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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.06.1928
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- 1928-06-07
- Erscheinungsdatum
- 07.06.1928
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IZO, 7. Juni 1928. Redaktioneller Teil. schiedenster Gattung auch !m letzten Jahre nützliche Dienste er weisen können. Hatte man in den beiden letzten Jahren den Versuch unternommen, den großen Katalog »Uber den Tag hin aus- von einer Zentralstelle aus an die Pfarrer des deutschen Sprachgebiets zu versenden, um somit einer Verschleuderung wertvollen Werbcgutcs vorzubeugen, so hat man sich in diesem Jahre entschlossen, von dem Zentralversand abzusehen, da er doch den Interessen einzelner Sortimenter nicht gerecht werden kann. Die Gesamtauflage dieses 128 Seiten starken Katalogs be trug im letzten Jahre 62 090 Stück. Der gut eingebürgerte kleine Katalog »Wieder wird's Weihnacht-, der in der Hauptsache eine Auswahl des guten Geschenkbuches enthält und sich allgemeiner Beliebtheit erfreut, erreichte eine Auflage von 109 000 Stück. Er wird in diesem Jahre voraussichtlich auf 24 Seiten erweitert. Im übrigen wurde seine Verschmelzung mit seiner bisher er schienenen Parallel-Ausgabe »Gute Saat», die den betont christ lichen Kreis zu erreichen suchte, beschlossen. Besondere Anerken nung fand der kleine, für weite Publikumskreise gedachte 80 Sei ten starke kritische Auswahl-Katalog »Bücher, die auf uns war ten«, der in mancher Hinsicht für unsere Sortimenter mehr als richtunggebend sein durste. Es sei an dieser Stelle hervorgchoben, daß von der Haupt versammlung manche neue Werbeidee berührt und durchdacht wurde, und daß man sich vor allem auch eingehend mit der mündlichen Buchwerbung befaßte. Haben sich doch gerade die im Lände hin und her veranstalteten literarischen Gemeinde abende, bei denen evangelische Sortimenter, Pfarrämter und die Leitung der Vereinigung Evangelischer Buchhändler in gemein samer Arbeit zusammenwirktcn, als recht gern gesehene Führer zum guten und bewährten Buch erwiesen. Zweierlei Hilfs- truppcn des evangelischen Buchhandels wurden in der Haupt versammlung gebührend erwähnt, nämlich »Wallmanns An zeiger» und Warnecks »Ratgeber fürs evangelische Pfarrhaus». Ihre Dienste für das Buch sind gewiß nicht zu unterschätzen. Wer dagegen Interesse hat für die Werbearbeit einer bestimmten belle tristischen Verlagsgruppe unseres Kreises, wird sowohl von dem Almanach »Glückhaft Schiff- als auch von der Zeitschrift »Glück haft Schiff« sowie der »Lita-Presse-Korrespondenz« eine ange nehme Buchwirkung im letzten Jahre verspürt haben. Auch betreffs des Volksbücherei-Katalogs gelangte man zu dem endgültigen Beschluß, daß ein solcher zu schaffen sei, nachdem die vorjährige Hauptversammlung dem Vorstand bereits den Auf trag zu entsprechenden Vorarbeiten mit auf den Weg des Jahres gegeben hatte. Es herrschte die klare Erkenntnis, daß der Buch handel die Volksbüchcrciarbeit nicht mehr wie bisher allein aller lei Gesellschaften und Vereinigungen überlassen darf, die das Sortiment durch die Abgabe in eigenen Einbänden zu billigeren Preisen bisher sehr geschädigt haben. Die näheren Organisations fragen dieses Katalogs mögen hier unberührt bleiben; jedenfalls entstehen mit der Schaffung des Volksbücherei-Katalogs ganz von selbst wichtige und neue Aufgaben geschäftlicher Art für den evangelischen Buchhandel. Gingen bis dahin die Beratungen auf ebener Straße, so machte die Frage einer zu gründenden Kredit-Hilfskasse, für die ein Satzungsentwurf seitens des Vorstands vorgelegt worden war, verhältnismäßig große Schwierigkeiten. Der Vorstand ent schloß sich im Laufe der Verhandlungen, seine Vorlage zurück zuziehen, und die Hauptversammlung beschloß, sie einer Kom mission zur Umarbeitung zu überweisen. Dieser Kommission ist aufgegcben worden, für eine außerordentliche Hauptversammlung im Herbst die Satzungen einer solchen Kasse stärker mit dem Unter st ützungsge danken zu verbinden und den Kre ditgedanken zurücktreten zu lassen. Der Ausbau einer Unterstützungskassc entspricht den Wünschen der Hauptversamm lung, und die neu gebildete Kommission wird dieser Erkenntnis entsprechend zu handeln haben. Die Vereinigung Evangelischer Buchhändler ist auch in der Ausbildungsfragc des Nachwuchses nicht untätig geblieben. Sie hat Freizeiten und Jungbuchhändlcr-Abende veranstaltet