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01-Titelblatt/Inhalt Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.01.1891
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- 01-Titelblatt/Inhalt
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- 01.01.1891
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- Deutsch
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Gesctzcskunde, Gcsetzcsauslegmig rc. — Entscheidungen des Reichsgerichts. — Sonstige gerichtliche Entscheidungen, Polizei- Verfügungen und Rechtfälle. — Verträge. Materialien zur Organisation eines neuen Gesetzes zum Schutze von Werken der bildenden Kunst. Zweiter Teil. Motive zum Entwurse des schütz- und verlagsrechtlichen Teiles desselben. Von Eduard Qnaas in Beilin. S. 1248. (Nr. 49.) Schluß. S. 1816. (Nr. 51.) Berichtigungen und Nachträge. S. 1472. (Nr. 57.) Agitation des Münchener Journalisten- und Schriststellervereins für Ab änderung der gesetzlichen Bestimmung betr. den Zeugniszwang gegen Redakteure. S. 258. (Nr. 10.) Ein englischer Gesetz-Entwurf betreffend das Urheberrecht an Schrift werken, Bildwerken, musikalischen Kompositionen und dramatischen Werken. Von Julius Hirschfcld in London. S. 1622. (Nr. 63.) Die Abänderungen des Urheberrechtsgesetzes in den Vereinigten Staaten von N.-A., angenommen vom Senat und Repräsentantenhaus. S. 204. (Nr. 8.) Ausführlicher englischer und deutscher Text. S. 1786. (Nr. 69.) — Die neue Copyrightbill in Nordamerika.' S. 1790. (Nr. 69.) — Vorschlag zur Errichtung eines Centralbureaus in New-Fork rc. Vcn Friedrich Adolf Ackermann. S. 206. (Nr. 8.) S. 1470. (Nr. 57.) S. 1792. (Nr. 69.) — Kleine Mitteilungen. S. 10. (Nr. 1.) S. 103. (Nr. 4.) S. 207 (Nr. 8,) S. 684. (Nr. 26.) S. 961. (Nr. 38.) S. 1018. (Nr. 40.) S. 1116. (Nr. 44.) .S. 1425. (Nr. 55.) S. 1734. (Nr. 67.) — Voraussichtliche Wirkungen der neue» Bill. S. 862. (Nr. 34.) Pflichtexemplare in Oesterreich. S. 1624. (Nr. 63.) Die Novelle zum Gesetz betr. die Krankenversicherung der Arbeiter voni 15. Juni 1883 in ihren Beziehungen zur Krankenkasse des Allgemeinen j deutschen Buchhandlungs-Gebilfen-Verbandcs. Vom Borstand des Verbandes. S. 100. (Nr. 4.) Zum Entwurf eines Gesetzes über das Telegraphenwesen. S. 727 (Nr. 28.) Ergänzung des deutschen Handelsrechts durch Einfügung neuer Gesell schaftsnormen. S. 727. (Nr. 28.) Verfügung des russischen Finanzministeriums betr. den Wortlaut der Firmen. S. 1793. (Nr. 69.) Rechtsfrage. Ein Verleger streckt seinem Autor ein Kapital auf zehn Jahre vor, rückzahlbar während dieser Zeit durch Verrechnung der Honorare für neue Auflagen seiner Werke, der Rest nach Ablauf der zehn Jahre in bar. Kann der Verleger bei inzwischen eintreteudem Konkurs des Autors und muß er zur Sicherung seine Forderung an- meldcn re.? (Sprechsaal.) S. 814. (Nr. 32.) Hat ein Gläubiger sich unter der Vorspiegelung einer falschen Thatsache aus dem Vermögen seines zahlungsunfähigen, wenn auch nicht im Konkurse befindlichen Schuldners Befriedigung verschafft, und dadurch die übrigen Gläubiger, welche demzufolge keine