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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.09.1886
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.09.1886
- Sprache
- Deutsch
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^ 222, 25. September 1888. Sprechsaal. 5251 bezüglich seiner Leipziger Geschäfte wohl getrost dem unbefangenen Urteil auch unserer aus wärtigen Leser überlassen; für die Mehrzahl der Leipziger Leser wenigstens dürfte es kaum nötig sein, nur ein Wort weiter darüber zu verlieren. Wir wollen auch keineswegs berühren, was alles bei dem erwähnten »stadtbekannten« Er folge etwa mißfällig zu beurteilen sein würde, — was möchte das nützen? — uns und jeden Kenner dieser Verhältnisse wird Herr Weidlich, — zu unserem Bedauern sei es gesagt, — niemals überzeugen, daß er üderhaupt nur an nähernd den angepriesenen Erfolg wirklich ge habt. Dazu ist unser Unglaube zu groß und zu fest gegründet. Die angegebenen Ziffern können ihn nicht erschüttern. Wer sich übrigens für diese Sache interessiert, erhält, wie zu er klären wir ausdrücklich ermächtigt sind, bereit willige Auskunft von Zeugen, gegen welche Herr Weidlich wohl kaum etwas eiuzuwenden haben wird, den beiden in obiger Erwiderung recht fertigend angeführten Herren, welche seine hie sigen Geschäste »Centralbuchhandlung« und »Neues Leipziger Antiquariat« übernommen haben. Das erwähnte Inserat im Börsenblatt im Dezember >885 wurde ohne Namensnennung durch die Firma Daube L Co. aufgegeben und lautet übrigens wesentlich anders (293. Nr. 65456s, wenn freilich auch diesem Wortlaut der Bei geschmack nicht fehlt, welcher den nüchternen Geschäftsmann fernhält. Aber es ist durchaus zweierlei, ob ein buchhändlerisches Unternehmen in dieser Weise Buchhändlern angeboten wird oder »einem jungen Kaufmann«. Die ge- schästliche Erfahrung und nicht zum geringsten die Personenkenntnis des Berufsmannes wird diese» vor Schade» bewahren, indes der Nicht buchhändler mit seinem leider weitverbreiteten unklaren Begriff vom bnchhändlerischen Gewinn und bei dem Mangel eines genügenden persön lichen Anhaltes nur gar zu leicht ein Opfer seines Vertrauens wird. Hiervor pflichtmäßig zu warnen war der Zweck unserer Bemerkung. Wenn sich Herr Weid lich durch deren Form oder Inhalt in seiner Ehre verletzt findet, so muß das ganz seinem Ermessen überlassen bleiben. Rechtsfall. Folgenden in seinen Einzelheiten inter essanten Fall bringe ich hiermit zur allgemeinen Kenntnis und bitte diejenigen Herren Kollegen, die bei einer ähnlichen Gelegenheit bereits Er fahrungen gemacht haben, um Darlegung ihrer Ansicht: ^ verkaufte au L im Jahre 1884 seine Buchhandlung. Der Kaufpreis wurde zu zwei Drittel angezahlt, während der Rest in Raten abgetragen werden sollte. Nach ungefähr einem Jahre leistete der Käufer nicht nur keine Raten zahlung, sondern war, aus besonderen Gründen, völlig insolvent. Infolge dessen kaufte im Anfang 1886 das Geschäft zurück und verpflich tete sich lt. B.-Bl. zur Abrechnung O.-M. 1886. ö war aber dem Hausbesitzer die Ladcn- miete in ziemlich beträchtlicher Höhe schuldig geblieben, welche der Rückläufer sich weigerte zu bezahlen, und deshalb ließ der Hausbesitzer das gesamte Bücherlager pfänden. — Gegen diese Pfändung wurde L. klagbar. Obgleich letzterer keinen Zweifel hegte, daß der Prozeß zu seinen Gunsten ausfallen würde, trat das grade Gegenteil ein, und zwar gewann der Hausbesitzer hauptsächlich deshalb, weil der Rückkaufsvertrag zwischen und L als lücken haft angefochten und deshalb als nicht zu Recht bestehend angenommen wurde. Leider versäumte nun ^., vor allen Dingen das nicht unbedeutende Kommissionslager zu reklamiere», stellte sich vielmehr auf den Standpunkt, daß ihm das Eigentumsrecht abgesprocheu sei, schloß das Geschäft zu und kehrte in seine Heimat L zurück, von wo aus er das Rechtsmittel der Berufung ergriff. Aber auch in zweiter Instanz wurde der Prozeß von ^ verloren. Einige Tage nach der Abreise des mußte der inzwischen anderweitig vermietete Laden geräumt werden, und so wurde denn das ge samte Bücherlager, einerlei ob fest oder ä. con dition erhalten, auf einen Speicher geschafft und zu einem großen Chaos zusammengeworfen. Die Verleger, welche inzwischen bei ^ ihr Eigentum reklamiert hatten, wurden an den Rechtsanwalt des Hausbesitzers gewiesen, und dieser antwortete, daß das Kommissionslager zur Versügung der Eigentümer stände, nur müßten sich dieselben die Bücher selbst heraussuchen. , Das ist leider säst gar nicht geschehen, und so ging denn bei der Versteigerung auch das ge samte Kommissionsgut in alle Winde. Die Frage ist nun folgende: 1) Müssen sich die Verleger an 8 halten, der insolvent ist, oder 2) an der sich lt. B.-Bl. zur Abrechnung verpflichtete, der jedoch aus den oben an geführten Gründen die Verantwortlichkeit ablehnt, oder 3) an den Hauseigentümer, der das Kommis- sionSgut versteigern ließ, soweit dasselbe bis zu dem festgesetzten Termin nicht abgeholt worden war? — ck. Ein Tischlicd. Aus Darmstadt ging uns von der Haupt versammlung des »Mitteldeutschen Buch händler-Verbands« folgendes hübsche Tijch- lied eines gutgelaunten Berufsgenossen zu, welches bei dem geehrten Leser gewiß die gleiche heitere Stimmung erzeugen dürste, wie bei den singenden Tafelgenossen: Mel.: Wohlauf. Kameraden aufs Pferd! aufs Pferd! Wohlauf, »Berufsgenossen«*), zur That! zur That! Die Fremdwörter laßt uns vergessen. Beschlossen ward es im großen Rath, In Leipzig zur Ostermessen. Was entbehrlich ist, werfet über Bord, Es gelle fortan nur das deutsche Wort! Wir wollen nichts mehr »L oonäition«, Nur »bedingungsweise« wird verkehret. Längst sind uns ein Dorn die »Usruittsucksu« schon, Die am liebsten man gänzlich entbehret. Zum Teufel jaget den »Ooruruiosiouär«, Ein »Beauftragter« geht jetzt statt seiner einher. Auch die »Oouriuittsut.su« sind ihm versagt, Nur »Auftraggebende« hat er. Daß Niemand »Obst« sich zu nennen wagt! Fortan heißt es »Buchhandlungs-Vater«. *) Vormals: College». »6a.ta.IoAS« werden nicht mehr versandt, Nur »Verzeichnisse« geh'» jetzt von Hand zu Hand. »Antiquar«, »8ortirusutsr«! Lebt Wohl! Wie schad'! Ihr bleibt nicht mehr lange am Leben. Und gar das »rnoclsrns Antiquariat«, Welchen Namen wird mau ihm geben? Es sorgen fortan für der Volksbildung Wohl Die »Händler mit altem und neuem Kohl«! Das »Oourxtoir« wird geschlossen und auch das »Dursau«, In der »Werkstatt« ist Alles vereinigt. »Oorrsotursn« gibt's nimmer, des sind wir sroh, Die Druckschrift wird künftig »gereinigt«. »Antiqua« ist sutsch und desgleichen »Drao- tur«; Gedruckt wird in »Altschrift« und »Eck schrift« jetzt nur. Die Zuschriften werden nicht mehr »aürso- sirt«, Sie werden »an Jemand gerichtet«. Aus Zeitschriften wird nicht mehr »abouuirt«, Doch aus »Theilnehmer« wird nicht ver zichtet Und im Buchhandel wird nicht mehr »uraui- xulirt«, Alles wird durch »Handgriffsleistung« aus geführt. Kein Geschäft wird ferner mehr »stablirt«, Aber »festsitzen« dürfen wir Alle. Und statt zum »Oonsurss« wird man gesührt Zum »Zahl nn gs-Un Vermögens-Falle«. Verpönt ist vor Allem das »Oapital«, Weil »Grundgeld« man haben soll allemal. Kein Buch wird künftig mehr »oartouuirt«, Nur »gepappendeckelt« wird Alles. Ein Verlagswerk wird — statt »oaloulirt« — »Ueberschlagen« gegebenen Falles. Und mit der »Oouourrsur« ist's für immer vorbei, In Zukunft gibt's nur » Hinwegschnappcrei«. So geht man auch künftig nicht mehr »oou- torru «, Man »anbequemt sich einander«. Auch macht man nicht mehr, wie bisher, »Us- koriu«, Dem Deutschen ist »Umform« verwandter. Kein »Oaucliclat« wird mehr ausgestellt: Die Wahl immer nur auf »Amtsbewerber« fällt. Vom »Lalsuäsr« Niemand was wissen mag, Nach dem »Zeitweiser« soll man sich richten. Das »Dutum« heißt »Aussertigungstag«, Die »Oouvsrts«, die muß man vernichten; In den »Umschlag« kommen die Briefe hinein, Aber »frei«, nicht »krauleirt« sollen alle sein. Verboten ist uns jede »Dik't'srsuL«, Doch das »Abweichen« ist uns gestattet; Und kurzweg jetzt »Tochteranstalt« nennt's, Was sonst als »Dilials« Ihr hattet. »Dsxssolrs« ist »Drahtbrief« — doch »Na.ou1at.ur« Kennt künftig als »Einstampfpapier« man nur. «
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