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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1878
- Sprache
- Deutsch
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- Jahr1878
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Nichtamtlicher Theil. 172, 26. Juli. Fall, daß die geehrte Redaction den zum 20. Juni gegebenen Zusatz abdrucken will, füge ein Exemplar bei, er wird auch für weitere Kreise von Interesse sein.*) Sehr verdient machte sich College Schmidt-Döbeln durch urwüchsige, humoristische Beleuchtung verschiedenerbuchhändlerischer Tagesfragen. In und außerhalb der Versammlung wußte er den Trübsinn zu verscheuchen, der sich hie und da einstellen wollte, namentlich bei Denen, die Anträge über „die Leipziger Spesen" und andere Dinge in der Tasche hatten, bei dem herrschenden Winde aber nicht Athem fanden, sie vorzutragen. Der Eisenacher Sortimentertag wurde am zweiten Versamm lungstage geschlossen, um der ordentlichen Generalversammlung des Sortimentervereins (dem ja alle Anwesenden beigetreten waren) Platz zu machen. Es wurden nur Wahlen für den Vorstand vor genommen, und Wild-Zürich, sowie Wigand-Cassel neu gewählt. Der Sortimenterverein übernimmt nun die Ausführung der vom Sortimentertage gefaßten Beschlüsse. Sie werden nun fragen, ob das alles sei und ob kein Beschluß gefaßt worden ist, der über das, was die Sortimenter für die Bes serung ihrer Verhältnisse thun sollen, Auskunft gibt. Wir müssen mit Nein antworten, wenn wir nicht die Reorganisation des Börsen vorstandes als solchen auffassen wollen. Unseres Erachtens sind nur Beschlüsse gefaßt worden über Das, was die Verleger zu thun und *) Dieser „Zusatz", womit Hr. 8—r. einige infolge des genannten Artikels an ihn gerichtete Fragen beantwortet, lautet folgendermaßen: 1. Frage: Wird der Engros-Sortimenter aber nicht hie und da geneigt sein, in den Fällen, wo persönliche Differenzen vorliegen, das Conto zu schließen und somit den Sortimenter brach zu legen? Antwort: Um dem zu begegnen, ist nur die Form der Association nöthig. Die Provinz- oder Bezirkssortimenter vereinigen sich zur Schaffung eines E.-S., geben letzterem Direction und Verwaltungsrath, — und theilen sich schließlich noch in den Gewinn, je nach dem Um sätze, den eine jede Handlung mit dem E.-S. hat. 2. Frage: Soll vom Engros-Sortiment aus jedem Buchhändler, der jetzt im Adreßbuche verzeichnet steht, geliefert werden? Antwort: Nein, — sondern nur da, wo buchhändlerische Kennt nisse und Nachweis der Mittel vorhanden sind, — und wo die Con- currenz auf ein geringeres Maß zu beschränken ist, — also allenthalben da, wo der Bücherhandel als Nebengeschäft betrieben wird, erfolgt eine Lieferung nicht. Alle diese kleineren Geschäfte, wo sie nöthig sind, können von Sortimentern der nächsten Stadt assortirt werden. 3. Frage: Wenn aber doch von Leipzig, Berlin re. aus weiter geschleudert wird. Was dann? Antwort: Ist nicht möglich, da die Verleger nur mit den E.-S. in Verbindung stehen. Selbst die wirklichen Leipziger Engros- Sortimenter müssen ihre über ganz Deutschland sich erstreckende Tätig keit dann aufgeben. 4. Frage: Wird es den kleineren Verlegern möglich sein, ihre Artikel direct und schnell den Engros-Sortimentern zu liefern? Antwort: Theils müssen sie den E.-S. ein Lager geben, theils könnten die gesammten E.-S. aber auch in Leipzig eine gemeinsame Commissionsstelle haben, die sich vielleicht an ein Großsortiment gebun dener Bücher anschlösse. 5. Frage: Wird es möglich sein, eilige Sachen auch direct vom Verleger zu beziehen? Antwort: Warum nicht? Das E.-S. übergibt den Verlegern eine Liste der mit ihm in Verbindung stehenden Handlungen. Diese be stellen mit Bestellzettel: „Berechnung durch E.-S.". Der Verleger expe- dirt und sendet seine Rechnungs- oder Baar-Factnr an das E.-S., welches dann Betr. dem Sortimenter belastet. Also ungefähr wie bisher: Factur über Leipzig. 