Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.05.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.05.1879
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18790526
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187905265
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18790526
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1879
- Monat1879-05
- Tag1879-05-26
- Monat1879-05
- Jahr1879
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
die Vorstände aller uns bekannt gewordenen Vereine verschickt und ebenso natürlich an diejenigen College«, welche darum ersuchtem Als wir sodann wahrnahmen, daß die Gründung neuer Vereine nur langsam vorrückte, haben wir uns noch in einer An zahl größerer Städte an einzelne College« mit der Bitte gewen det, den Fragebogen mit den Collegen am Platze gemeinsam zu berathen und uns das Ergebniß solcher Berathung einzu senden. Für Oesterreich-Ungarn hatten wir Herrn Dominicus in Prag ersucht, uns geeignete Collegen an den einzelnen Plätzen zu bezeichnen, denen wir mit Aussicht auf Erfolg die Frage bogen senden könnten. Leider hat monatelange Krankheit diesen sonst so eifrigen Vorkämpfer von Reformbestrebungen von der gewohnten Thätigkeit fern gehalten; es war bereits viel Zeit verloren, bevor wir dies erfuhren, und schließlich mußte die Versendung ganz unterbleiben. Eingegangen sind im Ganzen 79 Antworten und zwar: m von Vereinen oder Verbänden 8 b. Collektivantworten der Collegen einzelner Plätze 3 o. Einzclantworten 68 ' 79 Die betheiligten Vereine sind: 1. der Verein der Buchhändler zu Leipzig, 2. der Hamburg-Altonaer Verein, 3. die Vereinigung der Würzburger Buchhändler, 4. der Casseler Localverein, 5. die vereinigten Stuttgarter und Württembergischen Handlungen, 6. die Corporation der Wiener Buchhändler, 7. das Gremium der Prager Buchhändler, 8. der Schweizerische Buchhändlerverein. Mit Ausnahme des Leipziger Vereins, welcher durch die dortige Deputation selbständig vertreten wurde, ist in allen die sen Vereinen eine gründliche Berathung der Beantwortung vor angegangen. Die Stuttgarter Collegen haben es sür angemessen gehalten, ihre Antworten durch das Börsenblatt (1879, Nr. 62) zu veröffentlichen und uns auf diesem Umwege davon in Kennt- niß zu setzen. Unter den Vereinen vermissen wir mit Bedauern den Ver ein der Deutschen Sortimentsbuchhändler und den Verein der Oesterreichischen Buchhändler. Das Ausbleiben der Antwort ist wahrscheinlich auf die oben erwähnte Krankheit des Herrn Do minicus zurückzuführen, welcher Vorsitzender des ersteren und Schriftführer des letzteren Vereins ist. Ferner die Corpo ration der Berliner Buchhändler, deren Schweigen vielleicht durch die exceptionelle Stellung Berlins zu erklären ist, sodann den Rheinisch-Westphälischen Kreisverein, an dessen einzelne Vorstandsmitglieder wir uns wiederholt, aber erfolglos ge wendet haben, und den Brandenburgischen Provinzialverein. Die Collectivantworten stammen aus Königsberg, Danzig und Wiesbaden. Von den Einzelantworten stammen beinahe die Hälfte, nämlich 33, von Mitgliedern des Mitteldeutschen Verbandes, 10 von Mitgliedern des Breslauer Localvereins, deren Ein sammlung und Uebersendung die Vorstände dieser beiden Ver eine vermittelt haben, 11 von badischen Handlungen durch Ver mittelung des Herrn I. Bielefeld, 3 aus dem Königreich Sachsen, 3 aus Württemberg, 1 aus München, 2 aus der bayrischen Pfalz, 5 aus Elsaß-Lothringen. Abgesehen von der Schweiz sind in den Fragebogen 63 verschiedene Städte ver treten. Nach Geschäftszweigen geordnet befinden sich unter den Antwortenden 7 Inhaber von Verlagsbuchhandlungen; die übri-§ gen sind Inhaber von Sortiments- und gemischten Geschäften, ungerechnet natürlich die Mitglieder der acht Vereine, welche als solche geantwortet haben. Große und bedeutende Theile des buchhändlerischen Ge- sammtgebiets sind mithin bei den Antworten unbetheiligt ge blieben, außer Oesterreich-Ungarn namentlich der größte Theil des Königreichs Bayern. Es sind uns von dorther zahlreiche Zuschriften zugegangen, welche übereinstimmend eine sehr ge drückte pessimistische Stimmung bekunden und alle Resorm- bestrebungen von vornherein sür aussichtslos erklären. Fer ner Braunschweig, Oldenburg, Mecklenburg, die thüringischen Staaten, und von den preußischen Provinzen Brandenburg, Hannover, Pommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland und Westphalen. Ob in diesen Gegenden das Bedürfniß nach Reformen weniger lebhaft empfunden wird, ob daselbst ein träger Jndifferentismus vorherrscht, oder welche anderen Gründe zu einer so ausfallenden Zurückhaltung mitgewirkt haben, wagen wir nicht zu entscheiden. — Wir haben übrigens Grund zu glauben, daß das nachfolgende Gesammtbild sich nicht wesent lich verändern würde, selbst wenn uns aus allen Theilen Deutschlands gleichmäßig Berichte zugegangen wären. Die eingegangenen Antworten ergeben folgendes Resultat: Erste Gruppe (Frage 1—4). Kundcnrabatt. Als „allgemein üblich" wird der Kundenrabatt nur in Stuttgart anerkannt. — In der überwiegenden Mehrzahl der übrigen Städte wird Rabatt nur auf besonderes Verlangen gewährt und zwar in verschiedenstem Umfange und unter den verschiedensten Modalitäten. Der Durchschnittssatz ist 5—10°/, Rabatt ohne Unterschied zwischen Ordinär- und Nettoartikeln. Ein höherer Rabatt als 10°/„ wird nur in 3 Fällen gemeldet, davon 2 aus dem Gebiete des Mitteldeutschen Verbandes, 1 aus Elsaß-Lothringen; in allen 3 Fällen walten Gründe ob, welche die Commission als zutreffend anerkennen mußte. Wo Rabatt überhaupt gewährt wird, geschieht dies mei stens unter Annahme eines Minimalvcrkanfs, von fünfzehn oder zwanzig Mark an aufwärts, an Behörden, Bibliotheken, Stu denten, Lehrer oder andere bedeutende Kunden, in der Regel unter der Bedingung viertel- oder halbjähriger Regelung des Contos. Beim Baarverkauf gilt der Rabatt in soliden Hand lungen noch als Ausnahme, bei Zeitschriften wird er im König reich Sachsen in gewissen Fällen gewährt, sonst ist er allgemein ausgeschlossen. In Breslau, Cassel, Würzburg, Heilbronn, Eßlingen, Tübingen, Mülhausen i. E., Straßburg, Prag und der Schweiz ist der Rabatt durch Uebereinkunft der Collegen bestimmt ge regelt. Alle diese Uebereinkünfte entsprechen im Allgemeinen den vorstehend angegebenen Durchschnittssätzen. In Chemnitz, Fulda, Mainz ist der früher üblich ge wesene Rabatt durch festes Zusammenhalten der Collegen ganz abgeschafft und zwar anscheinend ohne nachtheilige Folgen sür den Absatz, da die Berichte nichts Derartiges erwähnen. — Nur in wenigen, kleinen, nicht an der großen Verkehrsstraße gelegenen Städten (Kaiserslautern, Waldshut) ist der Rabatt überhaupt unbekannt. Auch Hanau gewährt angeblich keinen Rabatt, doch wird dieser Angabe von anderer Seite wider sprochen. Selbstverständlich gelten alle diese Angaben nur für den eigentlichen Kundenrabatt, nicht sür den Verkehr mit Buchbin dern und andern Wiederverkäuscrn. 284»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder