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                    Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1940
- Strukturtyp
 - Ausgabe
 - Band
 - 1940-06-08
 - Erscheinungsdatum
 - 08.06.1940
 - Sprache
 - Deutsch
 - Sammlungen
 - Zeitungen
 - Saxonica
 - LDP: Zeitungen
 - Digitalisat
 - SLUB Dresden
 - PURL
 - http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19400608
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 - urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194006080
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 - oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19400608
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel 
- Jahr1940 
- Monat1940-06 
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                              Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 131 (R. 31) Leipzig, Sonnabend den 8. Juni 1940 187. Jahrgang Bekanntmachungen Bekanntmachung des Börsenvereins Lieferung von Schulbüchern an Schüler und Schülerinnen aus sreigemachten Gebieten Im Einverständnis mit dem Herrn Reichsminister für Wis senschaft, Erziehung und Volksbildung wird meine Bekannt machung vom 21 November 1939 (Börsenblatt Nr. 271), die zu Ostern 1940 ablaufen sollte, auch für das Schuljahr 1940/41 ver längert. Leipzig, den 3. Juni 1940 Baur, Vorsteher Neichsschrifttumskammer, Abt. III, Gr. Buchhandel Ungültigkeitserklärung von Ausweisen — Anschriftgesuche Herr Rudolf Klinger, geb. am 5. Februar 1899 in Dres den, zuletzt wohnhaft Annaberg/Sa., Kleine Kirchgasse 36, der den Ausweis 6V 9844 besaß, ist aus der Mitgliedschaft der Neichsschrift tumskammer entlassen worden. Herr Klinger darf somit nicht als Buchvertreter beschäftigt werden. Da der in seinen Händen befind liche Ausweis 6V 9844 nicht eingezogen werden konnte, wird er hiermit für ungültig erklärt. Hierdurch wird der Mitgliedsausweis der Reichsschrifttums kammer von Günther Böhlhoff, Köln/Nhein, 6 II 24748 für ungültig erklärt. Günther Böhlhoff ist nicht mehr buchhänd lerisch tätig. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat am 29. Mai 1940 den Antrag des Herrn Wilhelm Luhmann in Dahlen/Sa., Kirchstraße 18, auf Angliederung eines ambulanten Buchhandels auf Grund von § 7b der Amtlichen Bekanntmachung der Neichsschrifttumskammer Nr. 134 vom 1. Mai 1939 abgelehnt. Der Buchhandel wird gebeten, der Abteilung III der Reichs schrifttumskammer (Gruppe Buchhandel), Leipzig C 1, Hospital- strahe 11, unter dem Aktenzeichen III ^ 3/53160 nach Möglichkeit die Anschrist des buchhändlerischen Angestellten Rolf Feiser, geb. am 3. März 1905 in Bernburg/Anhalt, zuletzt wohnhaft in Bonn/Rh., Belderberg 6b II, bei Neininger, mitzuteilen. Der Genannte besitzt den Berufsausweis Nr. VIi/12573. Der Buchvertreter Albert Birling, geb. am 15. November 1911 in Augsburg, zuletzt wohnhaft in Augsburg, Nugendastraße 4/4, besitzt den Ausweis Nr. 9498; — die Buchvertreterin Frau Cilly Kränzle geb. Kränzle, geb. am 22. November 1882 in Mühl- Hausen-Els., zuletzt wohnhaft in Hannover, Alleestraße 5, besitzt den Ausweis Nr. 9363; — der Buchvertreter Otto Lichtblau, geb. am 13. Mai 1898 in Horrem, Bezirk Köln; zuletzt wohnhaft in Saarbrücken 2, Trierer Straße 12, besitzt den Ausweis Nr. 9198. — Es war bisher nicht möglich, die derzeitige Anschrift und Beschäfti gungsfirma der Genannten festzustellen. Die Firmen des Reise- und Versandbuchhandels werden daher gebeten, der Neichsschrifttnms- kammer, Gruppe Buchhandel, Leipzig C 1, Hospitalstraße 11,1, Mit teilung zu machen, falls sie sie beschäftigen oder ihre Anschrist kennen. Schafft Hotelbüchereien! Der Leiter der Fachgruppe Beherbergungsgewerbe hat sich — wie der Nummer 119 des Börsenblattes zu entnehmen ist — in einem Aufruf an die ihm unterstehenden Hotels, Pensionen und Fremdenheime gewandt, in dem er zur Neugründung von Hotel büchereien und zum weiteren Ausbau schon bestehender Bücher bestände auffordert. »In den Hotel- und Fremdenheimbüchereien» — so heißt es in dem Ausruf des Fachgruppenleiters Gabler — »soll der Gast Bücher der Entspannung und Freude finden, Bücher der Stär kung und inneren Festigung, Bücher der weltanschaulichen Aus richtung und politischen Schulung, der Belehrung und Forschung — kurz: deutsche Bücher!» Der Aufruf schließt mit den Worten: »Möge sich jeder Betrieb nun in die Front einreihen, deren Sinn durch das Wort von Reichsminister vr. Goebbels gegeben ist: ,Das Buch — ein Schwert des Geistes'!-« Die einschlägige Fachpresse des Beherbergungsgewerbes hat diese Forderung ihres Leiters, wie wir feststellen konnten, freu dig aufgegriffen und an hervorragender Stelle veröffentlicht. Es dürste kein Zufall sein, daß gerade in ernster Kriegszeit die Aufmerksamkeit einer großen ständischen Organisation auf eine Wirkungsmöglichkeit des deutschen Buches gelenkt wird, die bisher trotz mannigfacher Ansätze noch nicht voll erkannt und er schöpft worden ist. Wir dürfen vielmehr diesen bemerkenswerten Ausruf, der in enger Zusammenarbeit milder staatlichen Schrift- tumsführung erging, als den sicheren Beweis für den Willen der öffentlichen Buchwerbung ansehen, bewußt in einer Zeit völ kischen und staatlichen Einsatzes dem deutschen Buch jeden Wir kungsraum zu erschließen und die im deutschen Schrifttum ruhen den reichen Kräfte auch dort frei zu machen, wo sie bisher ledig lich dem Zufall überlassen waren. Der planvolle Aus- und Aufbau der deutschen Hotelbüche reien, der in enger Zusammenarbeit mit dem Buchhandel ge schehen muß, wird dem Buch neue Freunde gewinnen und alte Bindungen festigen. Ist doch der Mensch zu keiner Zeit auf geschlossener und bereiter als in den Stunden erholsamer Ruhe und Sammlung. Das deutsche Hotelgewerbe ist von jeher dafür bekannt gewesen, daß es seine Aufgabe nicht allein in der Bereit stellung technischer Errungenschaften erfüllte, die zum bequemen Leben nun einmal gehören, sondern daß es sich darüber hinaus stets bemüht hat, jene Atmosphäre eines wirklichen Zuhause zu schaffen, ohne die der Mensch sich nicht wohl zu fühlen vermag. Diese heimische Stimmung ist aber ohne das Vorhandensein wertvoller Bücher als gute Freunde für den Tag und Abend nicht denkbar. Auf die Rolle, die das Buch gerade während der Kriegszeit spielt, ist an dieser Stelle wiederholt hingewiesen worden. Es liegt auf der Hand, daß es auch hier wieder aus eine Aufgabe trifft, die kriegswichtige Bedeutung hat und die daher von allen Beteiligten mit der nötigen Intensität angepackt werden muß. Dem Sortimentsbuchhandel als Vorposten des deutschen Schrifttums stellt sich hier eine neue und schöne Arbeit und ein Tätigkeitsfeld reicher Möglichkeiten. Seine Aufgabe wird es sein, mit den Betrieben seines Ortes Verbindung aufzunehmen, sie noch einmal auf die Bedeutung des Aufrufes hinzuweisen und in Aufbau und Ausbau der Bücherei zu beraten. Als Hilfsmittel sei auf die »Grundliste für den deutschen Leihbuchhandel. Das Buch — ein Schwert des Geistes« (Verlag des Börsenvereins) verwiesen, die das gesamte auch für die Hotelbüchereien in Frage kommende Schrifttum bereitstellt und die lediglich durch neuere und aktuelle Bücher zu ergänzen wäre. Darüber hinaus kommen für jede deutsche Landschaft noch eine Reihe landschaftsgebundener Bücher und Dichter in Frage, die gerade vom Ferienreisenden immer wieder verlangt werden. Das Werbe- und Beratungsamt für das deutsche Schrifttum beim Reichsministerium für Volksausklärung und Propaganda steht im übrigen auch hier helfend zur Seite. Die staatliche Schrifttumssührung ist laufend bemüht — das zeigt auch- dieser Aufruf wieder —, dem deutschen Buch neuen Boden zu gewinnen und seine Kräfte zur Auswirkung zu bringen. Sache des Buchhandels ist es nun, die Bresche zu stür men und zu festigen. Sebastian Losch SIS
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