6. Frage: Der feste Ladenpreis dürfte doch wohl nicht gleich weg- geworsen werden, da er zu den Vertriebsmitteln des Verlegers gehört? Antwort: Erst dann, wenn die neue Organisation sich eingebürgert hat und der Verleger darin ein neues, sicheres Vertriebsmittel hat. — Das Fallenlassen des vom Verleger bestimmten Ladenpreises scheint uns aber die conäitio sine gun non des Fortbestandes eines buchhändleri schen Sortiments-Geschäftes zu sein. Das Publicum hat sich nur an den vom Sortimenter fixirten Preis zu halten, womit alle Rabatt- Offerten in Wegfall kommen. I zu lassen haben; man hat also über andere Factoren verfügt, ohne deren Zustimmung sicher zu sein. Daß in vielen Fällen die Verleger sich absolut nicht diesen Beschlüssen unterwerfen können, ist ersichtlich und wurde auch von den Anwesenden in Privatgesprächen selbst ausgesprochen. Von Sortimentern, die zugleich Verleger sind, wurde an drastischen Beispielen gezeigt, wie schöne Unternehmungen von Seiten des Sortiments keine Beachtung gefunden hätten, die dann, wenn der Verleger als Sortimenter sie selbst, im directen Verkehr mit dem Publicum, in die Hand nahm, brillanten Absatz fanden. — Diese Thatsachen, von den Betheiligten offen dargelegt, hätten den Sortimentertag veranlassen müssen, den in der Luft schwebenden Kernfragen näher zu treten. Für uns ist es ein böses Omen, daß in dem kleinen Vorstande ein Oesterreicher und ein Schweizer den deutschen Sortimentsbuch handel vertreten. So sehr wir auch die geistige Zusammengehörig keit schätzen und sie unter keinen Umständen aufgeben möchten, eben so sehr müssen wir aber auch betonen, daß Deutschland ein Ver kehrsstaat für sich ist und der Buchhandel sich allen seinen eigen artigen, neuen Lebens- und Verkehrsadern einzufügen hat. Kein Ausländer kann die Neugestaltung unseres Verkehrs richtig wür digen. Die Mitglieder des Vorstandes sind ferner nicht von ihrem Sortiment abhängig, ihnen gewährt ein Verlag das, was sie zum Leben gebrauchen und auch wohl noch etwas mehr. Können sie voll und ganz in die Lebensfragen des Sortiments untertauchen? Wir bezweifeln es. Der erste deutsche Sortimentertag wird, wenn er nicht Haupt fragen näher tritt, auch der einzige bleiben, wie schon der diesmalige schwache Besuch zeigte. Das (gewollte aber nicht durchführbare) Abschlachten einer Kategorie von Geschäften, die die jetzige Ordnung von Handel und Verkehr, mit all ihren immensen Erleichterungen, naturgemäß mit sich gebracht hat, ist ein ohnmächtiger Kampf gegen Mächte, die nicht mehr zu bannen sind, oder man müßte die Ver kehrsmaschine auf die Zeit vor Eisenbahnen, Telegraphen und Stephan zurückschrauben können. Die Sortimenter-Gesetzgebung für Verleger wird sich ebenso ohnmächtig erweisen, denn jeder Ver leger wird in erster Linie zusehen, wie er sich und seine Familie er nährt, er wird die Gesetze freiwillig erst dann annehmen, wenn er groß genug ist, um sie ertragen zu können. Wir fürchten, die Be schlüsse des Sortimentertages werden, wenn die Sortimenter sie streng gegenüber den Verlegern ausführen wollen — was wir aber doch noch sehr bezweifeln — zu einem Kampfe ums Dasein führen, der wohl mit einer völligen Neugestaltung des Buchhandels enden dürfte, bei der ein Sortimenterstand, wie Deutschland ihn jetzt auf zuweisen hat, seinem Ende entgegenginge. Miscellen. Armer Buchhandel! — Das „Freistädter Kreisblatt" (Prov. Schlesien) vom 24. Juli d. I. enthält folgende Bekannt machung: Die Hebeammen des Freistädter Kreises werden darauf aufmerksam gemacht, daß Bestellungen aus das neue Hebeammen-Lehrbuch recht bald an den Unterzeichneten zu richten sind. Derselbe bezieht den Bedarf von Hebeammen-Lehrbüchern für die Hebeammen durch Vermittelung der kgl. Regierung für den Preis von 3 M. 80 Pf. pro Exemplar, während dieser Preis aus dem Wege des Buchhandels 6 M. beträgt, vr. Kosack, König!. Kreisphysikus und Sanitäts-Rath. os' Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheilungen aus den Kreisen des Buchhanvels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst — Aufsätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Verlagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Aufnahme und angemessene Honorirnng.
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