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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1938
- Strukturtyp
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- 1938-08-18
- Erscheinungsdatum
- 18.08.1938
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schrifltumskammcr, Gruppe Buchhandel, ist. Er hat somit keine Berechtigung, sich kulturvermittclnd zu betätigen. Infolgedessen darf er auch nicht als Buchvertreter arbeiten. Der am 28. April 1898 in Stuttgart geborene Buchhändler Otto Binder (Firmenanschrist: Bücherstube Otto Binder, Stuttgart, Schloßstraße 40 8) ist zur Zeit unbekannten Aufent halts. Der Gesuchte und die Angehörigen des Buchhandels wer den gebeten, die derzeitige Anschrift des Herrn Otto Binder der Rcichsschristtumskammcr, Gruppe Buchhandel, in Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, bekanntzugebcn. Vorschläge zur Es gibt wohl kein Land, das so großen Wert aus die Aus stattung seiner Bücher legt wie Deutschland. Unser Lesepublikum ist verwöhnt, die Verleger überbieten sich in der Ausstattung der Bücher, und so geschieht auch manchmal des Guten zu viel. Nicht selten kommt es vor, daß sich hinter einer reizvollen Fassade ein wenig wertvolles literarisches Erzeugnis verbirgt. Im allgemeinen aber dürsc» wir stolz darauf sein, mit welcher Sorgfalt und mit wieviel Geschmack unsere Bücher ausgestattct werden. Die meisten Verleger haben ihre festen Verbindungen zu Künstlern, größere Verlage sogar einen Hausgraphiker. (Hier liegt sehr oft die Gefahr einer Schematisierung.) Immer wieder aber, wenn ein Verlag ein neues Buch hcrausbringt, taucht die Frage auf, wem man die Ausstattung wohl übertragen könnte. Ob cs nun gilt, ein Werk mit Federzeichnungen oder Vignetten zu illustrieren, ob farbige Tafeln gebraucht werden für ein Kinderbuch, oder ob es sich um die Gestaltung eines Verlags- Prospektes handelt, immer ist man aus der Suche nach dem dafür geeigneten Künstler, der dann oft nicht zur Hand ist. Wer sich die Produktion der letzten Jahre einmal aus die Ausstattung hin anschant, dem wird aussalleu, daß sie fast aus schließlich von einem kleinen Kreis von Graphikern beherrscht wird. Es entsteht daher immer wieder der Wunsch, neue Kräste heranzuzichcn. Das ist eine Frage, die alle Verleger beschäftigt und die wegen ihrer besonderen Schwierigkeiten bisher noch nicht großzügig gelöst werden konnte. Ich mnß an dieser Stelle besonders betonen, daß die beiden Zeitschriften »Die Gcbrauchsgraphik- und das »Archiv für Buch gewerbe und Gebrauchsgraphik» seit Jahren dieser Ausgabe die nen. Immer wieder zeigen diese Zeitschristcn neue Talente und veröffentlichen hervorragende Arbeiten aus allen Gebieten der Graphik. Wer diese Publikationen wirklich gründlich studiert, wird hier sehr wertvolle Anregungen bekommen können. Leider aber kann die Verössentlichung solcher Arbeiten bei weitem nicht in dem Umfange erfolgen (cs handelt sich um Monatsschriften, die sich auch mit anderen Dingen auseinandersetzen), wie gerade die Verleger es brauchen. Einzelne Verleger haben nun schon den naheliegenden Ge danken eines Wettbewerbs aufgcgriffcn und damit teils gute, teils weniger gute Erfahrungen gemacht. Ich möchte in diesem Zusammenhang aus das Preisausschreiben der Reichskammer der bildenden Künste für ein Exlibris Hinweisen, dessen Ergebnis gezeigt hat, daß cs im Augenblick nicht allzu viele Künstler gibt, die fähig sind, sich in das Wesen und die Aufgabe eines Buch- cigenzcichcns einzufühlcn. In enger Zusammenarbeit der dafür zuständigen Stellen sollte ein Wettbewerb ausgeschrieben werden, der uns alle Kräfte znsührt, die wir für das Buch und seine Gestaltung cinsctzen können. An alle Akademien und Kunstgewerbeschulen müßte die Aufforderung ebenfalls gehen. Vor allem aber wäre cs wichtig, möglichst alle freischaffenden Künstler zu erreichen. Aus den sich ergebenden Aufgaben, die immer wieder den Ausstattern gestellt werden, wäre der Wettbewerb zu ver anstalten. Die Ausgaben des Wettbewerbes, die sich ans den der Buch ausstattung gestellten Aufgaben ergeben, denke ich mir folgender maßen: Herrn Otto Binder ist zu dieser Meldung Frist bis zum l. September 1938 gesetzt worden. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird gegen ihn ein Ausschlußverfahren gemäß § 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Rcichskulturkammer- gcsetzes vom 1. November 1933 (RGBl. 1933 I, S. 797) einge leitet werden. Wegen Unterbietung der Mindestgebührenordnung vom 20. April bzw. 17. Mai 1934 wurde die Lcihbuchhändlerin Erna Wagner in Lübeck, Tünkenhagen 13, am 16. Mai 1938 mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von RM 100.— belegt. I. A.: Thulke Buchausstattung I. Illustration zu einem deutschen Märchenbuch (wenigstens vier farbige Tafeln). Es bleibt dem Künstler Vorbehalten, ob Aquarelle, Ölbilder, Buntstiftzeichnungen oder Lithographien. II. Illustrationen zu einem bereits erschienenen Roman (vier einfarbige Zeichnungen, Federzeichnungen, Nötelzcich- nungen, Kupferstiche, Radierungen, Bleistiftzeichnungen, Holz- odcr Bleischnitte). III. Illustration eines bereits erschienenen Gedichtbuches (vier einfarbige Zeichnungen, Rötel, Bleistist, Kohle, Feder zeichnung). IV. Farbige Entwürfe zu einem Schutzumschlag (figürliche Darstellung mit Schriftzeichnung des Buchtitels). L einfarbig. — L mehrfarbig (mnß in Vierfarbendruck auszuführen sein). V. Entwurf zu einem Schutzumschlag (nur Schristlösung) ein- und zweifarbig. VI. Entwürfe zur Gestaltung eines Einbandes sür einen Roman, einen Gedichtband, ein Politisches Buch. Außer dem Format der Entwürfe, das einheitlich sein muß, und der Anzahl der Farben sollten den Künstlern möglichst wenig Beschränkungen auferlegt werden. Nur dann ist cs mög lich, ein geschlossenes Bild davon zu erhalten, wo die Begabung des einzelnen liegt. Es bleibt dann immer noch dem Verleger sür später Vorbehalten, sich über diese Fragen mit dem Graphiker anseinandcrzusetzcn. Jeder Künstler kann sich seine Ausgabe wählen. Es ist nicht nötig, daß alle Aufgaben von einem Künstler bearbeitet werden. Mindestens aber muß er zwei Aufgaben lösen. An der sechsten Aufgabe (VI) müßten sich die Buchbindereien be teiligen. Die am Wettbewerb teilnehmenden Künstler müßten über die Einbandmaterialien gründlich unterrichtet werden. Das Wichtigste aber wäre dann, die Ergebnisse des Wett bewerbes gründlich auszuwertcn und für den Buchhandel dienst bar zu machen. Dies könnte zunächst einmal in Form einer Aus stellung geschehen. Alle cingesandteu Arbeiten bleiben Eigentum der Wettbewerbveranstaltcr. Es wäre zu erwägen, ob man diese Arbeiten für eine Wanderausstellung zusammeustcllt. Ein Preis gericht, das sich aus Verlegern, Buchhändlern, Herstellern und Künstlern zusammensetzt, würde geeignete Arbeiten auswählen. Wenn die Kosten nicht zu groß sind, so wäre aber eine Zu sammenstellung in gedruckter Form am wertvollsten. Ich denke da an einen Katalog, der fortlausend ergänzt werden kann. Der Preis eines solchen Kataloges würde sicherlich nicht niedrig sein, da die vielen Abbildungen (teilweise sogar farbig) sehr kostspielig sind. Ich bin aber fest davon überzeugt, daß die Verleger sowie die werbetrcibende Industrie einen solchen Katalog sehr begrüßen würden, denn es sehlt uns bis heute ein solches Nachschlagewerk. Kurze Angaben über den Künstler und sein Tätigkeitsgebiet mit Adressenangabc müßten genügen. Natürlich müßte diese Arbeit fortgesetzt und ergänzt werden. Die Künstler müßten ihre Arbeiten unaufgefordert an die Redaktion des Kataloges senden. Es gibt noch viele Möglichkeiten, junge, unbekannte Talente für die Ausstattung des Buches einzusetzen. Ich muß mich aber hier ans diese wenigen Angaben beschränken, da meine Zeilen zunächst einmal eine Anregung sein sollen. Langjährige Erfah rungen, gute Ratschläge, aber auch Initiative werden dann hoffentlich das ihre tun, diese Aufgabe, die dringend einer In angriffnahme bedarf, in gemeinsamer verständnisvoller Weise zu lösen. BalduinSchilling, München ,.38
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