volle Befriedigung erlangen, benachteiligt, so ist er wegen Betrugs zu bestrafen. S. 1577. (Nr. 61.) Die vertragsmäßig vereinbarte Konventionalstrafe bei nichtgehöriger Vertragserfüllung fällt nach ß 307 I, 5 des Prcuß. Mg. Landrechts fort, wenn der andere die nachherige Erfüllung ganz oder zum Teil ohne Vorbehalt angenommen hat. S. 1577. (Nr. 61.) Die vierzehntägige Frist des ß 12 des preußischen Stempelgcsetzes vom 7. März 1822 zur Nachbringung des Stempels ist, wenn einer der Kontrahenten später als der andere die Vertragsurkunde unterschrieben hat, erst vom Tage der Vollendung der Urkunde durch die letzte Unterschrift zu berechnen. S. 1625. (Nr. 63.) Entscheidungen des Reichsgerichts. Unbefugte mechanische Vervielsältigung von Musikstücken aus einer vor dem Inkrafttreten der Berner Üebercinkunft vom 9. September 1886 in Deutschland erlaubter Weise öffentlich aufgeführten Oper. Ver- vieljältigung solcher Einzelteile, welche der Komponist einer fremden Komposition entnommen hatte. S. 1423. (Nr. 55.) Das Bildnis eines Menschen (Porträt), insbesondere aber das Bildnis eines Mitgliedes des Kaiserlichen Hauses oder einer sonstigen popu lären Person ist in der Regel nicht geeignet, als ein gewerbliches Muster eingetragen zu werden, und die Nachbildung eines solchen als Muster eingetragenen Porträts ist nicht ohne weiteres strafbar. S. 371. (Nr. 14.) Die Berichterstattung in der Presse über eine Gerichtsverhandlung, für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Oeffentlichkeit ausge schlossen war, während die Urteils-Verkündung und Begründung öffentlich erfolgt war, ist, insoweit sie sich auf Mitteilungen aus den Publizierten Urteilsgründen beschränkt, zulässig, selbst wenn diese Mitteilungen geeignet sind, Aergernis zu erregen. S. 371. (Nr. 14.) Verhältnis des 8 20 Absatz 2 des Prcßgesetzes zum Z 193 des Straf- Gesetz-Buches. S. 1115. (Nr. 44.) Eine vor Ablauf des Sozialistengesetzes begangene Verbreitung von verbotenen Druckschriften ist auch nach Aushören dieses Gesetzes noch strafbar. S. 530. (Nr. 20.) Eine schriftliche Erklärung auf einem Wechsel, welche eine wechselmäßige Verbindlichkeit zwar nach dein Willen des Unterschreibenden enthalten soll, thatsnchlich aber eine solche Verbindlichkeit nicht enthält, macht, die Erklärung nicht wechselstempelpflichtig. S. 76. (Nr. 3.) In Bezug auf Z 564 I, 9 des Preußischen Allgemeinen Landrechts hat das Reichsgericht ausgesprochen, daß die Ausstellung eines Schuld scheins, in welchem der durch Verjährung erloschene Schuldgrund lediglich wiederholt wird, die Wirkung der Verjährung aushebt. S. 76. (Nr. 3.) Sozietätsvertrag. Gemeinschaftliche Verwendungen der Kontrahenten bei mündlicher Abrede rc. S. 581. (Nr. 22.) Entscheidung des Kammergerichts zu Berlin in der Klagesache der Firma Mayer L Müller gegen frühere Vorstandsmitglieder des Börsenver eins. S. 1086. (Nr. 43.) Verurteilung der -Aktiengesellschaft Kaufbeuren, vormals Hans Köhler L Cie., lithographische Kunstanstalt« wegen Nachbildung von ihr zur Vervielfältigung in Auftrag gegebenen Bildern eines Buches. S. 530. (Nr. 20.) Gerichtsverhandlung wegen Nachbildung eines Kunstwerkes, Piglhcin's Panorama der Kreuzigung Christi, vor einem englischen Gericht. S. 812. (Nr. 32.) — betr. 8 6 des Gesetzes' über die Ordnung der Presse. Angabe des Druckers aus einer sogenannten kopflosen Zeitung. S. 11. (Nr. 1.1 — in Sachen von Schlicken (Julius Weinberg's Verlag) in Berlin gegen Julius Strube in Braunschweig wegen Beleidigung. (PreZ von Inseraten im -Weihnachtsmarkt».) S. 961. (Nr. 38.) — von Schlicken gegen Uhrmacher K. in Nürnberg wegen des Preises eiI Anzeige im -Weihnachtsmarkt-. S. 1115. (Nr. 44.) — gegen den Buchhandlungsreisenden F. W. wegen Betrugs, Legal beim Vertrieb von Konversationslexika. S. 684. (Nr. 26.) . — betr. Schaden durch Verstümmelung eines Telegramms. S.) (Nr. 8.) ^ — betr. Mietsvertrag einer Berliner Sortimentsbuchhandlung. (W legung der Schloßsreiheit). S. 208. (Nr. 8.) — betr. Firmenrecht. (Benutzung einer in Konkurs geratenen Fil S. 727. (Nr. 28.) ^ — in der Entschädigungs-Klagesache des Bankhauses Gattoni, Silo L LI in Rom gegen die »Frankfurter Zeitung», welche die unrichtiges teilung der Bankcrotterklärung des genannten Bankhauses gebracht h» S. 1017. (Nr. 40.) — betr. Verantwortlichkeit der Auskunfteien. (W. SchimmelpfenW Berlin.) S. 1159. (Nr. 46.) Monatliche Kündigung bei Handlungsgehilfen nach einem Gutachtei? des Aeltestcn-Kollcgiums der Berliner Kaufmannschaft. S. 77. (Nr. 3.) Entscheidung des russischen Senats bete. Schutz des litterarischen Eigen tums. (Uebersetzung kein Plagiat, sondern selbständige Arbeit.) S. 1252. (Nr. 49.) Verbot des Kolportierens von Preßcrzcugnissen in öffentlichen Versamm- lungeu rc. seitens der Dresdener Polizeibehörde. S. 813. (Nr. 32.) Beschlagnahme des -Sozialdemokratischen Liederbuchs» in Berlin. S. 11. (Nr. 1.) — Vernichtung desselben. S. 372. (Nr. 14.) Verbot von -Caviar. Pikante und heitere Blätter». S. 1116. (Nr. 44.) Beschlagnahme von Heft 5. der Zeitschrift -Das zwanzigste Jahrhundert». S. 1319. (Nr. 51.) — von -Splitter! Notrufe mit einem Aufruf von Conrad Seher. Zürich, Verlags-Magazin (Schabelitz)« in Dresden. S. 373. (Nr. 14.) — Verbot dieses Buches. S. 1735. (Nr. 67.) Freigabe des beschlagnahmten Hefts 3 der -Freien Bühne.» S. 812. (Nr. 32.) Verzeichnis von Erscheinungen des deutschen Buchhandels, welche in Rußland von der Censurabteilung verboten sind. 1890. 2. Halbjahr. Mitgeteilt von Fritz von Szczepanski in St. Petersburg. S. 1014. (Nr 40.) Gefälschte Briefmarken (in Frankfurt a/M.). S. 648. (Nr. 26.) S. 729. (Nr. 28.) Der Litterarvcrtrag^ zwischen Oesterreich-Ungarn , und^'Jtalien. Von vr. Josef Schmidl in Wien. S. 528. (Nr. 20.) Unterhandlungen über Abschluß einer litterarisch-künstlcrischen Konvention zwischen Rußland und Frankreich. S. 1252. (Nr. 49.) Kündigung des zwischen der Schweiz und Frankreich abgeschlossenen Ver trages betr. den gegenseitigen Urhebcrrechtsschutz. S. 1159. (Nr. 46.) — des Handelsvertrages zwischen Deutschland und der Schweiz. S. 727. (Nr. 28.)
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