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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1937-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1937
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- Deutsch
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schlösse zu machen. Auch wenn Steuerpflichtige, Pie nach den bestehen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften zur Führung t>on Handelsbüchern verpflichtet sind, dieser Verpflichtung nicht nach gekommen sind, kommt es nicht ohne weiteres zur Anwendung der Richtsätze, sondern der Gewinn ist durch Einzelschätzung zu ermitteln. Aber auch bei den nicht buchführenden Gewerbetreibenden soll die Anwendung des Richtsatzes nicht schematisch erfolgen, son dern dem Ziel der Veranlagung, die tatsächlichen Einkünfte festzustellen, möglichst nahekommen. Leider wird wohl auch diesmal wieder die Erfahrung gemacht werden müssen, daß die von den Landesfinanzämtern aufgestellten Richtsätze den im Buchhandel wirk lich erzielbaren Nettonutzensatz mehr oder weniger übersteigen, der beim reinen Buchhandel mit durchschnittlich 3 bis höch st ensS°/°desUmsatzes anzunehmen ist. Hiergegen gibt es nur ein Mitteln die Einrichtung einer ordnungsmäßigen Buchführung, wozu an sich alle selbständigen Mitglieder der Reichsschristtumskammer, Gruppe Buchhandel, verpflichtet sind. II. Kiirperschaslsteucr 1. Die Vorschrift über die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer gUt sowohl für die Einkommen- wie für die Körperschaftsteuer. 2. Mindestbesteuerung Ausschüttungen und Vergütungen sind bei der Mindestbesteue rung grundsätzlich demjenigen Wirtschaftsjahr zuzurechnen, für das sie gewährt worden sind. Werden jedoch für bereits abgelaufene Wirt schaftsjahre Ausschüttungen und Vergütungen nachträglich gewährt, so sind diese dem der Beschlußfassung unmittelbar voran gehenden Wirtschaftsjahr zuzurechnen, um eine Wiederaufrollung bereits abgeschlossener Veranlagungen zu vermeiden. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs dürfen auf die Mindeststeuer — soweit sie auf gewährte Aufsichtsratsvergü tungen entfällt — einbehaltene Steuerabzüge vom Kapitalertrag nicht angerechnet werden. Diese Rechtsprechung gilt auch zu K 17 Abs. 1 Ziffer 2 KStG. Es sind Zweifel aufgetaucht, ob bei der Mindestbesteuerung von ausgeschütteten Aufsichtsratsvergütungen Steuerermäßigungen für Instandsetzungen und Ergänzungen an Be triebsgebäuden gewährt werden dürfen. Soweit die Veranlagungen noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, hat der Minister nichts da gegen einzuwenden, daß diese Ermäßigung auch bei der Mindest- besteuerung von ausgeschütteten Aufsichtsratsvergütungen gewährt wird. 3. Steuersatz Nach Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des KStG, vom 27. Au gust 1936 (RGBl. I Seite 701) beträgt die Körperschaststeuer für das Kalenderjahr 1936 2 5 v. H. des steuerbaren Gewinns. III. Umsatzsteuer Hierzu sei lediglich nachgetragen, daß die im Börsenblatt-Aussatz des Verfassers vom 19. Februar 1935 geschilderte Rechtslage u n - verändert fortbesteht. Sowohl Verleger wie Sorti menter können also unter den dort geschilderten Voraussetzungen den ermäßigten Steuersatz von 0,5 "/» für Großhandels- Umsätze in Anspruch nehmen. Bezüglich des Berlagsbuchhandcls war dies neuerdings zwar in Zweifel gezogen worden, nachdem das Finanzgericht Leipzig mit Urteil vom 27. Februar 1936 die Frage der Anwendbarkeit dieser Steuervergünstigung aus Verleger grund sätzlich verneint hatte. Dieses Urteil ist jedoch erfreulicherweise durch das vom Verfasser erwirkte Urteil des V. Senats des Reichsfinanz hofs vom 12. Februar 1937 — V. A. 592/36 — aufgehoben worden, sodaß auch die Verleger nach wie vor unter Beachtung der vom Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen den ermäßigten Steuersatz von 0,5"/»für Großhandelsumsätze beanspruchen können. Wer das Urteil wird demnächst vom Verfasser noch eingehend im Börsenblatt berich tet werden. Kunst-Nachrichten Arbeitstagung der Rcichskammer der bildenden Künste Im Schloß Schönhausen in Berlin-Pankow fand am 12. und 13. Februar eine Arbeitstagung der Rcichskammer der bildenden Künste statt. Die dort gehaltenen Referate