Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-07-16
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210716
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192107160
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210716
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-07
- Tag1921-07-16
- Monat1921-07
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
164, 16. Juli 1821. Redaktioneller Teil. cs, daß in geeigneter Weise die Sache ganz kurz im Börsenblatt veröffentlicht würde, dann wären die Verträge eben einfach in Kraft gesetzt; wenn sie schon vorher in Kraft getreten wären, so würde das die Sache weiter gar nicht berühren, so dag auch hier, glaube ich, der Sinn getroffen wird, wenn der Wortlaut vielleicht auch etwas widersprechend ist. Aber cs handelt sich ja doch hier, wenn man überhaupt den Wunsch hat, mit dem Sorti ment zu einem Einvernahmen auf Grund solcher Abkommen zu gelangen, darum, daraufhin reale Vereinbarungen zu schassen, die schließlich in Kraft treten, aber sich nicht auf Doktrinen sest- zulcgen. Diesen Konrpromißvorschlag sollte nun Herr Nitschmann, wie es im Vierundzwanzigerausschuß verabredet war, an die einzelnen Mitglieder des Vicrundzwanzigerausschusscs schicken, und wenn diese ihre Zustimmung gegeben hätten, so sollte er als Antrag der Vierundzwanziger im Börsenblatt veröffentlicht werden, und dann hatte sich Herr Nitschmann bereit erklärt, in der Hauptver sammlung seinen Antrag zurückzuziehen und die Annahme dieses Antrags des Vierundzwanzigerausschusses auch seinen Leuten zu empfehlen. Da nun aber mehrere Mitglieder des Vierund zwanzigerausschusses teils nicht darauf geantwortet, teils auch ihre Zustimmung nicht erklärt haben, so besteht eigentlich der im Börsenblatt veröffentlichte Antrag des Vicrundzwanziger- ausschusses nicht zu Recht; denn der Antrag des Ausschusses ist eigentlich gar nicht gefaßt worden, da mehrere Mitglieder nicht dafür gestimmt haben. Außerdem sind wir der Meinung, daß ein solcher Ausschuß eigentlich einen Antrag gar nicht stellen kann, sondern daß nur der Vorstand des Börsenvereins diesen Antrag stellen konnte, nachdem der Vierundzwanzigcrausschuß an ihn die Bitte gerichtet hätte, einen solchen Antrag zu veröffent lichen und zu dem seinen zu machen. Es ist nun die Frage, ob der Deutsche Verlegerverein sich diesem sogenannten Kompromißantrag anschlietzen und es auf diese Weise Herrn Nitschmann ermöglichen kann, seinen An trag zurückzuztehen, oder aber, ob der Verlsgerverein Stellung nimmt gegen diesen Antrag des Vierundzwanzigerausschusses, was er schon aus rein formalen Gründen, aber auch aus sach lichen Gründen tun kann. Dann ist es natürlich ganz selbstver- stündlich, daß der Antrag Nitschmann angenommen und der Ver- lag in der Hauptversammlung majorisiert wird. I>r. Alfred Gieserke (Leipzig) (zur Geschäftsordnung): Ist es nicht zweckmäßig, gleich den anderen Antrag bezüglich der 35 Pro zent mit dieser Sache zu verknüpfen: denn das steht ja doch schließlich in innerem Zusammenhang miteinander? Vorsitzender ll>r. Georg Paetel (Berlin): Ganz recht! Ter zur Erörterung stehende Punkt steht in innerem Zusammenhänge mit Punkt 8 der Tagesordnung des Börsenvereins: Antrag der Herren Paul Nitschmann-Berlin, Albert Diedc- rich-Dresden, Otto Paetsch-Königsberg, I. H. Eckardt-Heidel- berg, Ernst Schmersahl-Berlin (unterstützt von 50 Mitgliedern des-Börsenvereins): Die Hauptversammlung wolle beschließen, dem Z 7 der Verkaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buch handels mit dem Publikum folgende Fassung zu geben: Werke, die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 35 Prozent vom Ladenpreis liefert, dürfen mit einem entsprechenden Aufschlag verlauft werden. Dieser Punkt steht mit zur Erörterung. Es war bei den Verhandlungen auch des Vierundzwan zigerausschusses immer das Bestreben des Sortiments, bei Z 7 der Verkaufsordnung eine Änderung vorzunehmen. Es sagte, cs könnte sich damit einverstanden erklären, wenn eben der Min- dcstrabattsay in 8 7 der Verkaufsordnung auf 35°/» erhöht würde; denn auf diese Weise wären ja eben alle Wünsche der Sorti menter erfüllt. Aber wie Herr Hofrat Or. Ehlermann schon aus- geführt hat, ist das nach unserer Auffassung für den Verlag un annehmbar, weil dann jede Hauptversammlung das Recht hätte, durch Beschluß diese 35"/» schließlich bis ins Ungemessene zu erhöhen. Außerdem haben wir ja immer schon dagegen ge sprochen und gesagt, daß dieser ß 7 gar nicht in die Verkaufs ordnung gehört. Ich wollte dann noch anführen, daß heute bei der Besprechung dieses Kompromißantrags in der Vorstands- und Beiratssitzung vorgeschlagen worden ist, um den Herren, die aus — ich muß leider sagen: — nach meiner Meinung doktrinären Gründen An stoß an dem ersten Satze nehmen: »Werden zwischen den Vor ständen des Deutschen Verlegervereins und der Deutschen Buch händlergilde--, die Zustimmung zu ermöglichen, da einzufiigen: »Werden auf Grund von Verhandlungen zwischen den Vorständen des Deutschen Verlegervereins und der Deutschen Buchhändler- gilbe»; denn, meine Herren, Verhandlungen haben immer statt gefunden, und Verhandlungen werden immer stattfinden, wenn auch die Verhandlungen nur ergeben, daß man sagt: die Ver bände schließen nicht einen derartigen Vertrag miteinander, son dern wir müssen es auf die einzelnen Firmen abschieben, bzw. auf die einzelnen Gerippen. Für den Verlag wäre das meiner Meinung nach durchaus annehmbar, und schließlich hätte Herr Nitschmann auch die Reklame, daß überhaupt Verhandlungen zwischen Verlegerverein und Gildevorstand über derartige Fragen stattfinden. Jedenfalls, glaube ich, könnten die Bedenken insbe sondere der wissenschaftlichen Verleger getilgt werden, wenn wir hineinnehmcn: »Werden auf Grund von Verhandlungen zwischen». Dann sollte der § 3 geändert werden nach der Fassung, wie sic die schönwissenschaftlichen Verleger in ihrem Vertrage ge wählt haben. Es wurde vorgeschlagen, 8 3 etwa folgendermaßen zu fassen: Die Vertragschließenden veröffentlichen den Inhalt des Vertrags und die Liste der dem Vertrage sich anschließenden Firmen in geeigneter Weise. Bestimmungen sind noch zu treffen. Nachträge werden jeweilig ebenso bekanntgegeben. Ilr. Fritz Springer (Berlin): Ilm mit dem Letzten anzufangen, so würde ich mich doch entschieden dagegen aussprcchen müssen. Ich sehe gar keinen Grund ein, daß wir verpflichtet werden, ir gendwelche Verabredungen, die wir von Firma zu Firma oder selbst von Organisation zu Organisation treffen, im Börsenblatt zu veröffentlichen, noch weniger, die Finnen zu nennen, mit denen wir im Verkehr stehen und denen wir solche Bedingungen einräumen. Was Punkt 8 der Tagesordnung des Börsenvereins anlangt, die Änderung des 8 7 der Verkaufsordnung, so bin ich von jeher einer der größten Gegner dieses K 7 gewesen und habe bei der ersten Beratung gegen diesen 8 7 der Vcrkaussordnung angc- kämpft. Es hat mir nichts genützt. Trvtzdem steckt in diesem 8 7 eine gewisse Berechtigung, nur nicht in der übertriebenen Form, in der er seinerzeit von den Sortimentern angenommen worden ist. Sie müssen zurückgehen ans die Entstehungsgeschichte dieses 8 7- Er ist geschaffen worden, um das Sortiment vor Verlusten zu schützen, namentlich bei der Lieferung von amtlichen Publikationen mit minimalen Verkaufspreisen, die nur mit ganz niedrigem Rabatt geliefert werden konnten. Es hat sich da viel fach um Sachen gehandelt, die 25, 30 H und etwas mehr kosteten, worauf der Sortimenter 10 H Rabatt hatte und bei denen der Sortimenter bei der Besorgung von einem Stück oder mehreren Stücken einfach zusetzte. Da sollte und wollte man ihm das Recht zucrkenncn, Aufschläge zu nehmen. Falsch ist es aber, daß das Sortiment diesen Z 7 in einer Weise ansdehnt, daß es selbst bei Büchern im Ladenpreise von 75 wie ich cs selbst erlebt habe, neue Verkaufspreise heraus rechnet und dazu dann noch seine Rotstandszuschlägc macht. Ich mutz mich auf das entschiedenste dagegen aussprechen, daß wir diesen 8 7 in der vorgeschlagenen Fassung annchmcn. Ich würde aber bereit sein, für eine Änderung cinzutreten, wenn wir hineinbrächtcn, daß der Paragraph nur Gültigkeit haben soll für Werke unter einem bestimmten Ladenpreise — sagen wir einmal etwa 10 -/k oder dergleichen. Ich weiß allerdings nicht, ob die Herren Schulbuchvericgcr in der Lage sind, dem zu- zuftimmen. (Zuruf: Schulbücher müssen überhaupt ausge schlossen werden!) — Einverstanden, Schulbücher nuissen also ausgeschlossen werden. Aber sonst, glaube ich, könnte man darin vielleicht dem Sortiment entgcgenkommen, daß man sagte: Ihr sollt berechtigt sein, bei Büchern, die einen Ladenpreis unter 10 .1/ haben, einen höheren Verkaufspreis zu nehmen. lOtS
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder