wissenschaftlichkeit keinerlei Abbruch getan haben. Was nach dieser Richtung hin möglich ist, beweist der Teil 3 der Arbeit, in dem überzeugend das Über- wiegen der Nechtssorm der Einzelfirma und die Gründe für diesen Vorgang dargelegt werden, ohne daß ein Übermaß von Zahlen material vorhanden ist. Wir finden in der Schrist hin und wieder das Wort »Kolportage«. Was meint Lämpe mit dieser Bezeichnung? Wenn er damit jenen Bnchhausierhandel bezeichnen will, der von Hans zu Haus zieht und Bücher und Kalender feilhält, so bezweifeln wir, daß Inhaber der artiger Betriebe überhaupt in dem Adreßbuch des Deutschen Buch handels Aufnahme finden. Meint er aber mit Kolportage gewisse Formen des Buch- und Zeitschriftenoertriebes, der durch Reisende Aufträge auf Bücher und Zeitschriften aussuchen und die gesonderte Zustellung vornehmen läßt, so ist dieser Ansdonck gänzlich fehl am Platze. Es haben sich auf dieser Grundlage Berufsstände heraus gebildet mit einer festumrissenen Nerussbezeichnung, und zwar der Neisebuchhandel, soweit der Betrieb von Lieferwerken in Betracht kommt, und der Zeitschriftenbuchbandel bzw. der werbende Zeit- flbriftenhandel, soweit das Zeitschriftenabonnementsgeschäst in Frage kommt. Seit gewissen Umformungserscheinungen, die in den neunziger Jahren bzw. um die Jahrhundertwende erfolgten, gibt es eine Kol portage im Sinne des Verfassers nicht mehr. Darüber besteht auch eine wissenschaftlich anerkannte Literatur. Sollte der Verfasser weitere Teile seiner Schrift in Druck geben, so würden wir ihm dringend raten, diese Tatbestände zu berücksichtigen. Nicht zuletzt wäre auch darauf hinznweisen, daß das Literaturverzeichnis unseres Erachtens einige Lücken aufweist. Wir vermissen dort die grund legende Schrift von Umlaufs, Beiträge zur Statistik des deutschen Buchhandels, die 1934 erschienen ist, und die augenblicklich das um fänglichste und wertvollste statistische Material für den Buchhandel darstellt. Auch wäre hier die Schrift von Franz »Die Konzen trationsbewegung im deutschen Buchhandel« zu erwähnen, in der allerdings auf einer etwas breiteren Grundlage die Frage der Nechtsformen des Unternehmertums im deutschen Buchhandel be handelt wird. Die vorerwähnten Feststellungen tun aber der grundsätzlichen Bedeutung der Schrift von Lämpe keinen Abbruch. Man könnte diese Arbeit als eine gewisse Vorarbeit ansehen, die ihre Ergänzung durch die Behandlung des sortimentsbuchhändlerischen Unternehmertums anderer Landschaften erfahren müßte. Die Gesamtheit dieser Arbeiten würde alsdann die Grundlage abgeben für eine Gesamtbewertung des Unternehmertums im deutschen Sortimentsbuchhandel, die ge wissermaßen ein Gegenstück zu den vorgenannten Schriften Scherers und Bückings sein könnte, die das Unternehmertum des deutschen Verlagsbuchhandels auf einer gewissermaßen interlokalen bzw. inter landschaftlichen Grundlage behandeln. vr. Emil Niewöhner, Leipzig. Woran man falsches Geld erkennt Die kriminalistische Erfahrung lehrt, daß die Erfolge von Geld fälschern und Falschgeldvertreibern weit seltener aus die Güte der Falsifikate als auf die Gleichgültigkeit und Unachtsamkeit der damit getäuschten Volksgenossen zurückzuführen sind. Das gilt vor allem für gefälschte Münzen, wogegen Geldscheine im allgemeinen sorg samer geprüft werden. Wer sich ein falsches Fünfmarkstück andrehen ließ, hat den Schaden selbst zu tragen. Darum sollte jeder die Regeln beachten, die auf Grundlage des Werkes von Liebermann von Sonnen berg für die Erkennung falscher Münzen in der Deutschen Post zeitung aufgeführt werden. Falschmüuzen werden sehr selten in dem von den Münz stätten angewandten Prägeverfahren hergestellt, weil dieses sehr um ständliche und kostspielige Maschinenaulagen erfordert. Sie werden vielmehr in der Regel im Gußverfahren angefertigt. Bei einiger Aufmerksamkeit läßt sich nun sehr leicht herausfinden, ob es sich um gegossene Geldstücke handelt. Diese haben meist ein poröses Aus sehen, die Schriftzeichen sind undeutlich und verschwommen. Oft sind in den Münizbildern kleine Gußrückstände sestzustellen, häufig ist auch die Nandperlung unvollkommen. Fast immer aber weisen die im Gußverfahren hergestellten Münzen keine oder eine sehr mangelhafte Nandrieselung auf, besonders an der Stelle, wo der Gußzapfen gehangen hat. Der Falschmünzer muß diesen Fehler durch Nachfeilen auszugleichen suchen, was nie regelmäßig geschehen kann. Noch schwieriger ist für ihn die Anbringung einer Nand- inschrist. Ta er genötigt ist, Buchstaben für Buchstaben einzeln ein zuschlagen, fällt die Umschrift meist ungleichmäßig aus, sie verläuft schief, einige Buchstaben fallen stärker, andere schwächer aus. Ab weichende Farbe, falscher Glanz, ungleiches Gewicht und fremder Klang werden auch oft zur Ermittlung eines Falschstückes führen, sobald man es mit einer echten Münze vergleicht. Besondere Instrumente, wie Lupe, Münzwage, Klangprüfer, die im Handel zu haben sind, erleichtern die Nachprüfung. Auch der Höllensteinstift ist ein ge eigneter Helfer zur Prüfung von Silbermünzen, da er diese nicht angreift, während er auf unedlem Metall einen schwarzen Strich hinterläßt. Nickelstücke endlich können leicht mit einem Magneten auf ihre Echtheit geprüft werden, da sie von diesem — im Gegensatz zu minderwertigen Metallen — angezogen werden. Zur Ermittlung falscher Banknoten sind naturgemäß ganz andere Mittel erforderlich. Das bloße Vorhandensein eines Wasser zeichens genügt zur Herstellung der Echtheit keineswegs. Man muß darauf achten, daß das Wasserzeichen nur bei Durchsicht erkennbar ist, nicht aber schon, wenn die Note noch aus dem Ladentisch liegt. Denn wenn dies der Fall ist, muß es sich um eine Falschnote handeln. Das auf der Note befindliche Kopsbild gerät bei den meisten Fälschun gen recht schlecht. Die Faserstreifen sind bei den Fälschungen nur ansgeklebt oder durch Zeichnung oder Druck vorgetäuscht, während sie bei den echten Noten eingewirkt sind. Auch die Druckaussührung der falschen Note ist nicht selten die verwundbare Stelle des Geld fälschers. Verlängerung der Amtsdauer der Vertrauensräte Im Neichsgesetzblatt vom 1. April wird das »Gesetz über die Verlängerung der Amtsdauer der Vertraucnsräte. Vom 31. März 1936« veröffentlicht: Danach wird die Amtsdauer der derzeitigen Mitglieder des Vertrauensrates bis zum 30. April 1937 verlängert. Eine erneute Ablegung des feierlichen Gelöbnisses gemäß 8 10 des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit findet nicht statt. 315
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder