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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1879
- Sprache
- Deutsch
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5018 Nichtamtlicher Theil. 277, 1. December. durch den Ausstellungsbericht darbictcnde Veranlassung nicht un- > benutzt gelassen werden, einen Gedanken, der sich gewiß fast jedem ^ die Ausstellung Besuchenden aufgcdrängt haben wird und über den schon in engeren Kreisen discutirt wurde, auch öffentlich anszu- sprechen. Vielleicht hält die eine oder die andere der erwähnten Kor porationen oder die Fachpresse es der Mühe Werth, dem Gedanken näher zu treten. Vielleicht sind die Resultate davon dann solche, daß man uns nicht zu den Phantasten rechnen wird, wenn wir von den Lesern Abschied nehmen mit der Hoffnung des Wiedersehens in der internationalen graphischen Ausstellung in Leipzig zur Ostermesse 1881. Carl B. Lorck. In Sachen der Erklärung der Leipziger Verleger. In Nr. 274 d. Bl. bemängelt Hr. Emil Strauß in Bonn das Circular, durch welches die Verleger außerhalb Leipzig eingeladen wurden, der Erklärung der Leipziger Verleger beizutreten. Hr. Strauß findet zunächst einen Widerspruch darin, daß in der Er klärung selbst die Ankündigung der Bücher unter dem Ladenpreise verbeten, während in dem Circular, das nur an Verleger gesandt Wurde, die Höhe des ans Publicum gewährten Rabatts „freigelassen" werde. Der betreffende Passus des Circulars, für dessen Fassung übrigens lediglich die Firma verantwortlich ist, welche dasselbe unterzeichnet hat, lautet wörtlich wie folgt: Wenn es auch dem Verleger nicht möglich ist, aus die Höhe des nach allgemeiner Ansicht nicht gänzlich abzuschassendcn Rabatts einen bestimmenden Einfluß zu üben, so kann cs ihm doch nicht gleichgültig sein, daß sein Verlag alsbald nach Erscheine» zu niedrigeren als den von ihm selbst festgesetzten Preisen öffentlich ausgeboten wird u. s. w. Wie dies zu verstehen ist, wird wohl keinem Empfänger des Circulars unklar geblieben sein, außer etwa Hrn. Strauß, der darin entweder eine unabsichtliche Zweideutigkeit oder aber eine absichtlich offen gelassene Hinterthüre erblicken will. Keins von Beiden! ist der Fall. Daß es dem Verleger unmöglich ist, einen Einfluß daraus zu üben, welchen Rabatt der Sortimenter dem Publicum bewilligt, so lange dies nicht durch öffentliche Rabatt-Offerten geschieht, wird Hr. Strauß wohl nicht bestreiten, und nur gegen die gemein schädliche öffentliche Schleuderei können zunächst die Maßregeln der Verleger gerichtet sein. Auch würde es sicher eine durchaus fruchtlose Bemühung sein, wenn die Verleger sich die Ausgabe stellen wollten, das Rabattgeben überhaupt zu verhindern. Aber die Ankündigung ihrer Berlagswerke unter dem Ladenpreise können sie verhindern, wie dies hoffentlich der Erfolg der Leipziger Erklärung beweisen wird. Daß Hr. Strauß keinen Unterschied kennt zwischen dem Rabatt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und der öffentlichen Ankündigung zu Schleuderpreisen, ist zu bedauern. Aber zugeben wird er doch, daß cs etwas ganz anderes ist, wenn z. B. ein Buch, welches der Verleger zum Preise von 8 Mark an zeigt, noch neu in Katalogen und Zeitungen für KsL Mark aus geboten wird, als wenn die betreffende Sortiments-Firma beim Verkauf des Buches ihren Abnehmern einen ungewöhnlich hohen Rabatt bewilligt. Wenn durch das Letztere, im Falle es zur Regel wird, nur die nächsten Concurrenten benachtheiligt werden, so werden dagegen durch die weite Verbreitung, welche diese billigen Preisofferten durch Zeitungen und die durch ganz Deutschland ver sandten Kataloge finden, in weiteren Kreisen alle Sortimenter ge schädigt, welche die gleichen Preise nicht einhalten können, weil sie in ihrem beschränkten Wirkungskreis dabei zu Grunde gehen würden. Diese Sortimenter aber sind gewiß nicht weniger existenz berechtigt und dem Verleger vielleicht noch unentbehrlicher, als jene modernen Antiquare, welche „mit Capital arbeitend, alle Brot- und Concurrenzartikel billig zu kaufen und zu verkaufen suchen". Wenn daher Hr. Strauß die unbegründete Meinung ausspricht, die Unterzeichner der Leipziger Erklärung wollten diesen, wie er glaubt, nach „durchaus gesunden Prinzipien arbeitenden Geschäften" die Existenzbedingungen entziehen, so wird dagegen die Frage erlaubt sein: Machen sich denn jene Herren, welche nach den Grundsätzen des Hrn. Strauß verfahren, ein Gewissen daraus, daß sie durch ihre Geschäftspraxis zahlreiche Existenzen vernichten? Die Unter zeichner der Leipziger Erklärung wollen Niemanden an seiner ans reellen Grundsätzen beruhenden Existenz schädigen, aber sie wollen, wenn es möglich ist und in ihrer Macht steht, verhindern, daß eine kleine Minderheit im Buchhandel die Existenz zahlreicher Sor timentsbuchhandlungen untergräbt, deren Lebensfähigkeit für die Gesammtinteressen des deutschen Buchhandels eine Nothwendig- keit ist. Die Commissionäre fehlen allerdings „begreiflicherweise" unter der Erklärung, soweit es nicht auch Verleger sind, denn nur Ver leger können sich die Ankündigung ihres Verlags unter dem Laden preise verbitten. Wenn aber Hr. Strauß daraus einen Trost zu schöpfen glaubt, so wird er sich täuschen, denn auch die Commissionäre werden diese Bestrebungen der Verleger, soweit es an ihnen liegt, unterstützen. Auf die übrigen Auslassungen des Hrn. Strauß habe ich keine Veranlassung einzugehen. 8. Miscellen. Im Verlage von Wilh. Braumüller in Wien wird, an schließend an die daselbst erschienenen Werke der Dichter Bauern feld, Kalchberg, Laube und Seidl eine Gesammtausgabe der Werke Ferdinand Raimund's vorbereitet. Der Schriftsteller Hans Max wird die Herausgabe besorgen und die sämmtlichen Arbeiten Raimund's einer kritischen Vergleichung mit den Originalmanu- scripten, die im Wiener Stadtarchive aufbewahrt werden, unterziehen, nachdem Vogl sich viele, oft dem Wesen nachteilige Veränderungen erlaubte. Im Format und dem Drucke der Braumüller'schen Dich terausgaben werden Raimund's Werke 3 oder 4 Bände füllen. Eine biographische Skizze und Portrait werden beigegeben. Zum Verkehr mit Oesterreich. — Die Herren Kalender verleger Deutschlands werden dringend ersucht, unverlangt keine Kalender nach Oesterreich zu senden, wie es selbst solchen Hand lungen, die nach Schulz' Adreßbuch ihren Bedarf wählen, fort während geschieht. Ter Stempel für jeden aus Deutschland nach Oesterreich gehenden Kalender beträgt 6 Kr., und es dürste oft ge nug zwischen Verlegern und Sortimentern Differenzen geben, wer diesen Stempel zu bezahlen hat, wenn solche unverlangt gesandte Kalender keinen Absatz finden. — Auch ist es zur Bequemlichkeit der Herren Commissionäre in Leipzig, und zur Vermeidung von Zoll- und Stempclscherereien äußerst wünschenswertst, daß alle für Oesterreich bestimmten Facturen zu Palleten, welche Kalender, Ein banddecken, oder überhaupt stempel- oder zollpflichtige Artikel ent halten, mit einem den Herren Kommissionären wohl bekannten, und leicht ins Auge fallenden Zeichen versehen werden, weil im andern Falle das Declariren in Leipzig leicht übersehen werden kann, was den: Empfänger nur Unannehmlichkeiten, Zeitverlust und selbst pecuniären Nachthcil verursacht. Verbote. Auf Grund des Socialistengesetzes sind ferner verboten: Arbeiter-Kalender, allgemeiner, für das Schaltjahr 1880, 4. Jahrg. Budapest. kroxrammo ckss Locialistss polonais. (Vermuthlich in Genf er schienen.) Zur orientalischen Frage oder: Soll die socialistische Arbeiterpartei türkisch werden. Ein Mahnwort an die deutsche Socialdemokratie ! von H. L. Zürich 1878, Volksbuchhandlung
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