Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.11.1914
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- 1914-11-30
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- 30.11.1914
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Redaktioneller Leit. ^ 277, 30. November 1914. Kleine Mitteilungen. Der »Ausverkauf wegen Krieges«. — Der reguläre Kunsthandel kämpft seit längerer Zeit gegen die »wilden« Kunsthändler, die sich in den letzten Jahren besonders in Berlin breit machen und das An sehen dieses Standes aufs empfindlichste schädigen. Wie schwer es ist, diese Mißstände auszurotten, zeigte sich in einer Verhandlung, die am 26. November vor der zweiten Kammer des Berliner Kaufmanns gerichts stattfand. x Dort klagte die Verkäuferin Jda G. gegen den Kunsthändler Julius W. auf Gehaltszahlung bis Ablauf des Anstellungsvertrages. Sie war am 21. August ohne Gehaltszahlung nach Hause geschickt worden, weil an diesem Tage der Beklagte sein Geschäft schloß. Er will die Klägerin nur zur Aushilfe eingestellt haben, was diese be streitet. In der Verhandlung wurde festgestcllt, daß das Geschäft auf den Namen eines gewissen Zimmermann ging, was der Beklagte W. folgendermaßen erklärt: Er betreibe den Kunsthandel als »Saison geschäft«, und zwar dergestalt, daß er im Winter in Berlin einen provisorischen Laden miete, während er in der warmen Jahreszeit in Heringsdorf oder Norderney sein Geschäft aufschlage. Wegen seiner »Ausverkäufe« habe er zuerst dem Schutzverband der Kunst händler eine Entschädigung zahlen müssen. Als er dann wieder einen Ausverkauf veranstaltete, sei er auf den Strafantrag des Schutz verbandes hin zu einer Geldstrafe wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt worden. Um nun diesen Unannehmlichkeiten für die Zu kunft zu entgehen, habe er sich den Friseurgehilfen Z. als vorge schobenen Geschäftsinhaber »gekauft«. Z. wurde dafür, daß er seinen Namen zur Jnhaberschaft hergab, von ihm bezahlt, der wirkliche Inhaber sei aber nur er, der Beklagte. Das Kaufmannsgericht bil ligte der Klägerin nur das Gehalt bis zum Tage ihrer Tätigkeit in Höhe von 50 ^ zu, da es sich hier, was der Klägerin bekannt sein mußte, um eines jener Geschäfte handle, die ständig das Geschäfts lokal wechseln. Ein Robert Mayer-Museum. — In Heilbronn wurde am 100. Ge burtstage Robert Mayers, dem 25. November, ein Museum zu seinem Andenken eingeweiht. Die Vorhalle des Museums enthält die fol gende Inschrift: »Naturgeschichtliche Sammlung. Dem Andenken ihres großen Sohnes Robert Mayer, gewidmet von der Stadt Heil bronn zu seinem 100. Geburtstage, dem 25. November im Kriegs jahre 1914.« Die Löwener Bibliothek. — Die Zerstörung der Löwener Biblio thek hat an verschiedenen Stellen — so auch in Holland — den Wunsch erweckt, es möchte untersucht werden, ob nicht doch Neste der Bibliothek unter dem Schutt erhalten geblieben seien, und Exzellenz Adolf v. Harnack hat sich als Generaldirektor der Königlichen Bibliothek zu Berlin auch deswegen an den deutschen Vcrwaltungschef in Brüssel gewandt. Daß auch in dieser Beziehung nichts versäumt worden ist, zeigt das folgende Antwortschreiben des Regierungspräsidenten v. Sandt: »Hochverehrte Exzellenz! Auf das hochgeschätzte Schreiben vom 21. Oktober kann ich nur Mitteilen, daß leider bei der Untersuchung des Schuttes der Universitätsbibliothek in Löwen keine Hoffnung auf die Erhaltung brauchbarer Neste der Bücher und Handschriften sich ergeben hat. Die Aufräumung der Brandstätte erfolgt unter bestän diger Aufsicht des derzeitigen Bürgermeisters von Löwen, Universitäts- Professors vr. Nerincx, der um die Bergung unverbrannter Bücher bestände auf das sorgsamste bemüht sein würde. Es sind aber weder bisher Überreste gefunden worden, noch ist deren Auffindung zu er warten.« Die Bibliothek hat übrigens schon früher mannigfache Schicksale erlitten. Vieles war nach Brüssel abgegeben, anderes hatten die Franzosen in der Revolutionszeit nach Paris genommen. Der Um sang wurde nach dem »Zentralblatt für Bibliothekswesen« zuletzt auf 230 000 Bände angegeben. Der Hauptsaal in den nun ausgebrann ten gotischen Tnchhallen war mit kunstvollen Barockschränken ge schmückt. Über den Inhalt ist nichts Näheres bekannt, insbesondere auch nichts über die angeblich wertvollen Handschriften, die wenigen verzeichneten scheinen ohne Bedeutung zu fein. Drucke des 15. und 10. Jahrhunderts sollen vorhanden gewesen sein, aber es bleibt auch hier zweifelhaft, ob ganz Unersetzliches dabei war. — Schaden haben übrigens auch die Dresdener Königliche öffentliche Bibliothek und die Universitätsbibliothek in Leiden gelitten, da sie gerade Stücke nach Löwen geliefert hatten. Wegen der Zerstörung erlassen die englischen Bibliotheken einen Protest, den sie auch den neutralen Bibliotheken zur Unterschrift senden und der, nach der widerlegten Behauptung deutscher Verschuldung, mit folgender komischen Großmutsgeste schließt: »Wir wünschen den verbündeten Negierungen und ihren Befehls habern (deren einer sich schon der berühmten Stadt Königsberg, der Universität Kants nähert) die ernste Hoffnung auszusprechen, daß Ver- geltungsmaßregeln von irgend vergleichbarer Art ausdrücklich verhin dert werden.« Verlängerung des Moratoriums in Griechenland. — Durch König liche Verordnung vom 1./14. Oktober 1914 ist das Moratorium in seinen wesentlichen Bestimmungen bis zum 31. Dezember sa. St.) 1914 verlängert worden. Zugleich ist die Ermächtigung erteilt, daß das Moratorium auch über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert werden kann. Personalnachrichlen. Eduard Kremser f. — In Wien ist am 27. November der Ehren chormeister des Wiener Männergesangveretns, Eduard Kremser, im Alter von 76 Jahren gestorben. Weltruf schufen ihm seine Bearbei tungen der sechs altniederländischen Volkslieder für Soli, Männerchor und Orchester, die schulbildend wirkten. Als Männerchorkomponist ge hörte Kremser zu den Besten seines Faches. Wir verdanken ihm die Orchesterwerke: das »Alte Weihnachtslied«, die »Balkanbilder«, »Prinz Eugen«, »Soldatenlied«, »Im deutschen Geist«, »Das Leben ein Tanz« u. a., auch viele wirkungsvolle Mannerchöre a cappella, gemischte Chöre, Lieder und ein paar in Wien erfolgreich aufgeführte Operetten (»Eine Operette« 1874, »Der Botschafter«, »Der Schlosserkönig«, »Der kritische Tag« 1891). Wie neue Buchhändler entstehen. <VgI. Ar. S71 u. L7S.> Als ich die Antwort der Herren Levy L Müller las, dachte ich an Mister Grey in London. Die Ausführungen sollen den dummen Sortimenter, der kein Börsenblatt liest, etwas zurecht stutzen, aber alle schönen Worte rütteln nicht an der Tatsache, daß Levy L Müller mit 40 o/o an irgendeinen Schuster oder Schneider liefern und auf den Dörfern Auch-Buchhändler schassen. Nur eins will ich feststellen: daß ich keine Worte dafür habe, wenn Levy L Müller schreiben: »Die vie len Verdrehungen und Unrichtigkeiten in dem Artikel des Herrn Curt Nother in Peine lassen wir unerwidert«. Ich beweise jeden von mir vorgebrachten Satz. Gefreut habe ich mich über das, was die Schriftleitung des Börsen blattes sagt. Jeder Satz zeigt mir, daß ich meine Anklage gegen Levy K Müller zu Recht erhob. Mir liegt es weniger an dem Gelde, das ich gegebenenfalls verdient hätte, als an der Tatsache, daß ich alles ver suche, um Auch-Buchhändler in meinen« Bezirke kaltzustcllen. Ich habe mich nicht darüber beschwert, daß Levy L Müller ihre besonderen Wege gehen, sondern daß sie »Vertretern« 40 "/<, geben. Das ist der Kern der ganzen Sache. Stellung möchte ich nur zu dem Schlüsse des Aufsatzes der Schrift leitung nehmen, der von der Androhung der Börsenblatt-Veröffent lichungen spricht.*) Ich habe nicht gewußt, daß die Drohung strafbar sein könnte, und ziehe aus der ganzen Angelegenheit eine Lehre. Fragen möchte ich aber: was soll der Sortimenter in all den vielen Fällen tnn, wo ihm offenbar von dem Verleger unrecht geschieht? Soll er da nicht mit der Öffentlichkeit sprechen? Sonst bleibt nur der Weg durch Ge richtsfeststellung offen, unk) den beschreitet der Sortimenter gewiß nur im äußersten Falle, weil das Gericht unsere besonderen Berufsver hältnisse nicht immer derart kennt, wie es nötig wäre. Die Öffentlich keit innerhalb unseres Berufes erkennt dagegen am besten, wo sich so wohl im Sortimente als im Verlage Auswüchse zeigen, die dem Urteile durch den Sprechsaal unterworfen werden. Peine. CnrtNother. *) Herr Curt Nother hat uns in diesem Punkte mißverstanden. Wir haben nicht seine Flucht in die Öffentlichkeit bemängelt, sondern die Tat sache, daß er dem in Frage stehenden Verlag mit der Veröffentlichung seiner Beschwerde im Börsenblatt gedroht hat. Eine solche Drohung ist unzulässig und kann als Nötigung angesehen werden, wenn sie zu dem Zwecke erfolgt, den anderen Teil seinen Wünschen willfährig zu machen. Es liegt also ebenso im Interesse der Einsender wie in dem der Redaktion, daß diese Unsitte nicht weiter um sich greift. Mit dem Recht auf die Benutzung des Sprechsaals in allen den Fällen, in denen cs sich um ein öffentliches Interesse handelt, hat unsere Be merkung nichts zu tun: sic wendet sich allein gegen den Versuch, durch Androhung mit Veröffentlichung einen Druck auf die Gegen partei auszuüben. Red. Verantwortlicher Redakteur: E m t l T h o m a s. - Verlag: Der B ö r s e »ver et » der Deut,wen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhau». Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg SS lBuchhändlerhauS).
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