ließen deutlich erkennen, wie die Geiftesklärung auch aus dem Gebiet der bildenden Künste in Deutschland unaufhaltsam sortschreitet. Das Erbe, das der Kammer aus der Systemzeit überkommen sei, so führte der neue Präsident der Reichskammer der bildenden Künste, Akademieprofessor Adols Ziegler- München, in seiner Eröffnungsansprache aus, sei sowohl in weltanschaulicher und politischer als auch in charakterlicher und sozialer Hinsicht außerordentlich belastend für die Kammerarbeit ge wesen. Der notwendige vorwiegend organisatorisch und kulturrechtlich gerichtete Grllndungsabschnitt in der Geschichte der Kammer könne aber trotz aller Schwierigkeiten bereits heute als endgültig abgeschlossen gelten. Die Kammer müsse nunmehr energisch ihre eigentliche Ausgabe in Angriff nehmen: eine planvolle Kulturpflege aus lange Sicht. Die bildende Kunst habe das große Glück, an Adolf Hitler den größten Förderer und Freund zu besitzen, den die deutsche Kunst je besessen habe. Vom Führer und seiner Politik sielen daher die großen Entscheidungen auch auf dem Gebiet der Kammerarbeit. Professor Ziegler schloß seine Ansprache mit einem nachdrücklichen Hinweis auf die Bedeutung der Arbeitsbeschaffung für die Künstler im neuen Arbeitsjahr. Hilsswerk für deutsche Kunst Das vom Präsidenten der Reichskulturkammer Minister vr. Goeb bels errichtete -Hilsswerk für deutsche bildende Kunst« wird seine erste Ausstellung vom 7. bis 2g. März im Folkwang-Museum in Essen veranstalten. Professor Schweitzer, der Reichsbeauftragte für künstlerische Formgebung, wird dies« erste Ausstellung eröffnen. Pro fessor Schweitzer, der die künstlerische Leitung des im übrigen von der NSV. organisierten Hilsswerkes hat, trifft selbst, unterstützt durch einen künstlerischen Beirat, die Auslese der eingelieferten Kunst werke, und es ist seine besondere Sorge, daß wirklich gute Kunst in den Ausstellungen des Hilsswerkes gezeigt und an das Volk heran gebracht wird. Der ersten Ausstellung in Essen werden.fortlaufend weitere folgen — die nächsten voraussichtlich in Dortmund und Magde- 1SS bürg — und die Absicht ist, ständig gleichzeitig in mehreren deut schen Gauen Ausstellungen des Hilsswerkes von Stadt zu Stadt wandern zu lassen. Die Nachivuchssragc i» der bildende» Kunst Zwischen der Reichskammer der bildenden Künste und der Reichs- jugendsührung ist eine Vereinbarung getroffen worden, die die Schu lung uni Vorbereitung des Nachwuchses aus dem Gebiet der bildenden Kunst behandelt. Wie der Neichs-Kugend-Pressedienft dazu schreibt, wurde sie »in der Erkenntnis getroffen, daß hier wie auch aus anderen Gebieten die Zukunft eine Substanzfrage ist, d. h. von den Menschen abhängig ist, die als Schassende oder Ausnehmende sich mit der Kunst beschäftigen. Eine neue Blüte der bildenden Kunst soll aus derhand - merklichen Arbeit hervorgehen, die in der Vergangenheit ebenso wie der Künstler eine geringe Bewertung erfuhr und deshalb vernachlässigt wurde. Durch die Wertarbeit, die in Jungvolk und HI. in Angriff genommen werden soll, wird schon frühzeitig ein Ver hältnis der Jungen zur handwerklichen Arbeit und künstlerischen Ge staltung geschaffen werden. Kerner wird die Hitler-Jugend dafür Sorge tragen, baß nur solche Kreiste die künstlerische Lausbahn einschlagen können, die auch charakterlich und körperlich zu den leistungsfähigsten gehören und sich in Dienst und Gemeinschaft bewährt haben«. LucaS Cranach - Ausstellung in Berlin gm Deutschen Museum in Berlin wird im Frühjahr eine um- sassende Ausstellung von Werken Lucas Cranachs des Alteren statt- sinden, in der auch einige Arbeiten seines Sohnes, Lucas Cranachs des Jüngeren, zu sehen sein werden. Bei dem zunehmenden Interesse, das unser deutscher Meister neuerdings nicht bloß hier, sondern auch im Ausland genießt — in den Vereinigten Staaten ist er seit einigen Jahren ein beliebtes Sammierobjekt geworben — wirb die Berliner Schau von der Kunstwelt als ein Ereignis begrüßt werden. Max Klinger - Ausstellung in Leipzig Zum achtzigsten Geburtstage des 1920 gestorbenen Leipziger Meisters Max Klinger haben das Museum der Bildenden Künste und der Leipziger Kunstverein, dessen Vorstand Max Klinger lange ange-
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