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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.10.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-10-04
- Erscheinungsdatum
- 04.10.1886
- Sprache
- Deutsch
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»iid Titel der einzelnen znrückvcrlangten Bücher ihm bezeichneten. Wer trotz dieser Erklärung seine Bücher nicht mit spezifiziertem Verzeichnisse zurnckforderte, hat die Folgen sich selbst zuzuschreiben. Auf Kürze der Zeit kann sich ein solcher nicht berufen, da er gemäß KZ 689, 690, cv. 614, R. C. P. O. im stände war, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung zu bewirken und somit Zeit zu gewinnen. Wurde nun infolge dieser Unterlassung das Kommissionsgut mit versteigert, so ist für die Eigentümer der jeweilige Erlös ihrer Bücker an die Stelle des Eigentnmsansprnches getreten. «Preußen: tz 42. A. L. R. I. 15; K 75 A. G. O. I. 24). Die er forderlichen Nachweise vorausgesetzt kann jeder Verleger in Höhe des Versteigcrnngserlöses seiner Bücher den Hauswirt in Anspruch nehmen. (Wo eine dem preußischen Rechte entsprechende Vor schrift nicht existiert, würde in dieser Höhe gegen ihn die Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung statthaft sein). Thatsachen, die den Wirt darüber hinaus haftbar machen würden, sind nicht vorgetragen worden. Die Übernahme der Verpflichtung seitens der Erwerbers .4, zur Ostermesse 1886 abznrechnen, macht ihn den Verlegern, welche auf solche Weise ihre Bücher eingebüßt haben, nicht ersatz pflichtig. Durch die Veröffentlichung seiner diesbezüglichen Er klärung hat er nur die Zahlung für die im bnchhändlerischen Verkehr abgesetzten resp. abzusetzenden Bücher übernommen und keine Garantie gegen solche Ereignisse, welche ihm und den Ver legern, ohne daß er es hindern konnte, die Bücher entzogen. Sollten daher die Verleger von dem Hauswirte nicht be friedigt werden, was bei dem erfahrungsmäßig außerordentlich geringen Versteigerungserlöse von Büchern voransznsehen ist, so können sic sich an nicht auf Grund dieser Veröffentlichung halten, sondern nur auf Grund eines bestimmten Verschuldens. Ob ihm ein solches zur Last fällt oder nicht, läßt sich aus dem bcigcbrachtcn thatsächlichen Materiale nicht beantworten. Doch liegt sicherlich ein Verschulden vor, wenn L einem Eigentümer von lilommissionsgut nicht so rechtzeitig Kenntnis von der Pfändung gegeben hat, daß dieser intervenieren konnte, oder wenn er sich geweigert hat, ihm die zur Aussonderung der Bücher erforder lichen Mitteilungen über die Zahl der noch vorhandenen Kom missionsexemplare u. dergl. zu machen. In solchen Fällen hat er es dem Eigentümer unmöglich gemacht, die Freigabe pxr Bücher zu bewirken, und haftet für den Sckaden, der dadurch entstanden ist, daß an Stelle des Rückforderungsrcchtes der An spruch auf den geringen Versteigerungserlös getreten ist. Das gleiche gilt von dem insolventen 6; auch dieser hastet nur unter den entsprechenden Voraussetzungen wie Selbstverständlich hat derjenige von diesen beiden, mit welchem die geschädigten Verleger abrechnen, den Nachweis zu führen, daß die einzelnen Bücher das angegebene Schicksal gehabt haben. Eine präcisere Beantwortung der gestellten Fragen ist mangels ausreichender Darstellung des Sachverhalts nicht möglich. Berlin. S. Uspsrlorium op örinlrmLn's dutsäoAiissM, dsvatbsucks iu alpdulistiselis orcks cis oncksrnwrpkn dsusvsiis sau lw- knopbs titwIlwsollrijvinA cksr llosksu, Ulsob- an Xaurt- werksu., ckis Akckursnäs cko -Inron 1850—1882 in I^scksr- iauck verselrsnsir mjn. Usn-srlrl ckoor k. vuu äor Nsuisn. ^raslsränra, 6. I-. UrinIeiuLU. — I-sipmA, 0. Hurras- sovvil/.. Ar. 80. 526 /.nwispuItiAs Loitwn. Eine höchst bequeme Zugabe zu Brinkmans Katalogus über die Jahre 1850—52, die wir dem unermüdlichen van der Meulen verdanken. In ein Alphabet geordnet findet man hier gegen 6000 sach liche Stichworte und unter diesen die Titel der über denselben Gegenstand in den oben genannten Jahren erschienenen Werke, die nur, wenn sie in sehr großer Zahl vorhanden, in Gruppen ge schieden sind, nach den Verfaffernamen resp. Stichworten der Anonymen alphabetisch geordnet. So findet man bei »Ouitsobs t.as.1 (Deutsche Sprache)« die Werke gruppiert in: Sprachwissenschaft, Lese- und Erzühlanfangsgründe, Schreibuntcrricht, Worte und Gespräche, Wörterbücher, ebenso bei »Uransobs taal (Franzö sische Sprache)« oder bei »Nsäsrlanä «: ^.arärijksknuäs: ^.lASmssns HssobrijvillA, Usirsn. — Hockern an Olirnaat. — öanck- sn lssrbosksn. — 4Voorc1snbosksu van plurtsuawerr (Ortslexika). — ^.t-lassou SU Uaartsu.— Ossobiscksnis: In- IsickinA, brounsn bidlioArapdis. — ^arckrijkskonck« su Obrouo- loAis. — Tijcksobriktsu, Ver^amslinASn van rnonoArapdisLu — ^lgsinssus Vacksrlaucksobs ussobiscksnis. — 1. Mjckvak (Zeitab schnitt): van äs körnst cksr Uatnvisrsn tot 1555. — 2. Tijckvak: 1555 —1648. — Ossobriltsn bstrskkslijk bst ckercks ssuwtssl cksr losrnakinA v. ck. 8x>aansobs bssrssbuppij 1568 —1574. — 3. Tijckva,^ 1648-1795. — 4. Mjckvak: 1795-1813. -- 5. Tijckvak: 1813 —1830. 6gsobrikt.su bskr. cks ksssklisks bsrcksn- kinA van 1813 su 1815. — 6. Tijckvak: Xg. soll) 1830 sto. ste. Die Haupt-Stichworte sind fett, die Grnppen-Bezeichnungen kursiv gedruckt, sodaß, da der Druck überhaupt klar ist, das Auge beim Suchen nicht bcnnrnhigt wird, denn nur noch eine Schriftgattung kommt im Text vor, und zwar bei den am Ende vieler Stichworte angeführten Verweisungen. Es ist nämlich nicht möglich, alle Werke unter allen Stichworten im Alphabet anfznführen, unter denen sie Vorkommen könnten, und so bleibt nichts übrig, als zu verweisen. So finden wir am Ende von »Handel« verwiesen ans »Effektenhandel«, »Gcldhandel«, »Oraaulmucksl« »Uaiusrs van Koopbancksl« rc. re., (sonderbarer Weise aber nicht auf »UoskÜLuckel«). Mit Hilfe dieses Repertoriums kann man allerhand Be trachtungen anstellen, so z. B., daß in den Jahren 1850—82 wohl gegen 1300 holländische Originalromane und -Novellen, aber daneben gegen 2000 ans anderen Sprachen übersetzte und nur 120 Pianoforte-Kompositionen in Holland erschienen sind. Die fleißige und gediegene bibliographische Arbeit verdient hohe Anerkennung und sei der Beachtung der Fachwelt bestens empfohlen. Vermischtes. Der Berner Vertrag zum Schutze der Urheberrechte verhandelt vor der » ^ssooiation likkuruirs inter nationale.« — Über die s. Z. von uns angekündigte Sitzung der »Association littsrairs internationale« wird der »Allg. Ztg.« folgendes milgeteilt: Die Sitzung fand alsbald nach Abschluß der Berner Überein kunft, am 18. September, in Genf statt. Der Vorsitzende Louis Ulbach-Paris erklärte es als Pflicht des Vereins, diesen glücklichen Vertrag weiter auszuarbeiten, und Bnndesrat Droz sprach die Hoffnung aus, daß die Zahl der an demselben teilnehmenden Staaten sich fortwährend mehren werde. Der Gesandte Englands in Bern, Adams, warnte jedoch davor, zu früh an dem kaum er richteten Gebäude zu rütteln, sondern vorerst abzuwartcn, wie die Gesetzgebungen der verschiedenen Staaten sich in die Grundsätze der Konvention hineinarbeiten werden; vor allem ist, wie der Vertreter der österreichischen und deutschen Schriftsteller, Friedmann, be tonte, Aufgabe des Vereins, dafür zu kämpfen, daß die Idee des.
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