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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1899
- Sprache
- Deutsch
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5044 Nichtamtlicher Teil. 158, 11. Juli 1899. selbst so rasch als möglich darzubieten. Endlich sei es eine nationale Pflicht der Verlagshandlung gewesen, nicht ohne Not die Ungeduld des Publikums auf die Probe zu stellen. — Was den Rabatt anbelange, so müsse Redner darauf Hin weisen, daß die Verlagshandlung geglaubt habe, dadurch daß sie diesen in mäßigen Grenzen hielt, auch bei ganz großen Aufträgen nicht von diesem Prinzip abwich, am sichersten der Schleuderet vorzubeugen und den Vertrieb des Buches dem regulären Sortiment zu erhalten. Durch mehrfache, aus buch händlerischen Kreisen laut gewordene Urteile sei der Erfolg dieses Bestrebens auch erkannt worden. Für seine Person sei es ihm jetzt nicht möglich, Versprechungen bezüglich der Höhe des Rabatts für die Zukunft an dieser Stelle zu geben; doch dürfe man sich versichert halten, daß diese Frage ebenso sorgfältig werde erwogen werden wie jede Anregung, die an die Cotta'sche Buchhandlung aus Sortimenterkreisen gelange. Der Vorsitzende erwiderte darauf, er müsse namens seiner Kollegen im Verbandsvorstande erklären, daß es letz terem vollständig fern gelegen habe, einen Vorwurf gegen die Cotta'sche Buchhandlung in den Jahresbericht zu bringen. Einen solchen werde auch wohl niemand aus jenen wenigen Zeilen herausgelesen haben. Es ginge aber das Gesagte auch keineswegs über den Rahmen eines Jahresberichtes hinaus, denn es seien dieses für das Sortiment sehr gewichtige Fragen. Diese seien erst in letzter Zeit dem Verbandsvorstande gegen über zum Ausdruck gebracht worden; mithin habe er gemeint, sie bei seiner nächsten Veröffentlichung der Allgemeinheit vor tragen zu sollen. Ja, es so doch direkt seine Pflicht, solche die Allgemeinheit hoch interessierende Anregungen auch vor der Allgemeinheit zur Sprache zu bringen. Wenn das Sorti ment möglichst gute Bezugsbedingungen bei seinen Einkäufen anstrebe, so sei das doch wohl ganz natürlich. Uebrigens hätte der von der Cotta'schen Buchhandlung festgesetzte Rabatt es doch nicht verhindert, daß mit dem Buche allerwärts ge- scheudert worden sei. In einer den Wohnsitzen des Verbands vorstandes benachbarten Provinzialhauptstadt sei es z. B. mit 17 an das Publikum abgegeben worden. Da niemand zu dieser Angelegenheit bezw. zum gauzeu Jahresbericht zu sprechen wünscht, so wird dieser genehmigt, und es trägt der Schatzmeister Herr Wollermann Punkt 2, den Kassenbericht, vor, dessen ausschlaggebende Zahlen nach folgend zur Orientierung wiedergegeben seien: Einnahme: Kassenvortrag „S 1214,29 Beiträge von Vereinen „ 2568,05 Zinsen „ 1-28,73 ^Hl,07 Ausgabe: Vcrwaltungskosten, Reisekosten, Tagegelder rc. . ^ 1545,57 Drucksachen „ 553,35 Inserate, Portokosten „ 137,40 Verschiedene Ausgaben „ 272,20 Kassenbestand „ 1402,55 ^ 3911,07 Vermögensbcricht: Kassenbestand 1402,55 4000 ^ 3 Prozent. Reichsanleihe zum Kurse v. 28./4. 99 ü 91,90 ., 3676,— Außenstände „ 536,— Sa. ^ 5614,55 Die zu Rechnungsrevisoren ernannten Herren Roemer- Wiesbaden und Meißner-Hamburg haben das Kassenbuch geprüft und alles in Ordnung gefunden, beantragen daher für den Schatzmeister Entlastung, die erteilt wird. Gleicherweise wird Punkt 3, der Voranschlag für das Jahr 1899/1900 ohne Debatte genehmigt, damit auch der Jahresbeitrag von 2 pro Kopf. Zu Punkt 4, Neuwahl des Vorstandes, stellt Herr von Zahn-Dresden den Antrag, durch Akklamation den bis herigen Vorstand für ein weiteres Jahr zu wählen. Dies geschieht, veranlaßt aber den Vorsitzenden zu