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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1879
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1879
- Sprache
- Deutsch
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buchhändlerische Interesse auf materielle Grundlagen gestellt ist, hat Victor Masson nie die Opfer gescheut, uni alle Werke seines wissenschaftlichen Verlages seinen Autoren, seinem Vaterlande zum Ruhme in mustergültigem Gewände ans Licht zu bringen. Er begann jene in der That durch Geschmack und Sorgfalt bewun derungswürdige Ausstattung seiner Werke, welche in der ganzen Welt beifälliges Staunen erregte und zugleich zur Nachahmung Veranlassung gab. Es entstand aus einem ursprünglich nur für bestimmte Werke berechneten Verhalten eine Gewohnheit, welche nachher nicht wieder aufgegeben wurde; das wissenschaftliche Publicum gewöhnte sich an die überaus sorgsame Art der Aus stattung, sie wurde die Grundlage eines Rufes, wie ihn vor Victor Masson kein Verleger genossen hatte, eines Rufes, der ihm bald aus allen wissenschaftlichen Kreisen Frankreichs die Autoren zusührte. Es gehört nicht in den Rahmen dieser Zeilen, ausführlich über den ganzen Umfang des Masson'schen Verlages zu berichten; wir wollen hier nur Einzelnes hervorheben; — so gründete Masson die 6arotto bstxlomaäairs <ls möäooino und das große Oiotiou- naire ouo^cloxeckigao ckos soieuoos möäioalos, zwei Unternehmungen, Welche in Frankreich aus den Stand der medicinischen Wissenschaft den größten Einfluß geübt haben; — er gründete ferner das ckournal <lo I'axrionlturo, welches ebenfalls noch heute in hohem Ansehen steht. Es sind im Masson'schen Verlage ferner Werke von den namhaftesten Gelehrten erschienen; wir nennen z, B, Brown-Ssquard, Chenu, de Candolle, d'Orbigny, Milne Edwards, Follin, Gavarret, Payer, Pdclct, Pelouze et Frömy, Quatresages, Velpcau rc. In diesem Autoren-Verzeichnisse fehlt ohne Zweifel noch manch schätzbarer Name. Indem wir uns jeglicher weiteren Ausführung und jeden weiteren Lobes über Victor Masson's persönliche Eigenschaften enthalten, fügen wir hier nur noch hinzu, daß seiner langjährigen Thätigkeit die äußere Anerkennung nicht versagt blieb, er wurde 1857 Mitglied des Tribunal cku cowmsros und ist 1862 bei der Jury der Weltausstellung in London gewesen, Masson war auch seit 1862 Ritter der Ehrenlegion, und gehörte lange Zeit zum Vor stände des tlorolo äo la, librairis. Soweit in ganz kurzen Zügen Victor Masson's Wirken als Buchhändler, Nach Sbjähriger, ununterbrochener Thätigkeit zog sich Masson aus dem öffentlichen Leben zurück, um seine ferneren Tage in wohlverdienter Ruhe einem stillen Landleben zu weihen. Sein Geschäft hatte Victor Masson die Freude seinem einzigen Sohne Georges übergeben zu können, der dasselbe unter seinem eigenen Namen sortsührt. Hatte dieser doch unter den Augen seines Vaters lange genug gearbeitet, und den Geist von dessen Leitung tief genug ersaßt, als daß er nicht sein Wirken als Nachfolger des Vaters auch mit Erfolgen zu krönen wüßte, Victor Masson's Namen und Verdienste werden in den Annalen der Wissenschaft und des Buchhandels in Frankreich fortleben, Friede über der Gruft dieses seltenen Mannes, Ehre seinem Andenken! L,,, Zur Berichtigung eines „RcchtSrathcs". In der Nr, 2S des „Daheim" findet sich unter der Rubrik: „Rechtsrath" die Beantwortung einer Anfrage, welche sich um die Verpflichtung der Kunden von Sortimentshändlern, zur Ansicht empfangene neue Werke, die bei dem Kunden befleckt worden sind, zu behalten und zu bezahlen handelt. Daraus hin, daß die Bü cher auf den Umschlägen und im Innern von den Kindern des Kunden sleckig gemacht worden, sagt das „Daheim": „Nach dem bei Ihnen geltenden Preußischen Rechte brauchen Sie die fleckigen Exemplare nicht zu behalten, denn es kann Ihnen grobe Nachlässigkeit in der Aufbewahrung der Bücher nicht zum Vorwurf gemacht werden, und einen höheren als den gewöhnlichen Grad von Vorsicht fordert das Recht in diesem Falle nicht," Diese Antwort ist falsch, weil sie aus einen allgemeinen Satz sich stützt, der richtig auf den speciellen Fall angewendet, ein ganz anderes Ergebniß liefert. Denn die Art der Aufbewahrung einer fremden Sache kann in dem einen Falle der gewöhnliche Grad von Vorsicht sein, während sie in dem andern Falle grobe Fahrlässig keit ist. Wenn ein Gelehrter fremde, ihm unter der Voraussetzung tadelloser Rücklieferung anvertraute Bücher in seinem Studir- zimmer, zu welchem seine kleinen, mit Büchern nicht umgehen könnenden Kinder Zutritt haben, osten liegen läßt, so hat er den gewöhnlichen Grad von Vorsicht bei Aufbewahrung der Bücher nicht angewendct, bei denen, weil sie im Falle der Rückgabe ander- weit verkauft werden sollen, die Unversehrtheit erste Bedingung war. Daß er seine eigenen Bücher dort liegen läßt, gibt keinen Anhalt zur milderen Beurtheilung, Denn diese sind nicht fremdes, anver trautes Gut, Ferner sind die Bücher aus der Bibliothek des Ge lehrten durch Flecke für ihn nicht unbrauchbar, und, wenn er so wenig Werth auf Reinlichkeit legt, für ihn auch nicht einmal be schädigt worden. Dagegen sind die ihm vom Sortimenter anver- trauten Bücher für den Zweck des Sortimenters, sie zu dem gestell ten Ladenpreise zu verkaufen, allerdings unbrauchbar geworden, was für denselben um so schlimmer ist, als er dem Verleger diese Bücher bezahlen muß, der sie befleckt nicht wieder zurücknimmt. Da nun übrigens der Gelehrte wissen muß, wer sein Studirzimmer be treten könnte, — da er weiß, daß Kinder oft Gegenstände beschmutzen und verderben, — da es nicht einmal ausgeschlossen war, daß seine Dienstleute ebenfalls die Bücher verunreinigen konnten, so gehörte es zu seiner unbestreitbaren Verpflichtung, die Bücher so zu ver wahren, daß kein Kind, keine ungeschickte Person zu denselben ge langen konnte, und er hat daher in Bezug auf die ihm anvertrauten Bücher nicht einmal die allergeringste Vorsicht angewendet, sondern allerdings sich grober Fahrlässigkeit schuldig gemacht. Er wird dem nach von jedem Richter zur Zahlung verurtheilt werden müssen, Advocat Volkmann, Archivar des Börsenvereins, Die „Uebcrsctzungcil aus dem Deutschen". Die Idee des Börsenvereins-Borstandes, eine übersichtliche Zu sammenstellung derjenigen Ilebersetzungen aus dem Deutschen zu ver anstalten, welche in Ländern erscheinen, mit denen Deutschland einen Literarvertrag bis jetzt nicht abgeschlossen hat, wird sicherlich allge meinen Beifall gesunden haben. Die Form indessen, welche diejüngst erschienene erste Sammlung von Uebersetzungen trägt, gibt, abgesehen von den finanziellen Inte ressen des Börsenblattes, zu so mannigfachen Bedenken Anlaß, daß wir der Sache zu dienen glauben, wenn wir dieselben hier klarzu- legen und näher zu begründen versuchen, Hr, Mühlbrecht fühlte selbst dasBedürsniß, das uns fremdartig anmuthende Chaos in der inneren Anordnung der einzelnen Titel mit dem Interesse zu rechtfertigen, welches die „Einsicht in die ver schiedenen bibliographischen Systeme" für die Leser des Börsenblattes haben könne. Wird diese Rechtfertigung aber zur gehörigen Orien- tirung des Lesers an die Spitze jeder späteren Veröffentlichung ge stellt werden? Oder wäre es nicht vielleicht besser, wenn, da der angegebene Zweck ja als vollständig erreicht fortan hinfällig wird, die Titel für die Folge von Hrn, Mühlbrecht zugleich nach einem einheitlichen System geordnet würden? Das entspräche auch der Sorgfalt, die wir unter den uns bekannten buchhändlerischen Organen nur vom Börsenblatt auf die gleichmäßige Anwendung und stricte Durchführung eines bibliographischen Systems verwandt finden, selbst in den Abtheilungen „Angebotene" und „Gesuchte Bücher 310*
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