Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-06-15
- Erscheinungsdatum
- 15.06.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18930615
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189306159
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18930615
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1893
- Monat1893-06
- Tag1893-06-15
- Monat1893-06
- Jahr1893
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Vorsitzender: Herr Francke hat seinen Antrag jetzt folgendermaßen formuliert: »Die Hauptversammlung wolle Ziffer 8 zweiter Absatz der Tagesordnung, betreffend den Vertrag mit der Hinrichs'schen Buchhandlung, ebenso wie Punkt 1 desselben Antrags dem neu zu wählenden erweiterten Börsenblattausschuß überweisen.« In dieser Fassung wird der Antrag einstimmig angenommen. Es folgt Ziffer 3 des betreffenden Punktes der Tagesord nung der Börsenvereins-Hauptversammlung: den ersten Redakteur am Börsenblatt zu ermächtigen, für Honorarbeiträge statt der bisherigen Summe von 1000 jährlich die Summe von 2000 zu verwenden. Wird ohne Diskussion fast einstimmig angenommen. Vorsitzender: Nachdem nunmehr die Tagesordnung des Börsenvereins erledigt ist und wir zu unserer Tagesordnung zurückzugehen haben, ist vorgeschlagen worden, die Punkte 7 und 8 zurückzustellen und zunächst zu Punkt 9: Berichte der Abgeordneten aus ihren Kreis- und Ortsverbänden überzugehen. Sind Sie damit einverstanden? (Zustimmung.) (Aus diesen Berichten ist folgendes hervorzuheben:) Herr Francke: Ich bin in der nicht ganz angenehmen Lage, Ihnen von einem Vorfall Mitteilung machen zu müssen, der den schweizerischen Buchhandel augenblicklich schwer drückt. Es handelt sich um ein Mißverhältnis, das hervorgegangen ist aus dem am 1. Januar d. I. in Kraft getretenen inter nationalen Post-Vertrag, der im Juli 1891 in Wien abge schlossen worden ist. Zufolge dieses Vertrags verpflichtet sich jedes Ursprungsland von Zeitschriften, an alle an dem Ver trage beteiligten Länder Zeitschriften zu liefern, und laut Ver trag darf das betreffende Land bis zur Höhe des Ladenpreises als Lieferungspreis gehen, das empfangende Land aber darf auf diesen Preis, der ihm von dem Ursprungslande gestellt wird, nur die inländische Transporttaxe aufschlagen. Nun genießt die preußische Post von Zeitschriften 20 Prozent, davon behält sie 10 Prozent für sich und giebt 10 Prozent dem betreffende» Lande, das die Zeitschriften von ihr empfängt. In der Schweiz sind nun die internen Transporttaxen, die seit dem 1. Januar auch aus ausländische Zeitschriften angewendet werden müssen, so außer ordentlich niedrig, daß, wenn diese Taxe auf diesen Lieferungs preis aufgeschlagen wird, nicht der Ladenpreis erreicht wird, vielmehr durchgeheuds die deutschen Zeitschriften 10 Prozent unter dem Ladenpreis bei der schweizer Post abonniert werden können. Sie werden zugeben, daß das für uns schweizer Sortimenter unerträglich ist; denn wenn das im größeren Pu blikum bekannt wird, so wird die Folge sein, daß alle Abon nenten von uns abspringen und bei der Post abonnieren; denn zu dem billigeren Preis hat man noch den Vorteil der schnelleren Lieferung. Nun haben wir uns an die schweizerische Postver waltung gewendet, um dort Abhilfe zu schaffen, haben uns aber überzeugen müssen, daß der internationale Vertrag für das em pfangende Land so bindender Natur ist, daß für die Schweiz im Lande nichts geändert werden kann; die Aenderung muß im Ur sprungslande getroffen werden, also in Deutschland. Nun habe ich mich an den Vorstand des Börsenvereins gewendet, und der hat sich in der gestrigen Sitzung in sehr entgegenkommender Weise bereit erklärt, ein derartiges Mandat zu übernehmen, daß er die deutschen Zeitschriftenverleger einladen will, der Post zu er klären, daß sie in Zukunst entweder keinen Rabatt mehr für die nach der Schweiz zu liefernden Zeitschriften geben können, oder das; die deutsche Post sich bereit erklärt, an die Schweiz keinen Rabatt mehr zu geben. Wie mir der schweizerische Oberpostdirektor mitgeteiit hat, liegt der schweizerischen Post gar nichts daran, auch die Zeitschriften in Zukunft zu be sorgen; es würde nur eine Vermehrung der Arbeiten für die Post bedeuten. Aber sie sagt wohl mit Recht: »Sie können nicht von uns verlangen, daß wir bei der deutschen Post beantragen, daß uns die Zeitschriften teurer geliefert werden; so sehr dürfen wir nicht gegen die Interessen der schweizerischen Gesamt bevölkerung handeln. Wenn uns die deutsche Post aber mitteilt, daß wir in Zukunft keinen Rabatt mehr bekommen, so werden wir uns nicht darum grämen.