Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.10.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.10.1900
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19001027
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190010274
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19001027
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1900
- Monat1900-10
- Tag1900-10-27
- Monat1900-10
- Jahr1900
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 251, 27. Oktober 1900. Nichtamtlicher Teil. — Sprcchsaal. 8275 verflossenen Jahre nicht möglich gewesen, über den Jubeltag seines Geschäftes etwas in Erfahrung zu bringen, und er frage daher Herrn Silomon, ob der Tag bereits verstrichen sei oder noch bevorstände. Herr Silomon bemerkt, daß er leider auch nicht hätte feststellen können, an welchem Tage im Jahre 1800 sein Geschäft gegründet wäre, worauf Herr Seippel im Namen des Verbandes den 9. September als Jubeltag proklamiert und mit herzlichen Worten den Jubilar begrüßt. Herr Silomon dankt für die ihm erwiesene Aufmerk samkeit und bittet nochmals, die Versammlung im nächsten Jahre in Bremen abzuhalten. Die Versammlung beschließt so. Kleine Mitteilungen. Verspätete Po st lieferung. — Ueber den folgenden Rechts fall berichtet die Papierzeitung: Vor einigen Monaten hatte ein Berliner Kaufmann Sch. bei einem Ansichtskartenfabrikanten in Br. mehrere Tausend Postkarten bestellt, unter der Bedingung, daß er die Postkarten bis zum nächsten Sonntag haben müsse. Die Bestellung traf Sonnabend früh in Br. ein, und am Nach mittag desselben Tages zwischen 8 und 4 Uhr wurde die Sendung zur Post gebracht. Sie hätte Sonntag früh beim Besteller ein- trcffen müssen; durch einen Fehler seitens des Berliner Paket- Postamtes traf sie jedoch erst Montag früh bei diesem ein. und er verweigerte Abnahme und Bezahlung. So kam es zum Prozeß. Der Vertreter des Klägers, des Vr.-er Fabrikanten, verfocht die Ansicht, daß der Kläger seiner Verpflichtung nachgckommen ^ sei, als er das Paket so früh zur Post gab, daß es im gewöhn lichen Verlauf der Ereignisse rechtzeitig, d. h. Sonntag früh in' den Händen des Verklagten hätte sein können. Daß dies nicht geschehen sei, sei nicht des Klägers Schuld. Der Vertreter des Verklagten machte demgegenüber geltend, daß die Bedingung, von der der Verklagte den Kauf abhängig gemacht hatte, nämlich, daß die Sendung spätestens Sonntag früh hätte bei ihm sein müssen, nicht erfüllt worden wäre; ob durch Schuld des Klägers oder nicht, sei gleichgiltig. Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt des Klägers und verurteilte den Verklagten nach dem Klageantrag, indem es davon ausgina, daß der Verklagte, wenn ihm daran gelegen gewesen wäre, das Paket in jedem Falle rechtzeitig zu erhalten, eine besondere Art der Versendung, etwa durch Eilboten, hätte vor- schrciben müssen. Da Sch. dies nicht gethan habe, so hätte der Kläger seine Pflicht vollauf gethan, indem er am Sonnabend nachmittag rechtzeitig das Paket nach Berlin aufgegeben habe. Dieses hätte nach menschlicher Voraussicht am Sonntag morgen beim Empfänger eintreffen müssen. Dem Verklagten stehe es frei, auf dem Regreßwege gegen das Paket-Postamt in Berlin vor zugehen. §. Verein jüngerer Buchhändler zu Köln a. Rh. — Der Verein jüngerer Buchhändler in Köln a. Rh. wird am Sonntag den 4. November sein achtunddreißigstes Stiftungsfest durch ein Festessen (im Hotel Kaiser Friedrich», Salier-Ring 45), das um 2*/, Uhr beginnen wird, feiern. Anmeldungen zur Teilnahme am Festessen, sowie Angabe der Ankunftszeit der von auswärts kom menden Gäste bittet man an den Vorsitzenden. Herrn M. Fries leben in Köln a/Rh., Breitestraße 55, gelangen zu lassen. Neue Bücher. Kataloge rc. für Buchhändler: Das junge Deutschland und die preußische Censur. Nach un- gedruckten archioalischen Quellen von Ludwig Geiger. 8". i XIV, 250 S. Berlin 1900, Gebrüder Paetel. Sprechsaal. Znin Kapitel -Bitte um Vücherschenkmig-. Wir erhielten folgende Zuschrift: »Darmstadt, den 10. Okt. 1900. »Zeitschrift für Electrotherapie u. ärztliche Electrotechnik, Coblenz. »Wir erlauben uns hierdurch die ergebene Anfrage, ob Sie gleich einer großen Anzahl anderer Verlage die Güte haben würden, uns ein Exemplar Ihrer Zeitschrift zur Ver fügung zu stellen. -Wir hoffen, daß auch Sie uns unser Ersuchen nicht ab- schlagen werden, und sehen Ihrer baldgefl. Nachricht ent gegen. »Hochachtungsvoll Electrotcchnischer Verein, Darmstadt.« Unterm 22. Oktober traf dann noch eine Postkarte ein, auf der um Rückäußerung ersucht wurde. Wir antworteten darauf unterm 24. Oktober: »An den Elektrotechnischen Verein, Darmstadt. »Auf Ihre gefl. Schreiben vom 10. u. 22. d. M. teilen wir Ihnen ergebenst mit, daß wir nicht in der Lage sind, Ihnen ein Exemplar der »Zeitschrift für Electrotherapie» kostenlos zur Verfügung zu stellen. »Wir können nicht einsehen, aus welchem Grunde wir Ihnen die Zeitschrift kostenlos überlassen sollen, da uns die Herstellung und Herausgabe einer jeden Nummer Kosten verursacht, und somit jede Nummer einen Wert repräsentiert. »Die Zeitschrift muß von ihren Abonnenten existieren, geradeso wie Ihr Verein von seinen Mitgliedern. »Hochachtungsvoll W. Groos, Hofbuchhandlung.» Es wäre interessant, die »große Anzahl anderer Verlage- kennen zu lernen, die ihre Verlagswerke verschenken. Hoffentlich hören diese jetzt damit auf. Coblenz, 24. Oktober 1900. W. Groos, Hofbuchhandlung (L. Meinardus). Ein Lehrer als Buchhändler. (Vgl. Nr. 249 d. Bl.> Im Allschluß an meine Erwiderung, ein Nabattangebot der M. Junschen Buchhandlung in Ehrang betreffend, veröffentliche ich hiermit folgende mir soeben zugegangene Erklärung: »Hiermit erkläre ich der Wahrheit gemäß, daß die Satzungen des Börsenvereins, wodurch jedes Angebot von Rabatt ver boten ist, mir bis heute nicht bekannt waren, und daß ich künftig jedes öffentliche Anbieten von Rabatt unterlassen werde. Ehrang, den 24. Oktober 1900. Math. Jun.» Ich halte die Angelegenheit hiermit für erledigt. Leipzig, den 25. Oktober 1900. Otto Maier. Ausführung einer Bestellung. (Vgl. Börsenblatt Nr. 24g.) II. Als langjähriger Auslieferer möchte ich mir auf die Anfrage im Börsenblatt Nr. 249 vom 25. d. M. die Erwiderung gestatten, daß, in der Voraussetzung, daß die Bestellung wörtlich genau so gelautet hat, wie angegeben, der Verleger vollständig im Rechte war, so zu liefern, wie es geschah. Wenn Herr Ll. I§. zusammen 100 Hefte wünschte, so hätte er bestellen müssen: 11 Rechenbuch, H. 1—8, 12 „ H. 9 oder ähnlich, je nach Bedarf; oder aber mit dem Zusatz »gemischt», wobei noch immer der Zweifel entstehen konnte: in welchem Ver hältnis gemischt? Derartige summarische Bestellung und Faktu rierung ist wohl im Kolportagehandel üblich, nicht aber im Buch handel, und auch dort folgt in der Regel auf den Titel noch die Einzelangabe. Hätte indessen die Bestellung gelautet »100 Hefte Rechenbuch 1—9» oder »100 Rechenbücher Hefte 1—9», so wäre zunächst er forderlich gewesen, um klaren Auftrag zu ersuchen. Eine Be stellung soll eben so deutlich sein, daß sie eine »Auslegung« gar nicht zuläßt. —nn. III. Wenn Ihre Bestellung lautet: 100 Rechenbuch Heft 1 — 9, so liefert der betr. Verleger durchaus korrekt und der Bestellung ent sprechend, wenn er von jedem Heft 100 Stück, im ganzen also 900 Hefte, liefert, und ist berechtigt, für 900 Hefte Zahlung zu verlangen. Wohl aber hätte die Größe Ihrer Bestellung, nament lich wenn Sie mit dem Verleger schon länger in Verbindung stehen, diesen m. E. stutzig machen und zu einer Anfrage veranlassen müssen, che er Ihre Bestellung ausführte. Das Recht ist in diesem Falle unbedingt auf seiner Seite. Wollten Sie im ganzen nur 100 Hefte haben, so mußten Sie unbedingt das Wörtlein »gemischt« hinzufügen. 8. N. 1106
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder