Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.08.1935
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- 1935-08-03
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Devisennachrichten Abkommen über den Zahlungsverkehr mit Belgien—Luxemburg Art. 1. Die Zahlungen im Warenverkehr zwischen Deutschland und der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsnnion werden gemäß den näheren Bestimmungen dieses Abkommens wieder in den im internationalen Zahlungsverkehr üblichen Formen geleistet. Lediglich die Zahlung in Neichsmarknoten bleibt ausgeschlossen. A r t. 2. 1. Warenverkehr im Sinne dieses Abkommens ist a) die Einfuhr deutscher Waren in das Gebiet der Belgisch-Luxem burgischen Wirtschaftsunion, des Belgischen Kongo nnd der belgi schen Mandatsgebiete. Als deutsche Waren gelten solche Waren, die in Deutschland erzeugt oder dort einer Umwandlung oder erheblichen Bearbeitung unterzogen worden sind. A r t. 3. 1. Grundlage für die Festsetzung der Beträge, die die Deutsche Negierung gemäß den nachfolgenden Artikeln 4—7 zur Ver fügung der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion stellt, sind die Deviseneingänge, die aus der Ausfuhr deutscher Waren nach der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion, dem Belgischen Kongo und den belgischen Mandatsgebieten anfallen. 2. Die Deutsche Negierung betrachtet als Deviseneingang a) die Zahlung in ausländischen Geldsorten, durch Scheck auf eine aus ländische Bank oder durch Gutschrift bei einer ausländischen Bank, d) die Zahlung aus einem freien Neichsmarkkonto in Deutschland. 6. Die Deviseneingänge werden ermittelt auf Grund der Mel dungen, die die deutschen Ausführer gemäß den deutschen Devisen bestimmungen auf Abschnitt II der Exportvalntaerklärung am 10., 20. und letzten jeden Monats der örtlich zuständigen Neichsbankanstalt erstatten. Diese Meldungen werden für Zahlungseingänge aus Aus fuhrgeschäften nach der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion, dem Belgischen Kongo und den belgischen Mandatsgebieten auf einem besonderen Formblatt in doppelter Ausfertigung erstattet. Ein Doppel der Meldung sendet die Neichsbank unverzüglich an das Belgisch- Luxemburgische Kompensationsbüro. A r t. 8. Alle aus Deutschland in das Gebiet der Belgisch-Luxem burgischen Wirtschaftsunion, des Belgischen Kongo und der belgi schen Mandatsgebiete eingeführten Waren müssen bei der Zollabferti gung mit folgenden Begleitpapieren versehen sein: a) dem Doppel des Abschnitts ^ der Exportvalutaerklärung, die der deutsche Aussührer auf Grund der deutschen Devisenbestim mungen bei seiner zuständigen Neichsbankanstalt abzugeben hat; b) mit einem Nechnnngsdoppel, das Angaben über die Fälligkeit und die Versicherung enthalten muß, daß die Ware in Deutsch land erzeugt oder dort einer Umwandlung oder erheblichen Be arbeitung unterzog.", worden ist. Art. 9. 1. Die Zuteilung der zur Bezahlung belgischer oder luxemburgischer Waren erforderlichen Devisen erfolgt durch die Neichsbank auf Grund einer Devisenbescheinigung der zuständigen lll'erwachnngsstelle nnd gegen Vorlage der mit dem Visum des Belgisch-Luxemburgischen Kompensationsbüros versehenen Nechnungs- abschrift, sobald der Rechnungsbetrag fällig ist. A r t. 14. 1. Dieses Abkommen tritt am 1. August 1935 in Kraft und kann znm Ende eines Kalendermonats mit einmonatiger Frist gekündigt werden. Keine Änderung der Formalitäten im Zahlungsver. kehr mit Frankreich Der Ablauf des deutsch-französischen Verrechnungsabkommens hat, wie der »Eildienst« vom 31. Juli 1935 mitteilt, auf die bisher im Zahlungsverkehr mit Frankreich üblichen Formalitäten keinen Einfluß. Soweit sich durch die neue Schlüsselung Änderungen bei der Zuteilung von Devisen und Devisenbescheinigungen ergeben, werden die deutschen und französischen Händler von den zuständigen deutschen und französischen Stellen rechtzeitig benachrichtigt. Die Händler selbst haben von sich aus nichts zu unternehmen, was sich von den bisherigen Formvorschriften unterscheidet. Italien Nach einer Mitteilung des »Eildienst« vom 1. August 1935 hat die italienische Generalzolldirektion im Einvernehmen mit der Post direktion und der Kanon ck'Italla bestimmt, daß den Importeuren von Büchern beim Empfang von zollfreien Postpaketen im Gegensatz zu der bisherigen Regelung ein Exemplar der Zollerklärung ausge händigt wird, um ihuen damit die notwendigen Dokumente für die Devisenanforderung sicherzustellen. Rundfunksendung und Dienst am deutschen Buch Bericht für die Woche vom 5. bis 10. August 1935 1. Geschichte, Wissenschaft Deutschlandsender: 10. 11.30 Uhr: Die Wissenschaft meldet: Wie kalt ist es 6000 m unterm Meeresspiegel? Schrifttum über Tiefseeforschungen. Berlin: 7. 10.15 Uhr: Nettelbeck rettet Kolberg. Szenen aus einem preußi schen Heldenleben. Geschichtliches, vor allem Jugendschrifttum aus der Zeit von Preußens Erhebung. 9. 22.30 Uhr: Vom Schicksal des deutschen Geistes, vr. G. Pritschow: Der junge Schiller. Schiller-Literatur, besonders zum engeren Thema. Leipzig: 8. 19 Uhr: Die Sachsen gründen das Reich. Hörfolge von Kurt H. Ball. Geschichtliches über die Zeit der Sachsenkaiser. München: 7. 18.30 Uhr: Überall erleben mir Geschichte. Eine Plauderei über Ferienreisen von Otto Eck. Geschichtliche Deutung der Landschaft (mit Rücksicht auf verschiedene deutsche Landschaften). 2. Dichtung Berlin: 9. 21.15 Uhr: Die Herzensgeschichten des unerfahrenen Trot. Nach David Copperfields Leben nach dem Roman von Charles Dickens. Hörspiel. Dickens' Werke. Hamburg: 6. 17.30 Uhr: Nedderdütsch Volk singt. De Maan kickt in de Finster. Volksleeder ut 500 Joor. Hörfolge von H. Dieckelmann. Niederdeutsche Dichtung, besonders Volksdichtung. 18.15 Uhr: Friesische Herrin. Ein Hörspiel in sechs Bildern von Martha Busch. Dichtung von friesischen Menschen und Herrenmenschen. 19.30 Uhr: Das einfältige Herz. Eine Stunde mit Matthias Claudius von Fr. Luft. Das Werk des Wandsbeker Boten, auch in der Deutung seines Urenkels Hermann Claudius. Königsberg: 7. 21. Uhr: Der Fall Michael Kohlhaas. Ein Hörspiel von W. Gillbricht. Kleist, Michael Kohlhaas. 9. 19.20 Uhr: Deutsche und nordische Volkslieder in den Original sprachen. Volksliedsammlungen und Volksliedforschung. Breslau: 8. 20.10 Uhr: Soll und Haben. Ein Hörspiel nach Gustav Freytags gleichnamigem Roman von Karl Heinz Nabe. Freytags Roman und andere Werke. Leipzig: 6. 16.15 Uhr: Mitteldeutsche Dichterstunde: Christian Fürchtegott Geliert. Von Günther Stöve. Gellerts Dichtungen. Biographisches. Zeitgenössisches. 18.30 Uhr: Kunst und Geschichte: Die deutsche Form im romani schen Stil. Von Prof. vr. I. Jahn. Kunstgeschichtliche Forschung: der romanische Stil. 8. 16.30 Uhr: Lied um die Erde. Gedichte von Hermann Claudius. Dichtungen von Hermann Claudius. Köln: 5. 15.50 Uhr: Heinz Vollmer: Kampf dem Kaffeehausliteraten. Bücher über die Neuwertung der Dichtung. 7. 16.30 Uhr: Der große Vorkämpfer gegen den Hexenwahn. Zum 300. Todestag von Friedrich von Spee. Dichtung nnd Biographisches von Friedrich von Spee.
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