Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.05.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.05.1879
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18790526
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187905265
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18790526
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1879
- Monat1879-05
- Tag1879-05-26
- Monat1879-05
- Jahr1879
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Eine Vertheidigung des Rabatts in dem Sinne, daß der selbe an sich eine heilsame und zweckmäßige Einrichtung sei, ist von keiner Seite versucht worden; derselbe wird vielmehr all gemein als ein Uebel betrachtet. Ob er ein nothwendiges Nebel sei oder nicht, darüber gehen die Ansichten weit ausein ander. Die Handlungen in denjenigen Städten, in denen der Rabatt abgeschafst ist, berufen sich natürlich aus diese Thatsache als Beweis für die Ausführbarkeit der gänzlichen Abschaffung und ihnen schließen sich einzelne Stimmen aus Freiburg, Speyer und Straßburg an. Die weit überwiegende Mehrzahl der Berichterstatter aber halten die Abschaffung zur Zeit und so lange die gegenwärtige Concurrenz von Leipzig und Berlin sortdauert, für unausführbar und selbst eine wesentliche Ein schränkung für schwierig und gefährlich. Selbst Leipzig glaubt aus Rücksicht auf auswärtige Concurrenz aus den Rabatt nicht verzichten zu können. Treffend äußert sich unserer Meinung nach Herr Aufsarth in Frankfurt, wenn er schreibt: „Die fernere Gewährung des Kundenrabatts kann an und für sich allerdings nicht als nothwendig anerkannt werden; bei den hiesigen Verhältnissen wird die Beseitigung des Rabatts aber immer ein frommer Wunsch bleiben, zu mal die Sache im Laufe einer Reihe von Jahren entstan den und gleichsam festgewurzelt ist, so daß eine plötzliche Aufhebung nicht durchführbar sein wird. In einer großen Stadt wird bei der regen Concurrenz im Innern und von Außen her das Rabattgeben überhaupt nie zu unterdrücken sein, und es wird die Ausgabe der betheiligten Firmen nur dahin gehen können, den Rabatt möglichst einzujchränken." Für die Ersetzung des Rabatts durch ein in engen Grenzen zu haltendes (3^ — 5°/,), nur bei Baarzahlung zu gewährendes Sconto sprachen sich 32 Stimmen aus. Andere halten eine solche Aenderung für überflüssig und selbst für gefährlich, theils, weil sie das Publicum doch nicht befrie digen würde, theils, weil dadurch nur ein neuer Name für den bisherigen Usus geschaffen würde, theils endlich, weil das Sconto leicht zu einem neuen Mißbrauch neben dem bereits bestehenden werden könnte. Zweite Gruppe (Frage 5—10). Schleuderei. Den Begriff der „Schleuderei" definirt der Hamburg- Altonaer Verein wie folgt: 1. die Gewährung von mehr als 10"/, Rabatt, 2. das Offeriren von Rabatt an die gesammte Kundschaft, 3. das Gewähren von mehr als 5"/, Sconto bei Baarver- käusen, 4. das öffentliche Anzeigen neuer Bücher unter dem Laden preise. Dieser Definition, welche sich nur auf den Verkauf mit dem Privatpublicum bezieht, schließen sich in Betreff der Punkte 1, 2 und 4 alle Berichterstatter, welche die Frage über haupt beantworteten, mit nur geringen Abweichungen an. Die Grenzbestimmung acl 3 scheint im Verhältniß zu 1 zu eng ge zogen. Einige verschärfen diese Definition noch, indem sie auch das Gewähren von Freiexemplaren, das übermäßig billige Berechnen von Einbänden bei Schulbüchern, sowie jeden Ver such, durch Rabattofferten Kunden anderer Handlungen an sich zu ziehen, für Schleuderei erklären. Eine Handlung in Gießen erklärt nur einen Rabatt von über 1b"/, bei Ordinär-, von über 10"/, bei Netto-Artikeln für Schleuderei. Für die Schleuderei im Verkehr mit Wiederverkäusern enthalten die Berichte kein thatsächliches Material, doch sind den Mitgliedern mündlich Fälle mitgetheilt worden, auf welche wir weiter unten noch zurückkommen. Die Klagen über Schleuderconcurrenz finden sich fast ausnahmslos in allen Berichten und weisen mit seltener Uebereinstimmung aus einzelne Centralplätze des Buchhandels als Hauptplätze der Schleuderei hin. Als solche Schleuderplätze werden in einigen Berichten Hamburg, Frankfurt a. M., Stutt gart, München, Heidelberg und Wien genannt; doch scheint es sich bei allen diesen Städten immer nur um einzelne bestimmte Fälle zu handeln. Dagegen werden ganz allgemein Leipzig und Berlin als diejenigen Plätze bezeichnet, an denen die Schleuderei fortdauernd, systematisch und in großem Maßstabe betrieben wird. Die meisten Handlungen dieser Art versenden nach allen Richtungen Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz Kata loge mit Rabattofserten, welche jede Concurrenz ausschließen und den soliden Sortimentsbuchhandel außerhalb Leipzig und Berlin der allmählichen vollständigen Vernichtung zutreiben. Als Belege liegen der Commission zahlreiche Kataloge vor, in denen neue Bücher mit 20 und 25 Procent Rabatt angeboten werden. Wesentlich befördert wird dieser Geschäfts betrieb theils durch die Leipziger Platzverhältnisse, theils durch die neuen Packetpost-Einrichtungen, welche Sendungen auf weite Entfernungen durch ein sehr niedriges Porto begün stigen. Und selbst unser Börsenblatt macht wider Willen fortdauernd Propaganda für diese Handlungen, da es von jedem Nichtbuchhändler bezogen werden kann und jede darin abgedruckte Klage mittelbar zu einer wirksamen Reclame für jene Handlungen wird. Eine sehr bedeutende Schädigung des soliden und regel mäßigen Sortimentsbuchhandels und zugleich eine Herabwürdi gung des ganzen Standes besteht auch darin, daß Leipziger sogenannte Großsortimenter Buchbinder, Colporteure, Krämer und zweifelhafte Existenzen jeder Art in ganz systematischer Weise zum Betrieb buchhändlerischer Geschäfte heranziehen, dieselben veranlassen, sich als Buchhändler zu bezeichnen, ob wohl ihnen die nöthigste Vorbildung dazu mangelt, und ihnen alsdann Bücher und Zeitschriften zu den Orginalnettopreisen der Verleger oder zu Preisen, welche diesen beinahe gleich kommen, liefern. Bedauerlicher Weise nehmen auch einzelne Commissionäre an diesem verderblichen Treiben Theil. Zur Bekämpfung der Schleuderei, soweit es sich um die gegenseitige Concurrenz der Sortimentsbuchhändler desselben Platzes oder desselben Verkehrsgebiets handelt, leisten die Local- und Provinzialvereine — wo solche bestehen — schon bisher vortreffliche Dienste und ihre fernere Ausbreitung wird daher von den verschiedensten Seiten aufs wärmste empfohlen. Gegen das Eindringen der Schleuderconcurrenz von aus wärts aber sind diese Vereine machtlos; auch das Ueberbieten solcher Schleuderofferten, wie es von einer Seite empfohlen wird, scheint uns kein geeignetes Gegenmittel. Es wird viel mehr schärferer Waffen bedürfen, um dieser großen Gefahr wirksam entgegen zu treten, und hier beginnen für den Ver lagsbuchhandel ernste Aufgaben und Pflichten. Aus München wird uns berichtet, daß zwei angesehene dortige Verlagsfirmen dieser Lebensfrage des soliden Sorti mentsbuchhandels gegenüber ihre absolute Gleichgültigkeit offen ausgesprochen haben; glücklicherweise steht dieser Fall verein zelt da. Schon jetzt haben viele Verleger die Solidarität ihrer Interessen mit denen des soliden Sortimentsbuchhandels klar erkannt; ein Theil derselben hat bereits solche Maßregeln er griffen, welche er für zweckentsprechend hält; ein anderer, und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder