Der vorgeschichtliche Hcweis, daß das LVeichselgebiet urdcutschcs Kulturland ist Zugleich eine Widerlegung gegnerischer Ansprüche Gustaf Kossinna, der leidenschaftliche Vorkämpfer unseres Urvätererbes, erkannte früh die Gefahren, die dem Weichselland drohten und versuchte ste mit der überzeugenden Kraft seines Wortes zu bekämpfen, zu bannen. Seine Schrift, schon 1919 entstanden und jetzt gegenwartsnaher denn je, feiert heute in neuer Auflage Urständ. Sie trägt auf jeder Seite das Ge präge seiner kämpferischen Wissenschaft in ihren hervorstechenden Wesens zügen, der instinktstcheren Methodik und einwandfrei belegten Sachlichkeit. Hätten sonst die vergangenen 2 Jahrzehnte dem Buch so wenig anzuhaben vermocht, daß es jetzt ohne wesentliche Änderung aufgelegt werden kann? Alles Neue, das inzwischen erforscht wurde, war immer nur eine Bestä tigung und Ergänzung dessen, was Kossinna damals schrieb als eine lücken lose Beweisführung, daß das Weichselland germanisch war und seine Kultur deutschen Volkselementen ganz allein verdankt. z., durchgesehene und verbesserte Auflage VI, 52 Seiten mit 14 Tafeln. 1940. Kart. RM 2.— T Johann Ambrosius Karth / Verlag/Leipzig Abt. Lurt Blabitzsch In erscheint.' Kommentar zu den neuen wichtigen Vorschriften — unentbehrlich für Verwaltung und Wirtschaft von Dr. Theodor Steimle, Hauptreferent in Berlin etwa 75 Seiten 8°. kart. etwa 2 — RM Unter den Gesetzen zur Neuordnung des kommunalen Rechts kommt neben der deutschen Gemeindeordnung dem Iweck- verbandSgesetz die größte Bedeutung zu. Bei den einschneidenden Änderungen der bisherigen Bestimmungen haben sich nicht nur die Organe der im Reich bestehenden 14000 Iweckverbände, sondern auch die beteiligten Verbandsgemeinden, die ftaatl. Aufsichtsbehörden, die Wirtschaftsverbände usw. ständig mit den neuen Vorschriften zu befassen. DaS vorliegende ErläuterungS- werk aus berufener Feder wird allen diesen Stellen ein zuverlässiges Hilfsmittel sein. Nutzen Sie daher die großen Verkaussmöglichkeiten! »«LULLLN MelchHhtiVl'kjiMgHgl'seH 4. Auflage auf neuestem Gesetzesstand durch den soeben erschienenen Nachtrag, der alle durch die VO. V. 22. lI. I9 eingetrrtenen Neuerungen ausführlich erläutert und auch die Bestimm, für die Ostmark, den Sudetengau, für Memel und Danzig berücksichtigt. Gerade jetzt, bei den Steuererklärungen, ist der seit langem bewährte Kommentar von Krekeler für Wirtschaft und Finanzverwaltung von besonderer Wichtigkeit. Hauptwerk einschl. Nachtrag 440 S. 8°, geb. 12.50 RM, Nachtrag einzeln 1.20 RM. V S> Verlag Franz Vahle« . Berlin 761