von 10 Llüclc (okne freistück) o. Lrküllungsort ist für lüekeruvF uncl ^adtung für deiäe 'teils Frankfurt s. dl. 6. Vortvauslsgoii für Auskünfte, üludnsposen u ctsrgt. üv Carl Heymanns Verlag in Berlin lV 8 Als 41. Jahrgang nach dem Stande von Ende Dezember 1921 bearbeitet, wird Ende Januar 1922 in meinem Verlage erscheinen: Handbuch für das Deutsche Mich ^922 Herausgegebeil vom Reichsministerium -es Innern Zuschlagfreier Ladenpreis 60 Mark e?>as neue Handbuch will ein Führer durch das neue amtliche Deutschland sein, es ist ein Nachschlagebuch nicht nur für Behörden, sondern auch für die wirtschaftlichen Kreise der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft. Die staats rechtliche Grundlage der Reichsorgane wird eingehend dargestellt, die Zuständigkeit der einzelnen Reichsbehörden genau um schrieben. Auch die Aufgaben der den Reichsbehörden beigeqebenen Sachverständigenausschüsse und Beiräte werden namentlich unter Aufführung der Mitglieder dargelegt. Angaben über Fernsprechanschlüsse, Postscheckkonten, Telegrammanschriften werden dazu beitragen, den Verkehr mit den amtlichen Stellen des Reichs zu erleichtern. Der Umfang des Reichshandbuches ist von der Reichsdruckerei auf 20 Bogen geschätzt und unter dieser Voraussetzung der Preis bemessen, eine Veränderung des Umfanges oder erhebliche Lohnerhöhungen während des Drucks würden natürlich eine Erhöhung des Ladenpreises zur Folge haben müssen. Durch Vertrag bin ich verpflichtet, allen Reichs- und Landesbehörden, Kommnnalbehörden, Korporationen, Instituten u. dergl. bei Vorausbestellung einen ermäßigten Vorzugspreis von 48 Mark zu gewähren. Ferner erschienen soeben in meinem Verlage: Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Einkommensteuer vom Arbeiislohn vom 11.LulLl92l Herausgegeben im Reichsfinanzministerium Zuschlagfreier Ladenpreis 6 Mark H>ie wichtigen Bestimmungen enthalten die Festlegung des Begriffs Arbeitslohn, die Berechnung des Steuerabzugs, die Aus- ^ slellung der Steuerbücher, die Vornahme des Steuerabzugs, die Abgabe der Steuererklärung und die Veranlagung der Arbeitnehmer. Die bisher erlassenen Bestimmungen und Einzelverfügungen über den Steuerabzug treten außer Kraft. Es wird eine außerordentlich große Nachfrage nach diesen Durchführungsbestimmungen sein. Ich bitte, sie auf Lager zu halten.