MMMGMDellMM BiMmM Nr. 234 (N. 120). Leipzig, Dienstag den 8. Oktober 1S3S. 102. Jahrgang. Ausfuhrregelung t. Für die Ausfuhr abgeschlossener Bände und Jahrgänge von Zeitschriften kommt in Abweichung von K 13 Ziffer 4 Abs. 1 der buchhändlerischen Verkaufs- orduung folgende Sonderregelung zur Anwendung: Sie gelten als preisgeschützt, wenn der Verleger den Ladenpreis für sie beibehält. Im Zweisclsfall muß beim Verlag zurückgefragt werden. 2. Schnittmuster und reine Kunstkalender unter- sallen nicht der Ausfuhrregelung, ebenso nicht Einband decken, die besonders berechnet werden. 3. Die Preise von Briefmarkenalben werden vom Bör senverein geschützt. 4. Der Erwerb einer Restauslagc ohne gleichzeitigen Erwerb des Verlagsrechtes berechtigt nicht zur Festsetzung neuer Laden Preise. Ladenpreise können nur von, Inhaber des Verlags rechtes oder mit dessen ausdrücklicher Zustimmung festgesetzt werden und müssen im Börsenblatt oder in der Bibliographie bekanntgcgeben sein. 5. Die Inland-Einkaufs st eilen ausländischer Niederlassungen gelten als Jnlandsirmen. 6. Mitarbeiter-Exemplare untersallen der Ausfuhr regelung nur, soweit der Nachlaß an den Mitarbeiter 20"/- nicht übersteigt. Woche des Deutschen Buches 1935 Ein Mann der Praxis über „Buch und Volk" Eine derart große Werbemöglichkcit sür das deutsche Buch schlechthin, wie sie durch den Vertrieb der Sondernummer von »Buch und Volk« in Verbindung mit allen Organisationen des Staates und der Partei dem Buchhandel geboten wird, ist noch nie dagcwesen. Das Sortiment hat daher allen Grund, sich in jeder Weise dafür einzusetzen, daß die Woche des Deutschen Buches ein außerordentlicher Erfolg wird, nicht zuletzt durch den Verkauf von Büchern. Wenn sich der Buchhandel dieses so billigen Werbemittels umfangreich bedient, wird sich ein nachhaltiger Erfolg für das ganze Jahr zeigen, dank der zugesagtcn Unterstützung aller das deutsche Buch fördernden Stellen. Denn es hat sich bestätigt, daß eine so einzig dastehende Werbung für das Buch dort ihre Wir kung nicht verfehlte, wohin sie sich in erster Linie wandte. Der ausgezeichnete Aufbau und die innere Gestaltung der Sonder nummer allein schon ermöglicht, daß sich das Sortiment damit a n jeden Volksgenossen wenden kann, da die Gliederung alle Leserschichtcn erfaßt. Die Tatsache, daß die Preisgrenzc der hier angezeigten Bücher, mit Ausnahme einiger teuerer, absichtlich so niedrig gehalten wurde, daß die Möglichkeit zur Anschaffung jeden, einzelnen Volksgenossen gegeben ist, macht den Vertrieb des Heftes für das Sortiment noch lohnender. Das verständige Eingehen aus das Wesen der hier empfohlenen Werke wird von jedem Käufer dankbar begrüßt werden; man vermag sich an Hand dieser Besprechungen und Proben ein richtiges Bild von dem zu machen, was der Verfasser hat geben wollen. Es handelt sich doch nicht um einen üblichen Bücherkatalog, sondern diese Sonder nummer stellt vielmehr mit ihren guten Illustrationen sowie be sonders sorgfältig ausgewählten Beiträgen eine Art dau erndes Nachschlagewerk für den Käufer und B ü ch e r l i e b h ab er dar, für das RM —.20 zu zahlen eine Art Kulturbeitrag bedeutet. Vor allem können, sollen und werden mit diesem Heft durch die Buchwoche neue Käufer gewonnen, die bislang aus verschiedensten Gründen den Weg zun. Buch noch nicht gefunden haben, um die aber sich zu bemühen uns alten nicht nur nottut, sondern vor allem auch eine Ausgabe bedeutet. Für den Verkauf von »Buch und Volt sei nochmals gesagt, daß dem Buchhandel noch nie eine solche Gelegenheit geboten wurde, nicht zuletzt auch sür sich selbst zu werben. In den Schaufenstern weise man u. a. durch Aus schnitte der werbenden Notizen der örtlichen Presse auf die Son dernummer in ihrer vielfältigen Gestalt hin, verbinde auch mit dem eingehefteten Preisausschreiben eine beson- 833