Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19070214
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190702149
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19070214
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1907
- Monat1907-02
- Tag1907-02-14
- Monat1907-02
- Jahr1907
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 38, 14. Februar 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1727 Aneignung des literarischen, künstlerischen und musikalischen Eigentums und zur Bestrafung der Herausgabe eines fremden Werkes unter eignem Namen zu einem richtigen Gesetz er weitern würde; das aufstrebende Land könnte dann gleichzeitig mit Rumänien der Berner Union beitreten. Griechenland. Der vom Justizministerium der Kammer eingereichte und in erster Lesung am 1. April 1900 angenommene Ent wurf eines Gesetzes zum Schutz des geistigen Eigentums ist verschollen geblieben und ist, freilich mit Unrecht, als »April scherz« bezeichnet worden. Da Griechenland die gesetzliche Gegenseitigkeit anerkennt, so ist es theoretisch von der An erkennung des fremden geistigen Eigentums nicht entfernt. Um so mehr wäre es an der Zeit, die veralteten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs von 1833 durch ein modernes Gesetz zu ersetzen und sich der Union anzuschließen. Jedenfalls werden jetzt in Griechenland sehr viele Werke, namentlich französische Romane, ohne Genehmigung übersetzt und in griechischen Zeitungen abgedruckt. Die griechischen Novellisten aber, so Pappadiamandi, welche die interessanten typischen Figuren der Heimat zum Gegenstand ihrer Erzählungen machen, finden fast nie einen Verleger. Man hat deshalb gesagt, die Zahl der Autoren nehme in Griechenland ab, die Zahl der Über setzer zu, obschon letztere nur bescheiden honoriert werden. Auch die neuesten fremden Theaterstücke werden ohne weiteres auf das griechische Theater gebracht. Der Schutz des fremden geistigen Eigentums liegt, wie immer, auch hier im ur eigensten Interesse des Landes selbst. Niederlande. Noch ist es mir, als höre ich auf dem Verlegerkongreß von Leipzig (1901) die Stimme des Herrn Belinfante, Ver legers im Haag, des tätigen Schriftführers des niederlän dischen Verlegervereins, der am Schluß seiner Antwort auf die sehr drängenden Ausführungen des Herrn Otto Mühl brecht über die Stellung Hollands zur Berner Union aus rief: »Ich habe in Paris das Wort Patience und in London das Wort Patience ausgesprochen und spreche jetzt in Deutschland ebenfalls das gleiche Wort »Geduld«! In dieser Beziehung dürften noch einige Sprachen an die Reihe kommen, bevor man wird aufatmen dürfen. Die gegenseitige schrankenlose Ausbeutung der Geistes werke nimmt zum Schaden der einheimischen und fremden Autoren ihren Fortgang. Gleichwie holländische Nachdrucke von Gravüren sogar in Antwerpen vertrieben wurden, so werden holländische Werke manchmal ohne Autornamen im Ausland übersetzt. Die privaten Abmachungen der Verleger, welche unautorisierte Übersetzungen herausgeben und in ihrem Unternehmen während eines Jahres auf allseitige Schonung zählen, werden von unruhigen Elementen einfach nicht befolgt, sondern durch Herausgabe von Konkurrenzübersetzungen geschädigt. Noch am 12. Dezember 1904 erklärte die Regierung in der Zweiten Kammer, ihre ablehnende Haltung gegenüber der Berner Konvention nicht aufgeben zu können, bis eine Bewegung in unzweideutiger Weise eine Änderung der öffentlichen Meinung ankündige. Die Stellungnahme und besonders auch der Kongreß der ^ssoeiatiov üttöisii-s st artistigus ivtsrostioasls vom Jahre 1905, dessen Schlußsitzung in Antwerpen gänzlich der holländischen Frage gewidmet war, veranlaßte eine Wieder belebung der Anstrengungen des 1898 gegründeten und etwas eingeschlafenen »Berner Conventie-Bond«, dem sich verschiedene literarische Gesellschaften und der »^Uxsmssv klsäsrlsnclseb Vsi-bsvä« als Mitstreiter anschlossen. Aus