« Insofern hat ein solcher Schritt bei der deutschen Postverwaltung Aussicht auf Erfolg, und ich werde mir erlauben, unterstützt von dem deutschen Verlegervercin, morgen einen bezüglichen Antrag in der Generalversammlung zu stellen. Der Vorstand des Börsenvereins hat gestern den Wunsch ausgesprochen, daß die Hauptversammlung des deutschen Verlegervereins, die heute morgen stattgefunden hat, sich darüber aussprcchen möchte, ob sie bereit wäre die Sache zu unterstützen, und wenn das geschehe, daß dann eine bezügliche Resolution, unterstützt durch fünfzig Mitglieder des Börsenvereins, morgen in der Haupt versammlung eingebracht werde, wodurch dem Vorstand des Börsenvereins das Mandat erteilt würde, in diesem Sinne vor zugehen. Nun hat heute morgen in sehr dankenswerter Weise der deutsche Verlegerverein einstimmig folgende Resolution ge faßt: »Der deutsche Verlegerverein ist der Ansicht, daß die Angelegenheit des schweizerischen Postzeitschriftenvertriebs die Interessen des deutschen Verlagsbuchhandels in gleicher Weise berührt wie die des schweizerischen Sortimentsbuchhandels, und schließt sich deshalb der Bitte des schweizerischen Sortiments buchhandels an, der Vorstand des Börsenvereins wolle die An gelegenheit des schweizerischen Postzeitschriftenvertriebs als eine den gesamten deutschen Buchhandel berührende betrachten und geeignete Schritte zur Abhilfe unternehmen.« In § 16 der Satzungen heißt es, daß ein Antrag, der nicht auf der Tages ordnung steht, nur dann eingebracht werden kann, wenn er von fünfzig Mitgliedern unterstützt ist und wenn der Vorstand des Börsenvereins seine Zustimmung ausgesprochen hat. Die eine dieser beiden Bedingungen ist vorhanden und es bedarf morgen nur noch der Unterstützung des Antrags durch fünfzig Mitglieder. Um diese Unterstützung, meine Herren, möchte ich Sie bitten. Herr von Zahn: Was Herr Francke mitgeteilt hat, ist außerordentlich wichtig, namentlich deshalb, weil es ein Gebiet streift, das uns wahrscheinlich nächstens auch in Deutsch land berühren wird. Die Post hat ausgerechnet, daß sie bei Politischen Zeitschriften außerordentlich zusetzt, statt Gewinn zu haben; bisher ist ein Postgewinn nur herausgerechnet worden, weil man die Eisenbahnfrachten nicht so berechnet hat, wie die wirklichen Kosten waren. Wenn man die Kosten genauer nach rechnen würde, so würde sich wohl Herausstellen, daß die Post überhaupt mit Verlust arbeitet, und die Gefahr liegt sehr nahe, daß man den Zeitschriftentarif revidieren wird; dann wird man wahrscheinlich die Bezugspreise bei der Post für die politischen Tageszeitungen den Frachtspesen, die sie machen, entsprechend er höhen und wird wahrscheinlich die Bezugspreise für die wissen- chastlichen und teureren Zeitschriften, die nur monatlich oder vierteljährig erscheinen, oder wo die Verleger einen großen Rabatt gewähren, herabsetzen. Ich weiß nicht, ob andere Herren Sorti menter auch schon in der Lage gewesen sind, einen Kamps mit der Oberrechnungskammer auszufechten, dadurch daß die Oberrech nungskammer im Besitz des Postzeitschriften-Katalogs ist und alle Rechnungen über Lieferungen von Zeitschriften, die wir an Behörden machen, mit dem Postzeitungs - Katalog vergleicht. (Hört, hört!) Bisher sind Differenzen nur vorgekommen bei ausländischen Zeitungen. Bei allen Pariser und englischen Zei tungen arbeiten wir nur mit einem minimalen Gewinn, der überhaupt eigentlich gar kein Gewinn ist, und wir thäten viel besser, den ganzen Bezug einzustellen; denn wir können den Postzeitungs-Tarif nicht einhalten. Nun bedenken Sie, wenn das mit der großen Anzahl der deutschen Wochen-, Monats- und Vierteljahrszeitschriftcn ebenso gehen sollte, wohin das dann käme. Die Gefahr ist außerordentlich groß, und ich möchte Herrn Francke bitten, daß er den Antrag allgemein faßt und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder