Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-08-20
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19190820
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191908205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19190820
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
- Monat1919-08
- Tag1919-08-20
- Monat1919-08
- Jahr1919
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
*Wagenersche Buchhandlung Paul Brauer, Lemgo (Lippe). Buch-, Kunst-, Musik.- u. Paph., Leihb., Sort. u. Verl. Gegr. 28./IX. 1843. Fernspr. 287. Bankkonto: Disconto-Gesell- schaft Zweigstelle Lemgo. Inh.: Frau Lina verw. Brauer ged. Laugcmort, s. 9./X. 1918. Leipziger Komm.: Maier. >5-. 11/VlII. 1919.) Westermann, B., L Comp. (Lemcke L Buechner), New Jork. Der Mitinhaber Ernst Lemcke ist am 8./VII. 1919 im 75. Lebeusj. verstorben. sB. 170.) *W o i z i n s k i, Willi, Berlin N. 4, Borsigstr. 14. Großbuchh. Gegr. März 1918. Fernsprecher Norden 1248. Leipziger Komm.: Carl W. Schulze-. (Dir.) *Ziebarth, Adolf, Breslau V, Gräbschenerstr. 2. Buch- u. Papierh. Gegr. Sept. 1913. Leipziger Komm.: Maier. (Dir.) Kleine Mitteilungen. Zum Streik im Leipziger Buchhandel. — Von den Ortsgruppen Leipzig des Arbeitgeber-Verbandes wird uns geschrieben: Da außerhalb des Leipziger Buchhandels vielfach noch^Unklarheit darüber herrscht, inwieweit der Verkehr in und über Leipzig zurzeit aufrecht erhalten werden kann, werden folgende einstimmig ge faßten Beschlüsse des Vereins der Buchhändler zu Leipzig und der Leipziger Ortsgruppen hiermit bekanntgegeben: 1. Die Bestcllanstalt und die Pakctaustauschstellc haben die vor handenen Bestände ausznarbcite», aber keine Austräge mehr anz»-> nehme» und bleiben nach außen hin geschlossen. 2. Im Verlag und Zwischenbnchhandcl unterbleibt bis auf wei teres jeder Versand innerhalb des Buchhandels. (Sonach ist es auch dem Leipziger Verleger nicht möglich, dem auswärtigen Sortiment direkt unter Kreuzband Sendurigen zugehen zu lassen.) 3. Den Zeitschristenvcrlegern ist zur Abwendung unverhältnis mäßig großer Schäden die Expedition ihrer Zeitschriften unter be stimmten Bedingungen gestattet. slr. Vertraglicher Knndcnschutz des Vermieters eines Gcschästs- lokals durch Richtvcrmictung an ein gleiches Geschäft. Urteil des" Reichsgerichts vom 12. Juli 1919. (Nachdruck verboten.) — Ein op tisches Geschäft H. hatte bei dem Hausbesitzer M. Geschäftsräume gemietet und mit ihm vereinbart, daß er ein Geschäft, das sich mit optischen Sachen befasse, nicht in sein Haus aufnehmen dürfe. Das Mietsvcrhältnis endigte Ende März 1918, und damit betrachtete der Vermieter diese Vertragsbestimmung als unwirksam geworden, wäh rend H. ihre Weitergeltung auf unbestimmbare Zeit oder doch für einen angemessenen Zeitraum, etwa 3 Jahre, über das Ende der Miets zeit behauptete. Ans die Klage des Vermieters stellte das Land gericht Hannover sowohl wie das Oberlanöesgericht Celle fest, daß Kläger berechtigt sei, die Räume seines Grundstücks auch au optische Geschäfte zu vermieten. Auf die Revision der be klagten Firma hob das Reichsgericht das Urteil auf und ver wies die Sache an die Vorinstanz zurück. Aus den E n t s ch e i ö u n g s g r ü n d en der höchsten I n st a u z: Wen» ein Geschäft, das an eine andere Stätte verlegt wird, durch den zeitweisen Ausschluß ähnlicher Geschäftsbetriebe an der bisherigen Stätte gegen die Entziehung von Kunden geschützt wer den soll, dann muß ein Zeitraum genommen werden, der ausreicht, um das Publikum daran zu gewöhnen, daß das Geschäft sich nicht mehr an der alten Stätte befindet. Welcher Zeitraum dazu erforderlich ist, hängt wesentlich von der Zahl der ständigen Kunden und von dcr Häufigkeit, mit der sie das Geschäft besuchen, ab, und dafür ist wieder von wesentlicher Bedeutung, um welche Art von Geschäft es sich han delt. Bei Lebensmittelgeschäften, die von ihre» Kunden fast täglich oder doch in häufiger Wiederholung ausgesucht werden, mögen einige Monate, vielleicht ein halbes Jahr genügen. Bei anderen Geschäften, die der einzelne Kunde seltener aussucht, wie bei dem Geschäftsbetriebe der Beklagten, sind längere Zeiträume nötig. (Aktenzeichen III. 15/19, Wert des Streitgegenstandes in der Revisionsinstanz 7500 .F.) Hauptversammlung des Monistcnbundcs. — Die diesjährige Hauptversammlung des Deutschen Monistenbundes findet vom 5. bis 8. September in Hannover statt. Einziehung der Rcichsbanknotcn zu 50 vom 20. Oktober 1918. Die Neichsbank wiederholt ihre Bekanntmachung bctr. den Aufruf der 50-Mark-Noten mit dem Datum von« 20. Oktober 1918. Die Be sitzer werden aufgefordert, diese Noten bis zum 10. September 1919 bei einer Dienststelle der Neichsbank in Zahlung zu geben oder gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel nmzntauschen. Mit dem 10. Sep tember verliert die* aufgerufene Note ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel, was zur Folge hat, daß nach diesem Tage niemand mehr verpflichtet ist, die 50-Mark-Noten vom 20. Oktober 1918 anzu- nehmen. Versäumt man den Termin vom 10. September 1919, so kann man die Noten nur noch bei der Neichsbankhauptkasse in Berlin eintauschcn, die eine Einlösung aber auch nur bis zum 10. September 1920 vornimmt. Um jedem Irrtum vorzubeugen, wird aber aus drücklich darauf hingcwiesen, daß es sich bei diesem Aufruf ledig- l i ch um die NeichSbauknoteu zck 50 ./( mit dem Datum des 2 0. Ok tober 1918 handelt. Volksbildung als Lchrgegcnstand. — An der Wiener Lehrer- akaöcmie besteht seit kurzem ein Lehrauftrag für das gesamte Gebiet der Volksbildung und Volkshochschulbewegung. Er wurde dem Pro fessor der Technischen Hochschule in Wien Or. Franz Strunz über tragen. PersonalnachriLteli. Edouard Tavan s. — Nach einer Meldung der »Voss. Ztg.« ist am 3. August in Genf Edouard Tavan, einer der geschätztesten welsch- schwcizerischen Dichter der letzten Vergangenheit, Honorarprofessor der Universität Genf, im Alter von 78 Jahren gestorben. Seine be kanntesten Dichtungen sind: »Ileurs du rßvs« und »lUzn-tss ck'^utan«. Sprechsaal. lOhne Verantwortung der Redaktion,- jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts» Berpackungs» und Spesenberechuuug. (Vgl. zuletzt Nr. 163 u. 172.) Im Anschluß an die Zeilen der Köppc'schen Buchhandlung in Nllenstci» möchte auch ich nicht unterlassen, aus den vielen Fällen, in denen Verleger geradezu, Ungeheuerliches in bezug auf Verpackungs und Spesenberechnnng leisten, eine» Spezialfall herauszugreifen. Ich glaube hierzu um so eher berechtigt zu sein, als ich in meiner eigenen Verlagsbuchhandlung es bisher für selbstverständlich gehalten habe, Bestellern von Kreuzbandsendungen keinerlei Verpackungsspesen usw. zu berechnen. Wenn schon eine Svrtimentsbnchhandlung gezwungen ist, einzelne Bände, weil eilig bestellt, unter Kreuzband zu beziehen, so darf man sie nicht durch eine Staffel von Berechnungen um den geringen Verdienst bringen, der ihr bei den heutigen Posttarifcn ver bleibt. Trotz dieses Entgegenkommens meinen Beziehern gegenüber konnte ich bisher nicht feststellen, daß mir hierdurch große Verluste entstanden sind. Ich glaube annehmeu zu können, daß andere Verlags handlungen gern ebenso verfahren. Daß aber unter den un zähligen Verlagsfirmen sich eine ganze Reihe befindet, die scheinbar das Bestreben hat, sogar an der Verpackung und Portobercchnung ver dienen zu wolle», ist im höchsten Grade zu verurteilen. In meinem Sortiment kann ich derartige Fälle täglich feststellen. So berechnet mir z. B. W. Spemann-Stuttgart für einen Band (Ladenpreis 4.80, netto 3.20) 30 Verpackung für eine einfache Umhüllung in Größe von 35 cnn im Quadrat; außerdem Nachnahmespesen (neben Porto 25 ^f) 30 -s. So habe ich also einschließlich Vcrlangzettel 90 Unkosten. Auf eine an die genannte Firma gerichtete Zuschrift, in der ich um Rückzahlung von 50 -s ersuchte, da eine Postschecknachnahme nicht 30 -s, sondern nur 15 -s Spesen verursacht, erhielt ich großmütig 10 zurückgesandt. Wenige Tage später verlangte ich beim gleichen Berlage ein weiteres Exemplar ohne Nachnahme, da ich den Betrag direkt einsenden wollte. Mein Vcrlangzettel kam zurück, und mit roter Tinte stand darauf vermerkt, daß ich für Porto 25 Bestell geld 5 Verpackung 30 also 60 Unkosten außer dem Barbetrage cinscnden solle. Wie immer man das Verhalten der Firma Sp. bezeichnen inag, so wäre es jedenfalls an der Zeit, auf Verleger, die in der Weise wie obige Firma Unkosten errechnen, durch die Öffentlichkeit cinzuwirken, auch mit den Unkosten der Bezieher etwas mehr zu rechne»; denn jeder Verlag kalkuliert einen bestimmten Pro zentsatz für Unkosten ja ohnehin schon mit in seine Verlagswerke hinein. Aus welchem Grunde läßt sich dann eine derartige Spesen- nnd VerpackungSberechnnng rechtfertigen'? Tegel b. Berlin. H a n s a - B u ch h a ck d l u n g, L. Kajct. Erwiderung. Nach meinen mir vorliegenden Unterlagen hat sich obiger Fall anders zugetragen: Am 23. Juli 1919 beanstandete der Hansa-Verlag die »unglaubliche Berechnung« meiner Spesen für eine ihm gemachte Sendung und erklärte, er werde weder die Verpackungskosten von 30 -s noch die Nachnahmespesen in gleicher Höhe zahlen; ich solle ihm also umgehend den zuviel erhobenen Betrag zurückvergütcn, . . . . 7IS
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder