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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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32, 9. Februar 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 8 s. Der Aschengehalt darf bei unbeschwerten (mineralfreien) Papieren 3A nicht übersteigen. Bei beschwerten Papieren ist eine Abweichung des Aschengehalts bis zu 5A des Papiergewichts nach oben und unten zulässig. 8 6. Surrogatfrcie Papiere dürfen nur aus Hadern hergestellt und nicht beschwert sein. Für holzfreie Papiere ist eine beliebige Stoffzusammensetzung, jedoch unter Ausschluß von verholzten Fasern (Holzschliff) statthaft, wenn nicht eine besondere Stoffmtschung vereinbart ist. Spuren ver holzter Fasern sind nicht als Holzschliffgehalt anzusprechen. Solche Spuren dürfen bis 5A betragen. 8 7- Druck- und Affichenpapier sind halb geleimt. Format und Gewicht. 8 8. Das Format der Bogen und die Brette der Rollen sind nach metrischem System anzugeben. Bruchteile von Zentimetern sollen möglichst auf halbe Zenti meter abgerundet werde». 8 9. Das Papiergewicht ist anzugeben: a) bei Bogenpapieren in Kilogramm für 1000 Bogen) d) bei Rollenpapieren in Gramm für das Quadratmeter. 8 10. Das normale Höchstgewicht ist für alle einblätterigen Papiere und Kartons ein Gewicht von 250 § für das Quadratmeter. 8 11- Als normales Mindestgewicht gilt für: Schreibpapier 60 Hartpostpapier. 50 Satiniertes Druckpapier in Formaten . 50 Unsatiniertes Druckpapier in Formaten 48 Unsatiniertes Rotationsdruck .... 50 Satiniertes Rotationsdruck 53 Unsatiniertes Asfichen 30 Packseidenpapier 18 Anderes Seidenpapier 17 Unsatinierte Papiere aller Art zu Streich zwecken 60 Tapeten, weiß und farbig 60 Ordinäres Packpapier aus Spelt und Schrenz 85 Dütenschrenz 76 Packpapier aus braunem Holzstoff . . 50 Einseitig glattes Zellulosepapier ... 40 Besseres satiniertes Packpapier ... 70 Geringes Strohpapter aus ungebleichtem Stroh 70 Pergamentrohstoff 55 Einseitig glattes Kuvert 50 Satiniertes Kuvert 60 Pergamyn 40—42 Pergamentersatz 40—42 Satiniertes imitiert Pergament ... 42 8 für das Quadratmeter 8 // „ // 8 " ,, " 8 " " " 8 " " " 8 " " " 8 12. Der Empfänger ist nicht berechtigt, Waren zur Verfügung zu stellen wegen eines Über- oder Untergewichts, wenn dieses beträgt: s) bei Packpapieren im Werte von unter 23 .« für 100 KZ frei Empfangsort je 6U) d) bei allen anderen Papieren bis zu je 3A und bei Anferti gungen unter 800 KZ in einer Sorte bis zu je 4A*). 8 13- Für die Behandlung des Uber- und Untergewichts gilt folgendes: s) bet Packpapieren in Rollen oder Bogen im Werte von unter 23 für 100 KZ frei Empfangsort wird das gelieferte Ge wicht, aber nicht mehr als 4A Übergewicht bezahlt) b) bet allen anderen Nollenpapieren wird das gelieferte Gewicht, aber nicht mehr als 2^^ Übergewicht bezahlt**)) e) bet Bogenpapieren, welche nach Gewicht gehandelt werden, wird nur das gelieferte Gewicht, jedoch kein Übergewicht bezahlt) <1) bei Bogenpapieren, welche nach Bogenzahl gehandelt werden, sowie bei Lagersorten wirb der Bogenprets in Rechnung gestellt *) Bei Bestellungen auf Papier von anormalem Gewicht sind unter Umständen besondere Vereinbarungen angezetgt. **) Bet Rotationsdruck sind unter Umständen besondere Verein barungen angezeigt. und ein Übergewicht nicht berechnet) ein Untergewicht wird nicht abgezogen, wenn cs sich in den in § 12s und 1> fest gesetzten Grenzen bewegt) s) bei beschnittenen Postpapieren wird das Gewicht des unbe schnittenen Papiers nach Maßgabe der Ziffer ä berechnet. Sollgewichte (Gewichte unter Beschränkung oder Ausschluß der zulässigen Abweichungen) bedingen höhere Preise*). 8 14- Einzelne stärker vom Durchschnitt abweichende.Teile sowie die bei Bretterpackung nicht zu vermeidenden wenigen welligen Bogen dürfen nicht zur Beurteilung einer ganzen Sendung im Sinne der 88 4, 5, 6, 12 und 13 dienen. Preisberechnung. 8 15- Eine Mitlieferung bis 15A zweite Wahl (Rettrö) berechtigt nicht zur Abnahmeverweigerung, sondern gibt nur ein Recht, den Preis für die.zweite Wahl bis zu 10A zu kürzen. 8 16. Nippen und Wasserzeichen bedingen höhere Preise. 8 17- Rollen unter 30 ein Breite und 30 om Durchmesser, und Bogen unter 1000 gem und über 10000 gern Fläche bedingen höhere Preise. 8 18- Bei Papieren, welche paket- oder riesweise oder in Rollen ein geklebt oder eingeschlagen zu liefern sind, gehört das Gewicht des Um schlags und bei Rollen auch noch das Gewicht der inneren Papphülsen zum Gewicht der Ware. Bet Packpapieren wird das Gewicht der Holzrahmen und Eisen bänder vom Bruttogewicht der Ware in Abzug gebracht) im übrigen werden sie brutto für netto gehandelt. 8 is. Kisten werden mindestens mit 2 seemäßige Ballenverpackung mindestens mit 1.50 seemäßige Kisten mindestens mit 3 für 100 KZ brutto berechnet. 8 20. Bei Käufen »frei Empfangsstation« ist auf Verlangen des Lie feranten der Empsänger verpflichtet, die Fracht zu verauslagen. Zahlungsbedingungen. 8 21. Die Zahlung hat bei Kreditgeschäften zu erfolgen vom Tage der Rechnung ab: entweder in bar innerhalb 30 Tagen porto- und spesenfrei mit 2A Skonto oder mit Dretmonatsakzept ohne Abzug. Werden Kundenwechscl in Zahlung genommen, so sind der je weilige Bankdiskont, Einzugsspesen und etwaige Kursverluste zu ver güten. Bei Wechsel» ans Nebenplätze und bei Auslandswechseln wird keine Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorzeigung oder Protesterhebung übernommen. Bei Nettozahlung vor Ablauf des 00 tägigen Ziels sind für den Zeitraum vom Eingang der Valuta bis zum Zielablauf Zinsen znm jeweiligen Bankdiskont zurückzuvergüten. Abrufposten, Abschlüsse und Lieferungsbehinderung. 8 22. Waren, die vom Lager des Fabrikanten zur ausschließlichen Ver fügung des Bestellers bcreitgehalten werden müssen oder die zur An fertigung ohne Versandorder bestellt sind (Abrusposten), müssen inner halb 6 Monaten abgenommen werden und sind, wenn Bereitstellung verlangt wird, am Tage der Bereitstellung zu berechnen. Waren, die, ohne daß die Zeit der Lieferung und Abnahme näher bestimmt wird, abgeschlossen werden, müssen innerhalb 12 Monaten abgenommen und geliefert werden. Die Bestimmungen des 8 326 BGB. bleiben hierdurch unberührt. 8 23. Krieg, Naturereignisse, Ein- oder Ausfuhrverbote, Betriebs störungen, insbesondere Arbeiteransstände, unverschuldeter Kohlen mangel sowie Unterbrechung der üblichen Verkehrsverbindungen be freien für die Zeit ihrer Dauer von der Lieferungs- und Abnahme verpflichtung. Inwieweit nachträgliche Lieferung und Abnahme verlangt werden kann, und ob die obigen Ereignisse als erhebliche Behinderungen erscheinen, wird im Einzeifalle nach Treu und Glauben entschieden. *) Bei Rotationsdruck sind unter Umständen besondere Verein barungen angezeigt. -9l
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