der Mitteilung, daß er mit dem aufrichtigen Danke für das dem Vorstande gegenüber zum Ausdruck gebrachte Vertrauen bitten möchte, nach Ablauf dieses dritten Geschäftsjahres einem anderen Kreisverein den Vorsitz zu übertragen. Er bemerkt des weiteren, daß auf allgemeinen Wunsch in die Tagesordnung zwei weitere Punkte und zwar an dieser Stelle eingeschoben seien: Besprechung über die neue Postvorlage und über den Rabatt an die Bazare und Waren häuser. Er glaube, daß man sich bei Punkt 5, der neuen Post- gesetzv orlage, sehr kurz fassen könne, dahin gehend, es möchten der Börsenvereinsvorstand als Vertreter des gesamten Buch handels nach außen und der Verein der Leipziger Buch händler sich auch fernerweit des Schutzes der Interessen des Buchhandels annehmen. In die über dieses neue Gesetz sich entspinnende Debatte griffen die Herren Prager-Berlin, Engelhorn-Stuttgart, Credner-Leipzig, Goeritz-Braunschweig ein. Herr Credner, Vorsteher des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, berichtet, daß er wegen der »Bestellanstalt« ge nannten Sortieranstalt des Leipziger Vereins sich mit den maßgebenden Faktoren in Verbindung gesetzt habe. In der Novelle zum Postgesetz sei die Leipziger Bestellanstalt nicht unter den Anstalten aufgeführt, deren Fortbestand verboten wird; es sei dies nur natürlich, da sie ja keine Privatpost anstalt sei. Auf eine Ausnahmegesetzgebung für den Buch handel sei nicht zu rechnen; der Buchhandel müsse sich den bestehenden und künftig noch ins Leben tretenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit rasch anpassen; dann würden auch keine Befürchtungen für den Fortbestand der Bestellanstalt zu hegen sein. Eine baldige Reform des buchhändlerischen For mularwesens erscheine ihm notwendig. Zu Punkt 6, Bazare und Warenhäuser, bemerkt der Vorsitzende, daß Veranlassung, über diese Angelegenheit heute zu verhandeln, die Veröffentlichung des Vorstandes des Börsenvereins in Nr. 41 des Börsenblattes von diesem Jahre geboten habe, welche laute: Der Unterzeichnete Vorstand hält es für seine Pflicht, sich amtlich darüber zu äußern, wie er sich zu den sogenannten Waren häusern und Bazaren, zum Vertrieb buchhändlerischer Artikel durch sic und zur Vermittelung der Lieferung an sic stellt. -Soweit es sich bei den sogenannten Warenhäusern um Unter nehmungen handelt, die ihrer Anlage und Einrichtung nach be stimmt sind, durch Massenabsatz bei geringem Verdienst im einzelnen Falle das Geschäft zu machen, hält es der Vorstand für nicht zweifelhaft, daß sie empfangene Bücher, Zeitschriften u. s. w. mit unzulässig hohem Rabatt abgeben und daß sie deshalb solchen Buchhandlungen gleich zu achten sind, denen der Bezug des Börsen blattes, dessen Benutzung zu Inseraten und die Benutzung aller Vereinsanstalten und Einrichtungen zu versagen sind. -Gegen Firmen, die für solche Warenhäuser und Bazare Liefe rungen buchhändlerischer Artikel vermitteln, finden die Bestimmun gen in K3 Ziffer 6 der Satzungen des Börsenvereins Anwendung.- Der Buchhändlerverband Hannover-Braunschweig habe die Stellung des Börsenvereins - Vorstandes nicht für weit gehend genug erachtet, vielmehr auf seiner Hauptversammlung Ende Februar in Hannover, entsprechend einem Anträge des Vorsitzenden des Verbandsvorstandes, beschlossen, dahin zu wirken, daß obige Erklärung dahin abgeändert werde, daß Bazare und Warenhäuser, die buchhändlerische Erzeugnisse mitvertreten, nicht als Wiederverkäufer im Sinne der be treffenden Satzungen anzusehen seien und ihnen daher jeder Rabatt zu versagen sei. Sie überhaupt wie Buchhandlungen, wenn auch gesperrte,
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