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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.10.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-10-12
- Erscheinungsdatum
- 12.10.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 239 (R. 87) Leipzig, Sonnabend den 12 Oktober 1940 197. Jahrgang Herbstveranstaltungen für das deutsche Schrifttum Bekanntmachung zur Buchwoche 1940 Zur Vorbereitung der örtlichen Veranstaltungen und Werbernaßnahmen haben die beteiligten Dienststellen, Organisationen und Verbände Rundschreiben herausgegeben, die laufend im Börsenblatt veröffentlicht werden. Die Runderlasse enthalten Richtlinien, nach denen die örtliche Zusammenarbeit eingeleitet und durchgeführt werden soll. Auf Grund der zentralen und örtlichen Werbemaßnahmen ist zu erwarten, daß eine starke Nachfrage nach den offiziellen Werbemitteln — Plakaten, Listen, Werbebroschüren usw. — entsteht. Der Buchhandel wird daher nochmals gebeten, die einzelnen Werbemittel rechtzeitig und in ausreichender Menge vom Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu beziehen*).,Die Werbemittel sind inhaltlich so gestaltet, daß sie nicht nur zur »Woche des Deutschen Buches«, sondern während der ganzen Dauer der »Weihnachts-Werbung« und darüber hinaus verwendet werden können. Es darf erwartet werden, daß die buchhändlerische Einzelwerbung durch einen vielseitigen Einsatz dieser Werbemittel Auf gabe und Ziel der bevorstehenden Propagandaaktion wirksam unterstützt. I. A.: Brugger Reichsstelle für das Volksbüchereiwesen Berlin-Wilmersdorf, den 2. Oktober 1940 Nikolsburger Platz 3 Rundschreiben Nr. 40/40/31 — vr. Im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen und in Durch führung des für die diesjährige Buchwoche veröffentlichten Planes »Herbstveranstaltungen für das deutsche Schrifttum« (Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 221 vom 21. September 1940) ergehen unter Berücksichtigung der von den Leitern der Volksbüchereien und der Staatlichen Volksbüchereistellen im Jahre 1938 gesammelten Er fahrungen folgende Richtlinien: 1. Die Durchführung in den Gauen liegt in den Händen der Neichs- propagandaämter. Träger der Veranstaltungen an den einzelnen Orten sind die »Örtlichen W e r b e g e m e i n s ch a f t e n«, die durch die zuständigen Neichspropagandaämter Arbeitsan weisungen erhalten. Die Leiter der Staatlichen Volksbüchereistellen gehören den Gauwerbegemeinschaften, die Büchereileiter den »Örtlichen Werbegemeinschaften« zur Vorbereitung der Buchwoche als Mit glieder an und nehmen, falls dies noch nicht erfolgt sein sollte, mit den Werbegemeinschasten die Verbindung auf. 2. Die Büchereien der Groß- und Mittelstädte veranstalten für die Spitzen der Verwaltung und der Partei sowie insbesondere für die Presse um den t. November herum Führungen, um auf den Fortschritt im Auf- und Ausbau sowie die Bedeutung ihrer Einrichtungen für den Krieg hinzuwcisen. 3. Wo die Büchereien über geeignete Räume verfügen, wollen sie diese für etwa geplante Ausstellungen zur Verfügung stellen. Andernfalls empfiehlt sich die selbständige Veranstaltung kleiner Buchausstcllungen aus den Beständen der Bücherei mit bestimmten aktuellen Themen. 4. Die Gemeindeverwaltungen stellen aus Anlaß der Woche des Deutschen Buches einmalig Sondermittel zur Verfügung, soweit im Nahmen des Haushaltplanes die Möglichkeit hierzu besteht. 5. Während der Buchwoche sollen Aufnahmegebühren und Lesegelder für neu eintretende Leser ermäßigt oder nicht erhoben werden. 6. In Orten, in denen die Neueinrichtung von Volksbüche reien vor dem Abschluß steht, soll ihre Eröffnung während der Buchwoche in feierlicher Form vorgenommen werden. Das gleiche gilt für Büchereien, die gründlich erneuert wurden und deren Erneuerung einer Neueinrichtung gleichzusetzen ist. Auch Kataloge und Verzeichnisse, die neu erstellt worden sind, sollen möglichst in der Buchwoche erstmals ausgegeben werden. *) Siche die Anzeige auf der zweiten Umschlagseite. 7. Die Plakate zur Buchwoche »Buch und Schwert — ein Sinn bild unserer Zeit« werden von den Volksbüchereien an bevor zugter Stelle zum Aushang gebracht. Für eine würdige Schmük- kung der Bücherei und namentlich ihres Zuganges ist Sorge zu tragen. 8. Neben Vuchverzeichnissen, die vom Werbe- und Bcratungsamt für das deutsche Schrifttum herausgegeben werden, erscheint zur Woche des Deutschen Buches 1940 eine kleine Werbeschrift »Wohnen mit Büchern«, die ebenfalls vom Buchhandel kostenlos abgegeben wird. 9. Ob und inwieweit Büchereien und VolkSbüchercistellen durch Prcsseaufsütze (Tätigkeitsberichte, Reportagen, statistische An gaben usw.> während der Buchwoche für ihre Einrichtung wer ben, muß örtlichem Ermessen anhcimgegeben werden. 10. Die Staatlichen Volksbüchereistellen tragen dafür Sorge, daß die Büchereien ihres Bezirks den vorstehenden Richtlinien ent sprechend verfahren und ihnen Bericht erstatten. Die vorstehenden Richtlinien lassen die erforderliche Bewegungs freiheit und geben Raum für andere Wcrbemöglichkeiten. Es ist dafür Sorge getragen worden, daß in diesem Jahre im Gegensatz zur Buch woche 1938 den Büchereien genügend Werbeplakate zur Verfügung stehen werden. Der Buchhandel ist angewiesen worden, alle Stellen kostenlos und ausreichend mit Plakaten zu versehen. Heiligenstaedt, Leiter der Reichsstelle für das Volksbttchereiwesen Der Reichsarbeitssührer E. u. A. (wJ) Nr. 3221/5400/40. Berlin-Grunewald, den 2. Oktober 1940 An sämtliche Bezirkssührerinnen und Schulleiterinnen des RADwF. In der Zeit vom 27. Oktober bis 3. November 1940 findet die diesjährige »Woche des Deutschen Buches« statt. Das Neichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda führt diese Buchwoche in Form von »H e r b st v e r a n st a l t u n g e n für das deutsche Schrifttum« durch. In den Gauen liegt die Durchführung in den Händen der Neichspropagandaämter. Die Sach- bearbeiterinnen für Unterricht und Feierabend an den Bezirks leitungen setzen sich umgehend mit dem für den Bezirk zuständigen NeichSpropagandaamt in Verbindung, damit sie von diesem über den Veranstaltungsplan des betreffenden Gaues unterrichtet werden. Das genaue Programm für das gesamte Reichsgebiet wird recht zeitig durch Presse und Rundfunk sowie im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel bekanntgegebcn. Lager und Schulen des NADwJ. führen im Nahmen der Buch woche Ausstellungen durch, für die Buch- und Werbcmaterial beim örtlichen Buchhandel angefordcrt werden können. Die Buchhändler werden im Börsenblatt ausgefordcrt, das notwendige Material für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die Ausstellungen sind unter Nr. 239 Sonnabend, den 12. Oktober^1940 365
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