und einen Jungbuchhändler-Rundbrief unter dem Titel »Der evangelische Jungbuchhändler- herausgegeben. Die Freizeit des Vorjahres darf als Wohlgelungen bezeichnet werden, mag auch das Schmerz- 618 liche an einer solchen Freizeit sein, daß immer nur für wenige Tage ein bestimmter kleiner Kreis erreicht wird, der zwar mit Anregungen, neuen Eindrücken und Fragestellungen wieder in die tägliche Berufsarbeit entlassen werden kann, nicht aber mit positiven Bildungscrgcbnisscn. Daß die Freizeiten außer der von ihnen erreichten Verbindung mit anderen Menschen und der Pflege des gemeinschaftlich-seelischen Lebens fachliche Arbeits gemeinschaften, die zugleich der geistigen Aus- und Weiterbildung zu dienen geeignet sind, bringen müssen, ist uns eine selbstver ständliche Forderung. Wir werden jedenfalls die Ausbildungs- srage zu unseren vornehmsten Pflichten rechnen müssen und dürfen sie keinesfalls geringschätzig beseite lassen, denn das Blick feld und der Bildungsgrad eines wirklichen Buchhändlers sind Hauptfaktoren für Erschließung und Bearbeitung der Absatz gebiete. Es bliebe nun noch zu berichten, daß die Hauptversammlung zu der seitens des Vorstands mit Energie betriebenen Beteiligung des evangelischen Buchhandels an der Pressa ihr volles Ja aus gesprochen hat in der klaren Erkenntnis, daß der evangelische Buchhandel in der evangelischen Sonderschau der Kölner Welt ausstellung vertreten sein müsse. Es ist ja ganz zweifelsohne, daß bei der internationalen Begegnung von Weltanschauungen und Geistesrichtungen, wie sie diesen Sommer am Rheinstrvm stattsinden wird, der konfessionell betonte Buchhandel eine Rolle spielt, lind es war vielleicht eine der schwierigsten Aufgaben der Vereinigung, den Raum des evangelischen Buchhandels auf der Pressa zweckentsprechend und sinnvoll durchzugestalten. Wenn die evangelische Leuchtkirche in ihrer ernsten Würde so stark auf dieser Ausstellung wirksam werden wird, so ist zu hoffen, daß auch ein Abglanz und ein Schimmer davon auf den von der Staatlichen Hochschule für Handwerk und Baukunst in Weimar eingerichteten Buchhändlerraum der Vereinigung Evangelischer Buchhändler fällt und die literarisch-verlcgerische Produktion unseres Kreises in der evangelischen Pressa-Buchhandlung den Besucher der Ausstellung beeindruckt. Es darf gesagt werden, daß die diesjährige Hauptversamm lung der Vereinigung Evangelischer Buchhändler in nahezu zehn stündiger Beratung fruchtbare Arbeit geleistet hat, und manch wertvoller Pionicrdienst des evangelischen Buchhandels für die Gesamtheit des Buchhandels und des Deutschtums in klaren Kon turen vorgezeichnet worden ist. Gaede. Die Romkonferenz. Von Rechtsanwalt vr. Willy Ho f f m ann. IV (III s. Nr. 121). Nachdem die letzten Wochen von den verschiedensten Delegationen zur Erörterung von Kviupromißvorschlägen benutzt morden sind, fand am I. Juni nachmittags die Abstimmung über die neue Fassung der Berner Übereinkunft statt. Die Abstimmung hatte das erwartete Ergebnis, daß Art. 7, der die Schutzfrist regelt, in der alten Fassung angenommen wurde. Es steht somit den Verbandsstaaten frei, die Schutzdauer anders als auf 50 Jahre zu bemessen, während anderer seits — was durch die Ablehnung des deutschen Kompromiß vorschlags klar zum Ausdruck gekommen ist — eine Verpflichtung der Verbandsstaaten, die Zeit des domaine public payant als Schutz frist anzuerkennen, abgolehnt worden ist. Diese Ablehnung geschah von Norwegen, Neuseeland, Portugal und Polen, während Groß britannien sich eigenartigerweise der Stimme enthalten hat. Der neue Text der Berner Übereinkunft bringt — eine aus führliche Würdigung dieser neuen Bestimmungen wie auch die Wieder gabe des neuen französischen Originaltextes muß ich mir Vorbe halten — folgende neuen Bestimmungen: 1. Im Katalog der geschützten Werke sind die mündlich sest- gelegten Geisteswerke ausgenommen (Reden, Vorträge, Predigten usw.). 2. Die neue Bestimmung des Art. 6 b bringt nach italienischer Fassung die Regelung des droit moral des Rechtes der Urheberschaft: hiernach behält der Urhober auch nach Übertragung des Urheber rechts das Recht, seine Urheberschaft (patcrnitö) am Werke geltend zu machen, insbesondere das Recht, jeder Veränderung seines Werkes, die seiner Ehre oder seinem Ansehen schaden könnte, zu widersprechen. Der internen Gesetzgebung bleibt die Regelung der Ausübung dieses
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