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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1913
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- Deutsch
- Sammlungen
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4944 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ i04, 8. Mai 1913. Personalnachrichten. Bcrufsjubiläum. — Herr Alois Rees, Teilhaber der Herder'- schen Verlagshanölung zu Freiburg i. Br., beging an, 1. Mai sein 50- jähriges Berufs- und Geschäfts-Jubiläum. 1849 zu Unterkirchberg bei Ulm geboren, war Herr Rees 1863 im Alter von 14 Jahren als Zögling in das Herdersche Haus ausgenommen worden. 1869, mach 6jähriger Lehrzeit, wurde er Gehilfe, 1880 Prokurist und 1905 Teilhaber der Firma. Herr Rees gehörte ständig dem Freiburger Haupthause an, mit Ausnahme einiger Monate, die er 1870 in der jungen Filiale Straß burg i. E. verbrachte. Durch die Ordnung der Geschäfte zurückgehalten, war es ihm nicht mehr möglich, vor der Belagerung die Stadt zu ver lassen. Die Belagerung brachte ihm als vermeintlichem Spion neben allen Schrecken des Krieges auch Gefängnis. Ein Freund des Hauses rettete ihn ans ernster Gefahr. Unter Männern wie Benjamin Herder und Franz Joseph Hutter herangebildet, war Herr Rees ganz dazu geeignet, in der Zentralleitung des immer wachsenden Welthauses zu wirken. Seit Jahrzehnten schon ruht vornehmlich die Administration mit den Personalfragen und den Angelegenheiten der Zweiggeschäfte in seiner Hand. Die Mitarbeiter verehren in ihm einen gerechten und wohlwollenden Chef, die jüngere Generation erblickt in ihm ein leuchtendes Vorbild von Pflichttreue und idealer Auffassung des Berufes. Die Feier würde im Rahmeu der Geschäftsangehörigen und persönlichen Freunde des Jubilars abge- haltcn. Herr Alfred Voerster überbrachte dabei die Wünsche des Hauses F. Volckmar in Leipzig, des Kommissionärs der Firma Herder. — Der Großherzog von Baden hat dem Jubilar das Ritterkreuz vom Orden des Zähringer Löwen verliehen, der Papst, der Herrn Rees wiederholt ausgezeichnet hat, die große kcksckaZIiu Usus msrsuti in Gold. Möge es Herrn Rees vergönnt sein, noch lange an seinem ehren- und verantwortungsvvllc» Posten zu wirken! Sprechfaul. (Ohne Verantwortung der Redaktion; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Der neue Hinrichs'sche Drei-Iahrskatalog. (Vgl. Nr. 86 und 91.) In ihrer Erwiderung auf meinen Sprechsaalartikel vom 22. April nennt die Hinrichs'sche Buchhandlung meine Behauptung, die Halbjahrs bände seien den Beziehern durch die Einführung der Dreijahrsbände des Hinrichsschen Katalogunternehmens um 40 "/> verteuert worden, einen »völligen Trugschluß« und verweist gleichzeitig auf den »erheb lich niedrigeren Preis« des letzten 4-Jahrsbandes und der künftigen 3-Jahrsbände. Um diese zur Irreführung verlockende Entgegnung ans meine Be hauptung nicht unwidersprochen zu lassen, sehe ich mich veranlaßt, hier mit einen vollgültigen Beweis für meine Behauptung zu geben. Um den von der Hinrichs'schen Buchhandlung angezogenen »erheb lich niedrigen Preis« richtig zu würdigen, braucht man zunächst nur die bisherigen Kosten eines Katalogjahrzehnts zu betrachten: 1896 bis 1905 stellten sich diese, knapp und rund gerechnet, ungefähr folgendermaßen: 20 Halbjahrsbände, in 20Lcincnbde. geb., netto rund 160 — 2 Fünfjahrsbänöe, m. Reg. in je 2 Böe. geb., netto rund „ 163.— Macht zusammen etwa 323.— Das darauffolgende Jahrzehnt 1906—1915 wird dagegen folgende Katalogkosten bringen: 20 Halbjahrsbände etiva . . ,/k 170 — 1 Vierjahrsband, 1906—1909, gebd. netto .... „ 80.50 1 Dreijahrsband, 1910—12, gebd „ 62.— 1 Dreijahrsband, 1913—15, gebd „ 62.— Zusammen etwa .1k 374.50 Hierbei ist ausdrücklich zu bemerken, daß bei dem Preisansatz der von der Hinrichs'schen Buchhandlung als b i l l i g bezeichnet« Band 1906 —09 als Norm angenommen und die Dreijahrsbände ungebunden um 25 "/o billiger augesetzt wurden. Aber schon dieses Ergebnis zeigt, daß eine unbestreitbare Verteue rung des Katalogmaterials gegen das vorhergehende Jahrzehnt um etwa 50.— eintritt, obgleich die naturgemäß verteuernden Umstände, wie Produktionszuwachs, Tarifoerteuerung und die sonstigen allgemeinen Teuerungsverhältnissc, noch gar nicht in Berücksichtigung gezogen wurden. Dies vorausgeschickt, ist nun noch die schnellere Entwertung der Halbjahrsbäude festzustellen. Das Erscheinen eines neuen Mehrjahrs bandes macht natürlich die für diesen Zeitraum benutzten HalbjahrS- bänöe sofort zu wenig mehr als Makulatur. Ein sparsanier Betrieb wird also nach Möglichkeit den Gebrauch der Halbjahrsbände verlängern und muß die Verkürzung der Gebrauchsdauer als starke Verteuerung empfinden, da die Bände ja n i ch t b i l l i g c r werden. Wenn ich einen Artikel, der mir bisher regelmäßig 5 Jahre gedient hat, nunmehr schon nach 3 Jahren ausrangiercn muß, um ihn durch einen anderen Artikel zu ersetzen, so ist es doch klar, daß eine Ver teuerung um 40 hß eingetreten ist. Die Verteuerung macht sich bei diesen Katalogen allerdings nicht durch einen tatsächlichen Preisauf schlag, dafür aber durch eine nicht weniger einschneidende Wert minderung geltend. Diese Tatsache ist nicht zu bestreiten. Eine Wertminderung in der genannten Höhe von 40 °/> liegt vor, und dieser Wertminderung steht keine entsprechende Preisherab setzung gegenüber! Und hiermit dürfte wohl meine Behauptung, daß die Halbjahrsbibliographie uni 40 °/> verteuert sei, glatt bewiesen sein. Auf die Nachteile des Dreijahrsbandes gegenüber dem Fünfjahrs- band brauche ich hier nicht noch einmal einzugehen. Sie sind in meinem Sprechsaalartikel vom 22. April dargelegt. Daher nochmals: Zurück zum F ü n f j a h r s b a n d. Schließlich möchte ich betonen, daß ich mit diesen Ausführungen nicht die geringste Animosität gegen die Herausgeberin der Kataloge verknüpft wissen möchte. Man kann die großen Verdienste der Hin richs'schen Buchhandlung um die deutsche Bibliographie rückhaltlos und dankbar anerkennen, ohne deswegen aber verhindert zu sein, auf zutage tretende Mißstände oder drohende Wertminderungen im Interesse der Sache unvoreingenommen hinzuweiscn. Wird nun niemand mehr zu dieser Frage das Wort ergreifen? Um eine eigentlich so zwecklose und kleinliche Idee wie Verlngsaufdruck auf die Titel hat sich gerade an dieser Stelle kürzlich ein ziemlich reger Meinungsaustausch entwickelt; sollte diese ungleich wichtigere Frage im Börsenblatt keine erschöpfende Erörterung finden? Landau (Pfalz), 6. Mai 1913. Hermann Lang. Handbuch der deutschen Industrie Verlag M. Schröder, Berlin. Anfang April d. I. erhielt ich von obiger Firma ein Formular resp. einen Fragebogen über meine Firma zugeschickt mit einem ans- geklebteu knallroten Zettel, auf dem in größter Schrift gedruckt folgender Text stand: In Ihrem eigenen Interesse liegt cs, diesen Fragebogen sofort ausgefüllt zurückznscuden, damit wcnigstens die Grätisauf- nahme Ihrer Firma in das »Handbuch der deutschen Industrie« erfolgen kann. In der Annahme, daß eine vollständige Gratisanfnahme statt finde, gab ich noch auf dem Fragebogen an: Buch-und Kunsthandlung, Papier- und Schreibwaren, Maluteusilien. Am 8. April erhielt ich von genannter Firma eine Bestätigung eiiies Juscraiauftrags über 20 Noch am gleichen Tage schrieb ich zurück, daß ich keine Aufnahme in das Handbuch der deutschen Industrie, die bezahlt werden müsse, wünsche. Schon am 12. April erhielt ich trotzdem eine Rechnung über 20 für die Zusätze Kunst handlung »sw. nebst einem gedruckten Beleg des Textes ^ F. K. Wiebelt, Villingen. Buch- und Kunsthandlung. ^ In einem Schreiben des Verlags M. Schröder vom 10. April wird mir eine Kopie meines Auftrages geschickt mit dem Hinweis, daß am Kopfe des Scheines die Bedingungen ständen, wonach jede Firma nur in einer Branche gratis ausgenommen würde, während jede weitere Branche mit je 5.— honoriert werden müsse. Ich sehe nach und finde auch diese Bedingungen in einer Schrift, die so groß ist wie die Aufforderung zur Anmeldung zwecks Gratisaufnahme. Ich schrieb der Firma nochmals, daß ich durch die Art und Weise ihrer Aufforderung irregesührt worden sei und deshalb keine Zahlung leiste. Außerdem habe ich für die zu bezahlenden Branchen bis heute keinen Beleg, wohl aber am 30. April eine Klagezustellung er halten, in der der Verhandlungstermin auf den 17. Mai in Berlin auberaumt ist. Klagvbjekt 20 nebst Zinsen. Ich werde der Klage mit der Begründung entgegentreten, daß die Art der Jnseratgewinnung nicht einwandfrei, resp. anfechtbar sei. Sollte einem der Herren Kollegen der gleiche Fall vorgekommen sein, so wäre ich für gefl. Nachricht an dieser Stelle oder direkt sehr verbunden. Villingen, bad. Schwarzwald. F- K. Wiebelt. Verantwortlicher Redakteur: EmtlThomas. — Verlag: Der B v r s e n v e r e t n der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhauö, Hospitalstrabe. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in L e i p z t g. — Adresse der Redaktion: Leinztg-N., Gerichtsweg 28 sBuchhändlcrhauS).
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