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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1936
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- 1936-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1936
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Nummer 81, 4. April 1V3S arbeiteten Werke zu verstehen sein soll. Wieder beanstanden Däne mark, Frankreich und Großbritannien die Normierung der Be fugnis der Verbreitung, während Österreich mit Recht an die Spitze dieser Artikel den Filmschutz gesetzt wissen möchte, d. h. die Vorschrift, daß der Urheber des Filmwerkes den Konventions schutz an diesen Werken genießt. Ob es allerdings notwendig sein wird, wie Österreich und Frankreich Vorschlägen, ausdrücklich zu normieren, daß die in Art. 13 vorgesehene Möglichkeit der Ein führung einer gesetzlichen Lizenz sich nicht auf Tonfilme erstrecke, erscheint fraglich. Norwegen sieht dagegen den Tonfilm als mecha nisches Musikinstrument im Sinne von Art. 13 an. Für das auch im Deutschen Reich lebhaft umstrittene Pro blem nach dem Urheber desFilmwerkes versucht Italien eine Lösung, wonach der auf dem Filmstreifen angegebene Film hersteller als zur Geltendmachung von gerichtlichen Ansprüchen gegenüber Dritten wegen Eingrisfen in die Rechte am Filmwerke ermächtigt anzusehen ist. Daß dieser Vorschlag keine Lösung ist, sondern nicht einmal mehr als eine Zwischenlösung, braucht nicht begründet zu werden. 13. Der belgisch—berner Vorschlag, das Folgerecht für Originalkunstweckc und für Originalhandschriften von Werken der Literatur und der Tonkunst im Rahmen der R.B.ü. zu regeln, wird von Norwegen, Finnland, den Niederlanden, Schweden ab- gclehnt, von Italien auf Originalkunstwerke beschränkt, während Österreich — entsprechend der bisherigen französischen und belgi schen Gesetzgebung — die konventionsmäßige Anwendung dieses Folgerechts von einer materiellen Gegenseitigkeit abhängig machen will, also damit einen Bruch mit dem tragenden Gedanken der R.B.U. herbeiführt (vgl. Hossmann, Die Berner Überein kunft 1935 S. 87 ff). 14. Der im Programm für Brüssel vorgeschlagene Titel schutz hat auffallenderweise bis jetzt noch keinen Widerspruch ge funden. Bei diesen vielgestaltigen, einander oft widersprechenden Vor schlägen wird es unendlicher Mühen und des vielfach bewährten Scharfsinnes und der Verhandlungsgewandtheit des Leiters des Berner Büros, des Direktors vr. Fritz Ostertag, bedürfen, damit Verbesserungen am Text der R.B.ü. vorgcnommen werden kön nen. Denn jeder Vorschlag fällt, sobald ein Verbandsland wider spricht, während Stimmenthaltung auf der Revisionskonserenz ebensowenig berücksichtigt wird wie die Stimme des nicht ver tretenen Verbandslandes. Das Unternehmertum des Sächsischen Sortimentsbuchhandels Neben d-en Schriften von Schlemminger, der wirtschaftsgeschichtlich die Preisbildung im deutschen Buchhandel behandelte, und Liebe, der sich mit den Konzentrationsmöglichkeiten im deutschen Sortiment be fähle, ist als weitere, dem Seminar v-on Professor vr Menz ent stammend, eine Arbeit von Egon Lampe erschienen: »Das Unter nehmertum des Sächsischen Sortimentsbuchhandels« (M. Dittert L Co., Dresden. 119 S. m. mehr. Tab. RM 3.—). Diese Schrift will ein Beitrag znr berufsständischen Gliederung sein. Wir wissen, daß diese Frage eine starke Aktualität besitzt, weil der Berussstand der Ausdruck einer neuen Wirtschaftsgesinnung ist und in einer starken Gegensätzlichkeit zu der durch die liberalistische Gedankenwelt geschaffenen Klasse steht. Berufsständischem Denken ist die betonte Gegensätzlichkeit von Unternehmertum und Arbeiterschaft fremd. Da mit sich aber beide schicksalsverbmrden fühlen und zusammenfinden, ist erforderlich, das; sie Kenntnis voneinander haben. Es ist Lämpe darin beizustimmen, daß das Unternehmertum in Hinsicht auf seine literarische Behandlung schlechter weggekommen ist als die Ar beiterschaft. Nachdem der Verlagsbuchhandel verschiedentlich ent sprechende Wertungen seiner Persönlichkeit erfahren hat (es sei hier nur an die grundlegenden Arbeiten von Scherer, Das Unternehmer tum des deutschen Verlagsbuchhandels, und Bücking, Verlag, Ver lagsbuchhandel und Unternehmer erinnert), kann auch der Sorti mentsbuchhandel mit Fug und Recht eine Würdigung seiner unter nehmerischen Persönlichkeit verlangen. Die Arbeit gliedert sich in sechs Teile, von denen zwei leider wegen der Umfänglichkeit der Schrift bei der vorliegenden Druck legung fortgelassen wurden. Zu wünschen wäre, um dieses vorweg zu bemerken, das; diese Drucklegung gelegentlich nachgeholt würde, damit die Arbeit eine noch stärkere Abrundung