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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1920
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. Xr 4. 7. Januar 1920. Der zweite Punkt der Tagesordnung hat die Beschlustsasjuug iidcr die Vorschläge zur Schaffung einheitlicher Mindestladenpreise znm Gegenstand, die von dem hierfür ernannten Ausschust ausgearbcitet worden sind. Der 1. Vorsitzende schickt voraus, dast diese kanm beendete Arbeit inzwischen schon wieder überholt ist infolge der nenerlichen weiteren Preisaufschläge der Druckaiistalteu, der fortgesetzten gewal tigen Preissteigerungen der Papierindustrie und namentlich auch durch die neue Belastung, die der Kunstverlag durch das mit dem 1. Januar 1920 in Kraft tretende neue Umsatzstcncrgesetz erfahren wird. Nach Ansicht des Vorstandes wird daher zunächst fiir Kttpserdrucke mit einer Erhöhung von 200°/, ans die Friedenspreise zu rechnen sein. Hieraus erstattet Herr Jnstizrat Skoluy, der fortan als Ncchtsbcistaud der Ver einigung wirken wird, einen Bericht über das neue Umsatzstencrgesctz mit besonderer Berücksichtigung des Kunstverlages. Herr Schnitze be richtet über die Verhandlungen, die der Vorstand, unterstützt durch Herrn G. Werckmeister, mit den dieses Gesetz bearbeitenden Behörden geführt hat. Wenn auch der Wunsch der Vereinigung, die Steuer ein heitlich ans den Verkauf im Kleinhandel zu verlegen, nicht dnrchgc- drnngen ist, so ist cs doch gelungen, die Behörde von der Unmöglichkeit -er Führung eines Lagcrbnches, so wie das Gesetz es vorsieht, für die Gegenstände des Kunstverlages zu überzeugen. Für die Mitglieder der Vereinigung soll hierauf verzichtet werden. Dafür hat sich aber der Vorstand auf Wnnsch der Behörde bereit erklärt, bei den Mitgliedern -er Vereinigung dahin zu wirken, das; gesonderte Rechnungen für die Blätter der Originalgraphik ausgestellt werden, die der Besteuerung im Kleinhandel unterliegen, und ans den Rechnungen zu vermerken, das; diese im Kleinhandel verstcnerbar sind. Herr Schnitze widerlegt die vielfach verbreitete Ansicht, wonach Lieferungen dcS verflossenen Jahres, so weit sie nicht mehr in diesem Jahre bezahlt werden, der Steuer unter liegen. In 8 46 des Gesetzes heiszt es wörtlich: »Fst noch diesem Ge setz eine Steuer für eine Lieferung oder sonstige Leistung zu entrichten, die nach dem Umsatzstenergesetz vom 20. Juli 1918 steuerfrei war oder einem niedrigeren Satze unterlag, so ist für die Stcnerpflicht und die Höhe des Steuersatzes nur dann dieses Gesetz maßgebend, wenn sowohl die Vcrcinnahmung als auch die Lieferung oder sonstige Leistung nach dem 31. Dezember 1919 liegen. Diese Vorschrift tritt mit dem 31. De zember 1920 anster Kraft. Sind für Leistungen ans Verträgen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen sind, Entgelte nach diesem Zeitpunkt zu entrichten, so ist der Abnehmer mangels abweichender Vereinbarung verpflichtet, dem Lieferer einen Zuschlag zu dem Entgelt in Hohe der auf die Lei stungen entsallenden Steuer zu leisten. Dabei ist jedoch der Betrag ab- znziehcn, der bei der Wcitergeltnng des Umsatzstenergcsehcs vom 20. Juli 1918 auf das Entgelt entfallen werde, es sei denn, das; der Vertrag unter 8 42 Absatz 0 des genannten Gesetzes fällt. Der Preis- anfschlag bildet keinen Grund zur Vertragsaufhebung«. Im Interesse einer beschleunigten Erledigung der wichtigen Frage der Preiserhöhungen wird auf Antrag Frisch der Vorstand cinstiinmig ermächtigt, von jetzt ab die jeweils notwendig iverdenden Tencrnngszn- schlüge in Gemeinschaft mit dem PreiSfcstsctznngöansschnst selbständig als verbindlich für die Vereinigung zu bestimmen. Der Vorschlag des Vorstandes, vom 1. Januar 1920 an einen Zuschlag von 200°/, auf die Friedenspreise von ein- und mehrfarbigen Kupferdrucken als Norm zu verkünden, wird von der Versammlung angenommen. Ans Grund der von dem betreffenden Ansschnst ansgearbcitctcn Tabelle sind einheit liche Normalfriedenssätze festgelegt worden, auf die dieser Zuschlag zu erheben ist. LVei der Preisfestsetzung für Farbenlichtdrnckc ergeben sich Schwierigkeiten, die noch in einer weiteren Beratung des Vorstandes beseitigt werden sollen. Der Vorsitzende stellt fest, das; die neue Preis festsetzung einen Bestandteil der Lieferungsbedingungen der Vereini gung bilden wird, sodast diese für alle Mitglieder bindend sein soll. Herr Schnltze berichtet sodann iiber die Verhandlungen mit den Knnstanstalten in Sachen des Eigentumsrechts an Photogravürcplattcn. Die Vereinigung ist nach wie vor gewillt, den von ihr bisher auch in diesem Blatte vertretenen Standpunkt des unbeschränkten Eigentums rechts des Verlegers gegebenenfalls durch einen Prozest zur Geltung zu bringen. Der Vorstand wird einen Revers ansarbeiten, der in Zu kunft von sämtlichen Mitgliedern bei Erteilung von Aufträgen auf Kupferätzungen verwendet werden sollte. Herr G. Werckmeister weist darauf hin, das; die Behörden darauf drängen, nur noch mit Verbänden, nicht mit einzelnen Firmen zu ver handeln. Ein Zusammenschlus; von Kunstverlag und -Sortiment in allen gemeinsame Interessen berührenden Fragen ersck;eint ihm des- halb wünschenswert, etwa in der Form, das; innerhalb der Vereini gung zwei Kammern gebildet würden, wie dies auch im Börscuvercin neuerdings vorgeschlagcn morden ist. Herr Schnitze entgegnet, das; ein ähnlicher Versuch bereits vor Jahren mit der inzwischen entschlafenen Kunsthändlergilde unternommen wurde, ohne indessen zu einem Er- vebnis zu führen. Nach längerer Aussprache über diesen Punkt wird den Mitgliedern empfohlen, ihrerseits für einen Zusammenschlus; von 22 Kunstverlag und -Sortiment in ihren Kreisen zu werben. Eine Ge legenheit zur Aussprache dürste sich aus der Leipziger Frühjahrsmesse bieten. Inzwischen werden die Herren G. Werckmeister und Alb. Frisch mit der Ausarbeitung eines gemeinsamen Statuts beauftragt. Ernst Schultze, L. H. S ch ü tz e, 1. Vorsitzender. 1. Schriftführer. Kleine MMeilunaen. Erhöhte Preise für Stercotypicarbeiten und für das Stehenlassen von Maschinen- und Handsatz. — Das Tarifamt der Deutschen Buch drucker weist in einer Bekanntmachung darauf hin, dast die Marktlage der Cle.cotypiemetalle eine fortwährend steigende Tendenz zeigt, und dast die bisherigen Aufschläge für die Stereotypiearbeiten nicht mehr ansrcichen, weshalb eine entsprechende Erhöhung dieser Preise cintrcten müsse. (Vergleiche 88 38, 84, 124, 159 und 195 des Preistarifs.) Den Buchdruckercien wird empfohlen, die Preise für den Plattengus; nach Arbeit und Metall getrennt abzugeben. Die ab 15. De zember 1919 gültigen neuen Preise ergeben sich aus folgender tabellari schen Übersicht. Ein Unterschied der Preise nach der Höhe des örtlichen Lokalzuschlags ist nicht gemacht worden, lediglich für Berlin sind etwas höhere Preise festgesetzt worden. Nähere Bezeichnung der Arbeiten (Tie Preise verstehen sich in Preislisten, Kataloge und , Qualitätsar beiten - Werke ^.,chrt"en Pfennigen für das Quadrat- zentimetcr) Preise fürs für Reich Berlin Preise fürs j für Reich Berlin Preise fürs i für Reich ' Berlin Anfertigen der Mater. . . 2,9 3,0 2,0 2,1 1,0 1,7 Ausgiesten der Platte (ohne 2,6 2,7 2,3 2,5 2,3 2,5 Metall 3.6 3,6 3,6 3,6 3,6 3.6 9,1 9,3 7,9 8,2 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1.5 Für den Bleifnst werden mehr berechnet 20,0 20,0 20,0 20,0 20,0 20,0 Die Preise für das Auf-Lagerbringen und für das Vom- Lagcrnehmen von Maschinensatz (Zeilen- und Typengutz) haben gleichfalls eine Erhöhung erfahren. Für einen Bogen von 16 Seilen iverden je nach der Satzbreite folgende Preise berechnet (für Neudrucke): Satzbrcite (in Cicero) M^chincnsatz Typenguß- Maschinensah ! Aus- i Lager- I> bringen Vom- Lager- Auf- Lager bringen Vom- Lager- ! 6.— 5.— 7.50 7.50 18 6.75 5.75 8.75 8.75 21 6.50 6.50 10.— 10.— 24 7.25 7.25 11.25 11.25 je I Cicero mehr —.25 —.25 —.40 —.40 Für die Verzinsung des Metallwertes des Maschi nensatzes (Zeilen- oder Typengust) und für das Anfbewahrcn desselben werden für je 100 gam (Gewicht etwa 1,75 kxc) für das Fahr 80 Pfg. berechnet. Aus den Satzbogcn berechnet (Schriftgrade: Non pareille bis Eicero), betragen diese Kosten bei einer Satzbreite bis 15 Eicero 8.00 .//, über 15—18 Eicero 13.40 ./(, über 18—21 Eicero 18.20 ./k, über 21—24 Eicero 23 und für jede Eicero mehr 1.00 Für das Stcheulassen von H andsatz tritt ein Aufschlag von 50°/„ aus die Sätze des Prcistarifs (des Materialwertes) vom 1. Juni 1919 ein, und zwar für alle Abteilungen des Preistarifs. (Vgl. 88 16, 64, 102, 143 und 177.) Ein kriminalistisches Institut in Wien. — Die Wiener Gesellschaft für Kriminalistik und Kriminalpsychologie plant die Gründung eines Instituts, das, mit Bibliothek und Laboratorium ausgestattet, der Förderung der kriminalistischen Forschung dienen soll. Dem Ausschuß der Gesellschaft gehören an: Hvfrat s)r. Höplcr, die Professoren l)r Glcispach, Or. Haberda und Or. Wagner-Janregg. Polizeipräsident Schober und Rechtsanwalt I>. Tttrkl.
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