Tagungsor-nung Donnerstag, den 12. Mai 1938 IO Uhr- Sitzung des Kleinen Rates des Börscnvereins 15 Uhr: Sitzung de« Rates der Gruppe Buchhandel in der Reichsschrifttumskammer Anschließend Besprechung der Fachschasls-undFach- gruppenleiierderGruppeBuchhandelinderRcichs- schrifttumskammer Freitag, den 13. Mai 1938 9 Uhr: Fachgruppentagungcn 15 Uhr: Besprechung der Landesobmänner der Rcichs- schrifttumskammer Sonnabend, den 14. Mai 1938 8.Z0 Uhr: Tagung der Fachgruppe Sortiment 9 Uhr: Tagung der Fachschaft Verlag l l Uhr: Tagung der Fachschasl Handel 15 Uhr: Hauptversammlung des Börscnvereins 20 Uhr: Gewandhauskonzerl unter Leitung von Herrn Generalmusikdirektor Paul Schmitz Sonntag, den 13. Mai 1938 I I Uhr: Kundgebung des Deutsche» Buchhandels und Feier anläßlich des fünfundzwanzigsährigen Bestehens der Deutschen Bücherei im Neuen Theater 16 Uhr: Feier in der Deutschen Bücherei 20 Uhr: Kamatc-LsscnindenSälendesBuchhändlerhauses Mitteilung über Ausfuhrregelung Oie durch die gemeinsame Anordnung der Präsidenten der Reichsschrifttums-, Reichspresse- und Reichsmusikkammer vom 27. August 19z; verordnete Ausfuhrregelung wird mit Wirkung vom 2;. April 1998 auf das Land Österreich erweitert. Jeder österreichische Buch-, Mustkalien-, Lehrmittel-Verleger bzw. -Händler ist berechtigt, sich an der Regelung zu beteiligen. Zugelassen sind diejenigen Buch-, Mustkalien-, Lehrmittel-Verleger und -Händler, die sich über den Verein der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler, Wien I, Grünangergasse 4, bei der Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels, Berlin SW 68, Friedrichstraße zi, melden. Die Wirtschaftsstelle sendet nach Eingang der Meldung den Exporteuren die er forderlichen Unterlagen zu. Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausfuhrregelung ist die einheitliche Festsetzung der Ladenpreise für die oben genannten Verlagserzeugnisse in Reichsmark. Die neu festgesetzten Preise müssen im „Börsenblatt für den Deutschen Buch handel" bzw. im „Musikalienhandel" angezeigt werden. Dabei ist es den einzelnen Verlegern überlassen, entweder die Preise der einzelnen Werke in der Anzeige aufzuführen oder auf den berichtigten Verlagskatalog hinzuweisen. Im letzteren Falle ist der Verlagskatalog unter Einschreiben in zwei Stücken an die Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels, Berlin SW 68, Friedrichsiraße zi, und ferner in einem Stück an die Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig C i, Gerichtsweg 26, einzusenden. Für die Ausfuhr von Zeitschriften ergeht weitere Mitteilung. Berlin, den 7. April igz8 Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels gez. Hederich Peter Arban-Stiftung Verteilung der Erträgnisse für das Jahr 1938/39 Aus den Zinsen des Stiftungskapitals werden bedürftige Buchhandelslehrlinge unterstützt. Sie erhalten zur gründlichen Erlernung ihres Berufs Beihilfen für die Dauer eines Jahres in Höhe von 600 RM. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen, die Zahlung der ersten Rate Ende September. Bei der Bewerbung müssen Bedürftigkeit, gute Schulbildung und möglichst Reifezeugnis einer höheren Schule nach gewiesen werden. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, daß das Stipendium nur zur Ausbildung im Buchhandel gewährt wird. Bei Aus scheiden aus dem Buchhandel während der Ausbildungszeit entfällt nicht nur die Weiterzahlung, sondern es kann auch die bis dahin gewährte Unterstützung zurückverlangt werden. Bewerbungsschreiben sind unter Beifügung von ausführlichem Lebenslauf, Schulabgangszeugnis, Bedürftigkeitsnachweis und Zeugnis des Lehcherrn einzureichen an den Vorstand der Peter Urban-Stiftung, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26. Leipzig, den 7. April igz8 Der Vorstand der Peter Arban-Stiftung vr. Eduard Urban Or. Albert Heß s»8