in der einer breiteren Öffentlichkeit zugänglichen Form findet. Der erste Teil der Schrift behandelt die Entwicklung der Be völkerung im Sächsischen Raum und den Vermehrungskoeffizienten des Sortimentsbuchhandels. Lämpe kommt zu der bemerkenswerten Feststellung, das; sich in dem der Untersuchung zugrunde liegenden Zeitraum von 1839—1926 die sächsische Bevölkerung in ihrem zahlen mäßigen Bestände etwas mehr als verdreifacht hat, während bei den sächsischen Buchhandlungen im gleichen Zeitraum nahezu eine Ver- siobenfachung der Zahl statt-gesunden hat. Es erscheint jedoch be merkenswert, daß dieses Emporschncllen der Sortimentsbuchhand- lungcn nicht aus ein Ansteigen der Buchhandelsziffern an den Orten zurückzuführen ist, die bereits 1839 Buchhandlungen hatten. Vielmehr ist in diesen Orten die Bevölkerungsentwicklung vielfach stärker als die Bewegung der Bnchhandelsziffern gewesen. Dieses starke An wachsen der Buchhandelsgiffern ist auf eine umfängliche Pionier tätigkeit zurückzusühren, die der Sortimentsbuchhandel in dem der Untersuchung unterliegenden Zeitraum leistete, indem er, aus den großen Zentralplätzen vorstoßend, die kleineren Städte durch Neu gründungen in -das buchhän-dlerische Vertriebsnetz einbezog. Betrachtet man oberflächlich die Tatsache der über die Bevölke rungsvermehrung stark hinausgehenden Erhöhung der Buchhandels- 314 Ziffer, so kommt man leicht zu der Auffassung, daß hier Ubersetzungs erscheinungen vorliegen. Man gerät dann auf die Bahn der Bücher, Winterhoff und Mousang, von denen namentlich die beiden ersteren dieses Thema sehr breit erörtert haben. Lämpe sah sich zu einer Auseinandersetzung mit den Vorgenannten veranlaßt und hat sie trefflich widerlegt. Er hat die unzutreffenden Grundlagen klar her ausgearbeitet, die Bücher zu seiner überstürzten Folgerung von der Übersetzung des Buchhandels veranlassen und war dazu um so mehr in der Lage, als er ja selbst in seiner Arbeit das zur Verfügung stehende statistische Material weitgehend durcharbeiten mußte, das Bücher zu seinen Anschauungen verleitete. Zudem unterlief Bücher der Fehler, daß er nicht für einen einzigen Ort die Übersetzung des Buchhandels herausstellte. Jedenfalls weist Lämpe bündig nach, daß man im sächsischen Sortimentsbuchhandel sowohl was den Landes- wie auch den Ortskoefsizienten anbelangt, von einer Über setzung nicht reden kann (unter Landeskoesfizient versteht er das Divi-sionsergebnis von Bolkszahl durch den Firmenbestand, während unter Ortskoeffizient das zwischen Einwohnerzahl eines Ortes und seiner Firmenzahl verstanden wird). Diese Feststellung auf kleinem Raume mit den exakten Methoden des Verfassers getroffen, läßt interessante Rückschlüsse auf den gesamten Fragenkomplex zu. Bei der Abwehr der Angriffe Winterhofss stützt sich Lämpe auf die auch noch heute vol^e Geltung beanspruchenden 'klaren Ausführungen Nitschmanns, der die Fehlerhaftigkeit der Winterhofsschen Vergleichs maßstäbe vor allen Dingen in seiner Argumentation für die Über setzung des Buchhandels nachwies. Grundsätzlich muß man Lämpe unbedingt in seiner Behauptung zustimmen, daß man bei der Elasti zität des Buchbedarfs bei der Frage der Buchhandelsziffern andere Maßstäbe als bei anderen Berufszweigen anlegen müsse. Im zweiten Teile der Schrift wird der Anteil der nicht mehr bestehenden Unternehmungen des sächsischen Sortimentsbuchhandels in dem Untersuchungszeitraum festgestellt. Es wird den Ursachen des Erlöschens dieser Betriebe nachgegangen und außerdem die durchschnittliche Dauer des Bestehens dieser Buchhandlungen fest gelegt. Die Gründe des Erlöschens lassen Rückschlüsse auf den Existenzkampf des Sortimentsbuchhandels zu, der, wie die hohe Konkursguvte beweist, schwer ist. Das Sich-betaupten erfordert ein großes Können. Es ist interessant, daß das Durchschnittsalter der bcstehengebliebenen Betriebe ungefähr dreimal so -hoch ist als das der wieder ein gegangenen (10)4 Jahre). Die Unternehmungsformen im Sinne des Handelsrechts sind der Gegenstand des dritten Teiles der Arbeit. Es wird hier von Lämpe nachgewiesen, das; die Nechtssorm der Einzelsirma und der offenen Handelsgesellschaft erheblich überwiegt, sodaß man sie fast als die ausschließliche Nechtssorm des Sortimentsbuchhandels ari schen kann. Dieses Ergebnis wird im übrigen durch die trefflichen im Verlage des Börsenvereins erschienenen statistischen Beiträge Umlauffs für den gesamten Sortimentsbuchhandel vollauf bestätigt. Lämpe l;at auch die Gründe für diese Erscheinung untersncht und ge sunden, daß die Höhe des Grundkapitals bei der AG. und der GmbH.
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