Grund verschiedener Eingaben wurde in der Zweiten Kammer nach einigen, in den Sitzungen vom 9. und 11. Dezember 1905 ausgeführten Vorpostengefechten von Professor Van der Vlught und sechs andern Abgeordneten in der Sitzung vom 22. Dezember eine Motion eingereicht, die auf den Beitritt i,ur Union hinzielt. Bei der Beratung des Vor anschlags in der Ersten Kammer, am 3. Februar 1906, entgegnete der Minister des Auswärtigen auf einen sehr energischen Appell des Herrn Woltjer zu gunsten der Union, er werde bei der Beantwortung jener Motion in der Zweiten Kammer keinen absolut ablehnenden Standpunkt mehr ein nehmen. Leider mußte die Behandlung der Motion wegen der Krankheit ihres Hauptverfechters und dessen Ausscheidens aus dem Parlament verschoben werden. Unterdessen veranstaltete der niederländische Buchhändler verein , die Vsrssvigivg ter Lsvoräsriux vrw äs Lslsoxss äes 6oölcb»näsl8, der nicht nur Verleger, sondern auch Buch händler aller Stufen angehören, eine Art Referendum über die Wünschbarkeit des Beitritts Hollands. Bei 61 Enthal tungen wurde diese mit 300 gegen 238 Stimmen ver neint; es verdient jedoch hervorgehoben zu werden, daß auf eiten der Annehmenden die größten Verleger sich befinden, während auf seiten der Verwerfenden viele Industrielle und Gewerbetreibende stimmten, die mit dem Buchhandel in ziemlich losem Zusammenhang stehen; ferner ist gegenüber einer frühern Abstimmung in diesem Verein ein wirklicher Fortschritt und ein langsamer Stimmungswechsel zu kon statieren. Noch eine Anzahl Jahre, beherrscht von einem ziel bewußten Vorgehen der Berliner Konferenz, und Holland wird die Revision seiner Urheberrechtsgesetzgebung im Sinne einer Ausdehnung des Übersetzungsrechts und der Anerkennung des Schutzes der Kunstwerke vornehmen und sich den andern Nationen beigesellen, um dem jetzigen zweifelhaften Ruf, ein Roofstaat zu sein, ein Ende zu machen. Die Freunde der Konvention dürfen sich also nicht entmutigen lassen. Unter der Vermittlung der sozialen internationalen Ver einigung soll nach dem Beschluß des Kongresses von Bukarest alles Erfahrungsmaterial, das in den Verbandsländern für den Beitritt spricht, gesammelt und der holländischen Re gierung unterbreitet werden. Österreich-Ungarn. Das Verhältnis der beiden Reichshälften, die schwierige parlamentarische Lage in Österreich und das Fehlen einer unter den Interessenten, namentlich den Autoren, richtig organi sierten Bewegung haben bewirkt, daß ein entscheidender An lauf zum Eintritt -in die Union noch nicht gemacht wurde. Dieser Eintritt wird in einzelnen Kundgebungen (s. Droit ä'äutsur 1904, S. 128; 1905, S. 8, 66, 146; 1906, S. 26, 159) als notwendig, ja als dringlich bezeichnet. Insbesondre weisen die Organe der Buchhändler und die Handels kammern unaufhörlich darauf hin, daß die jetzige Haltung der Monarchie mit Notwendigkeit dazu führen muß, daß gewisse Verlagszweige, so der Musikalien verlag, aus dem Lande gehen und sich durch Verlegung des Geschäfts oder Gründung von Zweigniederlassungen in Deutschland bessere Absatz- und Schutzbedingungen durch Herausgabe der Werke im großen Unionsgebiet schaffen; das Verlagszentrum für österreichische Werke verschiebe sich also zugunsten der schutzfreundlicheren Länder, speziell der Plätze Leipzig und Berlin. Wenn österreichische Verleger hoffen, daß die Erfüllung des von Rußland Österreich gegenüber gemachten Versprechens, einen Literarvertrag innerhalb dreier Jahre abzuschließen, und der neue österreichisch-russische Handelsvertrag vom 1. März 1906, der die freie Einfuhr polnischer Bücher nach Rußland gestattet, den ganzen pol nischen Verlag nach Österreich hinüberziehen werden, so dürften sie sich hierin entschieden täuschen, denn, sucht einmal ein Fremder einen ausländischen Verleger auf, so wird er einen solchen innerhalb der Berner Union unbedingt bevorzugen,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder