Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.10.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-10-12
- Erscheinungsdatum
- 12.10.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19121012
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191210122
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19121012
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1912
- Monat1912-10
- Tag1912-10-12
- Monat1912-10
- Jahr1912
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 239, 12. Oktober 1912. Nichtamtlicher Teil. «SrsenbiiM d. Dtlchll. vuchhandri. 12297 30 ^ *n. Orek.-8i. 30 *n. KeOuetion p. Oisvo av. V. prin- eipsl. 8 c./i n. k ^ 3 b o o- o tl ti 1. 6 ^ > a esppells. Oart. u. 8t. 8°. Ko. 7—10. ä 1 60 ^ 4 ^50 ^ u. 8illZ8t. 8". 05 .Z n. ke^ieduell. 8°.^ 1 ^ n. Lin Xünstlertrauni k. lleklsmation in. Lite. 2 ?ki8ter, Osrl, Op. 29. X^vei IVlännereköre. Lnrt. u. 8t. 8". Ko. 1. >Vsl08LUM. Ko. 2. I)a8 lOsienIieci. ü 1 ^ 80 >Z. Otto (oO. Orß ) ä 1 ^ 50 ^ § f ^ K - Okor^ 20 ^ ^ ^ § 61. 3 ^ n. o , ^ ^ t j? ^ m. Oi eb. ?art. Ai'. 8. 6 ^ *n. Ko. 1. Oer 8trom. Oart. 10 ^ *n. Orek.-8t. 12 *n Ko. 2. Oie Kapelle. Oart. 5 ^ *n. I 6. K. ^. 8iexe!'8 Alusikalienkanälunx in Oviprix kerner: ' 8 tökr, li i e b., Op. 12. Ko. 1. XValOnackt, k. ^em. Okor m. Oreb. I (od. ?kte). Ored.-?art. 3 ^ *n. Kirekbok8mauer. Ko. 2. Oie Hlte. Ko. 3. 8edn66kIoeke. Ko. 4. lieber Oie lleiOe. Ko. 5. 1^081. Ko. 6. Oie 8orZlicben. ä 1 ^ 20 Okte. Klsvierau8LU8. 4 ^ n. 8olv8t. 8". 40 u. 0bor8t. 8". 40 ^ n. I'ext- n. KeZiebueb. 8°. 1 ^ n. u^8b ^8''.' l'^//.^'" ^8N6r8 Oeclr,ektni8« k. ^lannerc-ko,. ?art. — Op. 41. Orei OeOiebte k. 1 8inß8t. m. ?kte. Ko. 1. lieber Ko. 3. Kinrler u. ^Ite. a 1 ^7- 8 t o , 0.. llerLOZ Kobert->l3r8eb k. Ölte. 1 ^ n. Nichtamtlicher Teil. Kunden, die wir nicht erreichten i. Diese Skizze verdanke ich der Mitteilung eines Kollegen, der für die Wahrheit des geschilderten Vorganges bürgt. Ein junger Verleger gibt eine neue Zeitschrift heraus. Dieser nicht gerade ungewöhnliche Vorgang versetzt die Poli zei seines Wohnortes in fieberhafte Tätigkeit, Harmlos, wie er ist, hatte er es versäumt oder nicht für nötig befunden, die Polizeibehörde mit den Pflichtexemplaren des neuen Blat tes zu versehen. Es gingen einige Monate ins Land, die kleine Fachzeitschrift wuchs und gedieh; der glückliche Verleger freute sich und dachte an nichts Böses, Inzwischen aber waren die angestellten Erhebungen so weit gediehen, daß die Behörde zur Tat übergehen konnte. Zunächst erschienen zwei Männer in Zivil, die mit schlechtvcrhehltcr Amtsmiene die erschienenen Nummern der Zeitschrift kauften. Sie vermochten den Titel nicht ganz richtig auszusprechen und verrieten auf zehn Schritt eine solche grundsätzliche Abgewandtheit von literarischen Dingen, daß sic sogar unserem Verleger (der ein harmloser junger Mann ist) auffielen. Er wunderte sich daher kaum, als er acht Tage später den Besuch eines wohlgekleideten Herrn in den besten Jahren empfing, der sich als Bezirksvorsteher vorstellte und ebenso höflich wie dringend ersuchte, die Preß abteilung der Polizeibehörde gefälligst mit den gesetzlichen Pflichtexemplaren zu versehen. Der Verleger sicherte die Nach holung dieses Versäumnisses zu, aber ärgern tat es ihn doch. Und die Frucht dieses Ärgernisses war, daß er in einer Aus gabe des Preßgesetzes die einschlägigen Bestimmungen nach las, Und siehe da: da stand ganz deutlich, daß Fachzeit schriften dieser Vorlagepslicht nicht unterliegen. Er besann sich auf seine Würde als freier deutscher Verleger und beschloß, einer hohen Polizeibehörde den Standpunkt klarzumachen. Der Sekretär empfing ihn wohlwollend, aber als er seinen! grundsätzlichen Rechtsstandpunkt eniwickclt hatte, zuckte jener mit den Achseln: »Wenn Sie es auf eine gerichtliche Entscheidung ankom men lassen wollen , , ,« Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang, Der Verleger dachte an die Prozeßkosten, Das würde ein Prozeß mit Anwälten, Schriftsätzen und Sachverständigen, Ihm wurde schwül. Das wollte er lieber nicht. Aber er gab sein gutes Recht noch nicht verloren, »Sehen Sic doch nach im Gesetz, es steht ja klar und deutlich drin, daß Fachzeitschriften nicht vorlagepflichtig sind,« Inzwischen hatte der Beamte aus dem Nebenzimmer Verstärkung erhalten, und mit vereinten Kräften suchte man unter dem Häufchen von Büchern, das auf dem mächtigen Diplomatenschreibtisch einsam trauerte, nach einer Ausgabe des Preßgesetzes, Endlich war sie gesunden. Aber unserem Verleger fuhr ein gewaliiger Schrecken ins Gebein: er sah voraus, was nun kommen würde. Was die Herren vorsichtig in Händen hielten, war eine Becksche Ausgabe aus der guten alten Zeit, als man noch nichts wußte von abwaschbarer Lein wand, sondern schlecht und recht kartonierte. Das Bändchen hatte Fadenheftung, man konnte es deutlich sehen, denn die vergilbten Blätter lagen lose in der kartonierten Schale, Und in dieser Ausgabe fehlte die einschränkende Bestimmung, die erst später in das Gesetz hineingekommen ist, um die Behörden von der praktisch gar nicht durchführbaren und darum zweck losen Kontrolle der Fachzeitschriften zu befreien. Die Herren zuckten die Achseln, au dem Blatte, das den fraglichen Para graphen hätte enthalten sollen, fehlte zu allem Überfluß noch eine Ecke, die sich im wahrsten Sinne des Wortes verkrümelt hatte. Der Verleger fühlte deutlich: hier auf seinem Schein bestehen, hieß die Tücke des Objektes herausfordcru. Er er- griff die Flucht unter Hinterlassung der umstrittenen Pflicht exemplare, Als er mir von seinem Kanrpf ums Recht erzählte, fügte er hinzu: »Für diese Polizeiverwaltung wird jetzt ein neuer Palast gebaut. Man darf ruhig sagen, Palast, denn es wird einer. Ich weiß nicht, wieviele Millionen er verschlingen wird. Einer unserer berühmtesten Architekten baut ihn, Kunst und Handwerk werden in weitem Umfange zur würdigen Aus stattung herangczogen. Aber ich bin sicher: Auf dem Schreib- tkni
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder