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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1879
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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2256 Nichtamtlicher Theil. -V 130, 9, Juni. u. s. w.", deren ursprüngliche Fassung oft recht sonderbare biblio graphische Ansichten verrathen mag. Aus welchem Grunde die Titel in absoluter Vollständigleit ausgenommen sind, ist uns um so unerfindlicher, als z. B. selbst das amtliche Verzeichniß der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buchhandels" durchaus keine vollständigen, sondern verständlich abgekürzte Titel bietet. Und dieses Verzeichniß dient doch unmittel bar der Praxis, während die Mühlbrecht'sche Zusammenstellung nur statistisches Material zur Hervorrusung gesetzgeberischer Thätig- keit bildet. Außer einer Abkürzung des Titels scheint uns die Weglassung des Druckernamens, sowie der provinziellen Preise bei spanischen Werken am Platze; für völlig überflüssig aber halten wir die An gabe des Standes bei den Namen der llcbersetzer. Während die fremdländischen Titel infolge ihrer weitschweifigen Ausnahme übergroßen Raum beanspruchen, möchten wir schließlich noch den deutschen Ueberschriften, zumal was die Bezeichnung der Verleger betrifft, correctere Fassung wünschen, und wenn z. B. bei Doppelfirmcn die eine Hälfte weggelassen ist, so ist dies kaum mehr Abkürzung zu nennen. Mäge diese im Interesse deutscher Verleger und Autoren unternommene Arbeit dazu förderlich werden, der Ausbeutung unserer Literatur mehr und mehr ein Ende zu bereiten! v. Lä. Berliner Rcsormbestrcbunzcn. V.») Mit Bezug auf Artikel IV., worin es heißt: „... denn es ist Wohl unausbleiblich, daß früher oder später die Ber liner Verleger erklären werden, ihre Novitäten nur solchen Handlungen zu übersenden, welche ihnen die Remittenden franco Berliner Buchhändler-Bestell anstalt zustellen", möchte ich nur daraus aufmerksam machen, daß damit die Grundlage der heutigen Organisation des Börsen vereins, der Frankaturzwang nach Leipzig für Alle ge brochen wäre. Allen Respect vor den Berliner Herren Verlegern; aber die gleiche Erklärung kann dann mit demselben Recht jedes Geschäft, jede Stadt, jede Corporation, jeder Verband und Verein, die dazu genügenden Verlag und Verleger haben, abgeben. Das wäre also zu überlegen! Von der anderen Seite der Mainlinie. MiSrellcn. An die Verlegervereine. — Schreiber dieses möchte heute eine Frage anregen, die, obwohl sie tief in das Interesse des Ver legers einschncidet, seines Wissens noch nicht zur Sprache gebracht wurde: „Ist der Sortimenter berechtigt, im Lause eines Rechnungs jahres ä cond. Bezogenes, resp. Abgesetztes vor der Ostermesse mit erhöhtem Rabatt baar nachzuverlangen, um es alsdann wieder zur Ostermesse zu remittiren?" — Es ist in vielen Geschäften Gepflogen heit, Abgesetztes sofort baar nachzuverlangen, wenn erhöhter Rabatt gewährt wird, und es läßt sich, wenn hierbei nur Werke, die erst kurz vorher versandt wurden, in Betracht kommen, vielleicht nichts ein- wendcn, obwohl Schreiber dieses auch hiersür eine Berechtigung nicht finden kann; dagegen dürste es am Platze sein, gegen das erstere Manoeuvre energisch Front zu machen, und den Verleger vereinen wird es zufallen, durch Aufnahme eines diesbezüglichenPara- graphen in die Geschäftsbedingungen diesem Uebelstande abzuhelfen. Für die Herren Commissionäre. — Sollte nicht im Interesse der Kosten- und Zeitersparnih die Vertheilung von Circu- ») IV. S. Nr. 12s. laren beidenHerrenCommissionären ohne aufgeklebte Adressen den Vorzug verdienen? — Der Absender wäre, abgesehen von den Kosten der Adressen, des mühevollen Schneidens und Aufklebens derselben überhoben, bei den Commissionären kann die Vertheilung der Circulare ohne das zeitraubende Aufsuchen der entsprechenden Firmensächer rascher und gewiß ebenso zuverlässig geschehen, wenn ihnen die erforderliche Anzahl, sei es für Sortimenter oder für Ver leger oder für Beide, unter besonderer Angabe in einem Pack zu gestellt wird. Dem Einsender wäre es wünschenwerth, wenn seitens der Herren Commissionäre die praktische Durchführung dieser Idee geprüft und das Resultat veröffentlicht werden möchte. Bücherverkehr Leipzig-Oesterreich. — Die Herren Absender von Büchersendungen nach Oesterreich werden dringend darauf aufmerksam gemacht, daß jede Beilage von Briefen verboten ist und mit je einem Gulden Postgcsällstrafe per Brief belegt wird. Die oesterreichische Finanzbehörde hat in letzterer Zeit wiederholt derlei Sendungen nur mit empfindlichen Strafen sreigegeben. Jede geschlossene oder mit adressirtem Couvert versehene Rechnung wird ebenfalls als gleiche Gesällsübertretung behandelt. Wien, 4. Juni 1879. Th. Bindtner. Zum Verkehr mit den Vereinigten Staaten. — Durch Beschluß des Congresses der Vereinigten Staaten von Amerika ist für die in den Vereinigten Staaten unter Streifband eingehenden Sendungen, welche andere Drucksachen als Bücher enthalten, die Zollpflicht aufgehoben worden. Auch sollen zollpflichtige Bücher in Zukunft nicht mehr als unbestellbar nach dem Aufgabeort zurück gesandt, sondern den Empfängern gegen Einziehung des Zollbetrages ausgehändigt werden. Die diesjährige Generalversammlung des Journa listentages soll am 31. Aug. in Eisenach abgehalten werden und zwar mit folgender Tagesordnung: „Bericht der Commission über die beabsichtigte Erweiterung des Journalistentages und Gründung einer üntcrstützungscasse neben der bestehenden Pensionscasse." Äouer vlEVer Mr LrbtwAraxbre u-rck LMüMelMrssonsÄa/?. llsr- LnsgoZobou von Ol. I. Uetsbolckt. llabrx. 1879. Nai. Inbalt: Lrtistisobos aus ckor vossauor Ltaatsbibliotbob. Von Or. KrLxlor, Vorstsbor ckorvossauorUsböräsnbibliotbob. — Lin Aoloußnotos Uuob. Von L. L. 6. Krause in Uostoob. — 2nr Viro-Inttoratur. Von Or. ?. Uitrsobks in Voimar. — Inttoratur unck Nisoollon. — LÜAomoins UiblioAraxibio. Verbote. Auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oct. 1878 wurde das Verbot der im Verlage der Volksbuchhandlung zu Hottingen-Zürich 1879 erschienenen nichtperiodischen Druckschrift „Die Frau und der Socialismus. Bon August Bebel" auch auf diejenigen Exemplare dieser Druckschrift erstreckt, welche unter einem Deckelumschlag mit der Titelausschrist: Engel, Statistik. 5. Hst. verbreitet werden. Ferner wurde verboten: Das photographische Gruppenbild, darstellend die Portraits der 24 Vorstandsmitglieder des Allgemeinen Deutschen Arbeiter vereins mit Beifügung ihrer Namen und mit der Unterschrift: „Vervielfältigungsrecht Vorbehalten. K. P. Reinders, Breslau, Stockgasse 15."
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