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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1911
- Strukturtyp
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- 1911-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1911
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7420 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. ^5 141. 21. Juni 1911. 2. Die Berechnung des Maschinensatzes; 3. Die Vervollkommnung der Drucktabellen durch Aufnahme von Preisen für einfachen und besferen Druck, durch An gabe der Papierformate neben den Satzformaten und durch Einschiebung von weiteren Maschinenklassen; 4. Die Berechnung der Sammeldruckarbeiten und 6. Die Qualitätsarbeiten. Von großem Einfluß ist die neue Alphabet-Tausendpreis berechnung auf den Werksatz. Wie bekannt ist, erfolgte bisher die Berechnung des Werksatzes in der Weise, daß auf den Lohn ein Aufschlag, sagen wir von 50—60 Prozent, berechnet wurde, und dieser Aufschlag wurde auch auf die für die verschiedenen Orte in Frage kommenden Lokalzuschläge genommen. Da haben sich ganz ungerechtfertigte Preisdifferenzen ergeben, die zwischen Orten ohne Lokalzuschlag und solchen mit dem höchsten Lokal- Zuschlag sich bis auf 26 Prozent beliefen. Diese große Differenz hatte natürlich einen ungünstigen Einfluß auf die Preis- und Wettbewerbsverhältnisse zur Folge. Nach tagelangen Verhand lungen einigte sich die Kommission zu einer System - Änderung in dem Sinne, daß nicht mehr ein Geschäftsaufschlag, in welchem außer allen Unkosten der Geschäftsnutzen eingerechnet ist, auf die Lohnauslagen für Satz und Hauskorrektur einschließlich Lokal zuschlag gerechnet werden soll, sondern die Rechnung künftig aus folgenden Positionen zu bestehen hat: 1. Satzlohn nach Lohntarif ohne Lokalzufchlag, 2. 10 Prozent Aufschlag für Hauskorrektur, 3. ein Ausschlag zur Deckung der Betriebs- und allgemeinen Unkosten, dessen Höhe sich nach Art und Ausführung der zu berechnenden Druckarbeit richtet, 4. Lokalzuschlag auf die Lohnauslagen für Satz und Korrektur lesen, und endlich 5. ein Aufschlag von 10 Prozent auf das Ganze zur Erzielung eines bescheidenen Geschäftsnutzens. Bezüglich der Satzberechnung ist aber auch noch eine wichtige Neuerung dadurch eingeführt, daß das ganze Berechnungsverfahren durch Feststellung von Alphabet-Tausendpreisen zur Ermittelung des Verkaufs- oder Kundenpreises vereinfacht wurde. Es finden sich in den einzelnen Abteilungen des Tarifs Tabellen, durch deren Benutzung sich die Buchdruckereien künftig sehr viel Rechen arbeit ersparen können und obendrein noch den Vorteil haben, daß Rechenfehler bei Ermittelung der Satzpreise nicht mehr so leicht Vorkommen können. Für die verschiedenen Schriftgattungen und Schriftgrade sind Tausendbuchstabenpreise festgesetzt worden, welche die Sätze des Lohntarifs und die Aufschläge für Korrektur lesen, allgemeine Unkosten, Lokalzuschlag und Geschäftsnutzen ent halten. Zur Feststellung des Satzpreises einer aus glattem Satz bestehenden Arbeit hat man demnach nur nötig, die ermittelte Buchstabenzahl mit dem in Frage kommenden Tausendbuchstaben preis zu multiplizieren. Die erwähnten Tausendbuchstabenpreise sind in jeder Abteilung des Tarifs durch eine Tabelle für alle in Betracht kommenden Schrift- und Satzarten und alle Lokal- zuschlags-Stufen angegeben. Die Tabellen sind so leicht zu über sehen, daß der für jeden Einzelfall erforderliche Tausendbuchstaben preis einfach nur abgelesen zu werden braucht. Ebenso leicht ist es, für die Fälle, in denen Durchschuß und Umbruch zu berechnen sind, aus zwei anderen Tabellen die Sätze, die dem Preise für glatten, kompressen Satz hinzuzurechnen sind, zu finden. Auch etwaige Satz-Erschwerungen, wie gemischter, Namen-, Ziffern-, tabellarischer Satz usw., sind dem für glatten Satz er mittelten Preise als Zuschlag nach den Sätzen des Lohntarifs prozentual hinzuzurechnen. Durch dieses prozentuale Hinzu rechnen wird erreicht, daß sich die lohntariflichen Sätze für die Satz-Erschwerungen ganz von selbst, also ohne jedes Extra- Exempel, im richtigen Verhältnis um die zu rechnenden Auf schläge erhöhen. Wie bereits erwähnt, sind diese beiden Neue rungen bei der Satzberechnung besonders für den Werksatz von Einfluß, und zwar einerseits dadurch, daß die eingesetzten Preise den zurzeit erreichbaren und gegenwärtig mehr üblichen an- gepaßt wurden und andererseits, daß die aus den Lokal- zufchlägen resultierenden Differenzen in den Preisen auf etwa 16—17 Prozent statt 25 Prozent herabgemindert wurden. Auch für die Berechnung des Satzes von Zeitungen und Zeitschriften sind diese Neuerungen von Bedeutung, da diese in den aller meisten Fällen nach dem Alphabet-Tausendpreis berechnet werden. Aber auch hier mußte den bestehenden Verhältnissen Rechnung getragen werden, und die Kommission glaubt durch die Änderungen den größten Teil der Hindernisse zu beseitigen, die der Durchführung des bisherigen Druckpreisetarifs im Wege ge- standen haben. Der zweite wichtige Punkt, welcher in dem vorliegenden Preistarif eine Neuerung bedeutet, betrifft die Berechnung des Zeile ngußmaschinensatzes. Die Kommission hat umfassende Er hebungen angestellt, ob es möglich ist, den Maschinensatz durch weg billiger als Handsatz zu berechnen. Das Ergebnis aller dieser Erörterungen war aber, daß sich die Herstellungskosten des Maschinensatzes zumeist ebenso hoch, teilweise sogar noch höher als die des Handsatzes stellen Beim Satz von Einzel buchstaben-Gießmaschinen (also der Monotype) hat sich ohne weiteres ergeben, daß an eine Ermäßigung gar nicht zu denken ist, da hier der glatte Satz teurer als Handsatz zu stehen kommt und bei gemischtem Satz sich keine so erheblichen Vorteile ergeben, daß eine billigere Preisstellung wie beim Handsatz ge rechtfertigt wäre. Dagegen konnte festgestellt werden, daß Zeilen- gußmafchinensatz unter gewissen Umständen, also wenn es sich um größere Werke mit gleichmäßigem Satz handelt, wenn das Manu skript leicht lesbar ist und keine erheblichen Autorkorrekturen Vor kommen, tatsächlich billiger als Handsatz zu stehen kommt. Dies trifft allerdings nur für Orte mit mindestens 7^2 Prozent und mehr Lokalzufchlag zu, denn bei Orten mit weniger als 7'/z Pro zent oder gar keinem Lokalzufchlag stellt sich auch der Zeilen gußmaschinensatz nicht billiger als Handsatz (?). Auf Grund dieser Tatsache hat die Kommission in den neuen Preistarif eine Bestimmung ausgenommen, wonach an den vorgedachten Orten kompresser Zeilengußmaschinensatz 5 Prozent und durch schossener Zeilengußsatz 7V2 Prozent billiger als Handsatz be rechnet werden kann. Diese Preisermäßigung gilt aber nur für Werke. Bei Zeitschriften. Katalogen, Preislisten und anderen größeren Arbeiten, die nach Alphabet-Tausendpreisen zu berechnen sind, tritt ein Abschlag vom Handfatzpreis nicht ein, weil hier etwaige Vorteile beim Maschinensatz durch den häufigen Wechsel der Manuskripte, der Formate und der Schriften aufgehoben werden. Bei Zeitungen findet dieser Abschlag ebenfalls nicht statt, da bei diesen bekanntlich der Geschäftsaufschlag an und für sich schon ein überaus niedriger ist. Die Druckpreise des bisherigen Tarifs find im wesentlichen beibehalten worden, nur sind die Zurichtungspreise in der Ab teilung Kataloge um etwa 10 Prozent erhöht worden, weil um fassende Erhebungen ergeben haben, daß die Zurichtungspreise des alten Preistarifs in den meisten Fällen viel zu niedrig waren. Die vorgenommene Gliederung der Druckpreise selbst in solche für einfachen und besseren Druck war notwendig, weil tatsächlich bei den einzelnen Arbeiten mit den verschiedensten Druck ausführungen zu rechnen ist. Der in dieser Beziehung dem alten Preistarif gemachte Vorwurf mußte in gewissem Sinne als be rechtigtanerkannt werden, wenigstens insoweit, als die Verschieden heit der Druckberechnung nicht so klar zum Ausdruck gekommen ist, als es jetzt geschieht. Das Motto, das an der Spitze des Preistarifs steht, lautet: »Der deutsche Buchdruck-Preistarif verzeichnet die jenigen Preise und Bestimmungen, deren Durchführung und Einhaltung für den Bestand des Gewerbes und für die Existenzfähigkeit seiner Glieder notwendig ist. Er bildet die Grundlage bei den Verhandlungen vor den Vereins- und Tarifinstanzen; Abweichungen vom Preistarif müssen, wenn sie als gerechtfertigt an- erkannt werden sollen, durch die besondere Lagerung des Falles begründet sein.« Wie aus diesem Motto hervorgeht, wird an dem Grund gedanken, der zur Herausgabe des ersten deutschen Buchdruck- Preistarifs geführt hatte, festgehalten. Die allgemeine Durch führung des Tarifs wird als eine Notwendigkeit für unser Gewerbe erklärt. Wie bisher soll der Druckpreistarif auch in Zukunft die Grundlage bei den Verhandlungen vor den Vereins- und Tarifinstanzen bilden. Eine wohl zu be achtende Erweiterung hat diese Bestimmung aber durch den Zusatz erfahren, daß Abweichungen vom Preistarif, wenn sie als gerechtfertigt anerkannt werden sollen, durch die
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