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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-02-04
- Erscheinungsdatum
- 04.02.1937
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- Deutsch
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Mitteilung der Geschäftsstelle der Reichs schrifttumskammer, Gruppe Buchhandel Einzelhandel mit Zeitungen und Zeitschriften Aus gegebener Veranlassung wird noch einmal daraus hin gewiesen, daß diejenigen Buchhändler, die auch den Einzelhandel mit Zeitungen und Zeitschriften ausüben, sich zur listenmäßigen Erfassung bei der zuständigen Fachschaft der Reichspressekammer, der Fachschast des deutschen Zeitungs- und Zeitschriften-Einzel- handels, Berlin W 35, Kluckstraße 5, melden müssen. Nur die bei der Fachschaft listenrnäßig erfaßten Buchhändler haben das Recht zum Einzelhandel mit Zeitungen und Zeitschriften. Die bereits listenmäßig bei der Fachschast des deutschen Zei tungs- und Zeitschristen-Einzelhandels in der Reichspressekammer erfaßten Mitglieder der Reichsschrifttumskammer werden'darauf aufmerksam gemacht, daß die ausgestellten Berechtigungsausweise nur für ein Geschäftsjahr gelten. Jedes bei der genannten Fach schaft listenmäßig erfaßte Mitglied der Reichsschrifttumskammer muß deshalb den alten Ausweis gegen den für das neue Geschäfts jahr gültigen Umtauschen und zugleich die Verwaltungsgebühr in Höhe von RM 2.— bezahlen. Umtausch des Ausweises und Be zahlung der Verwaltungsgebühr wird als Voraussetzung für die Genehmigung der weiteren Betätigung im Zeitungs- und Zeit schriftenhandel angesehen. Leipzig, den 1. Februar 1937 Th ulke Reichsschrifttumskammer, Landesleitung Ham burg, Gruppe Buchhandel Am 28. Januar hatte der Gau-Obmann Martin Riegel die Fachschaftsberater zu einer kurzen Besprechung über die Ar beitseinteilung in der Fachschaft im Gebiete von Grotz-Hamburg in die neuen Räume der Landesleitung Hamburg, Schopenstehl 24, eingeladen. Es wurde besprochen, daß künftig auch die Gaufachschafts berater ihre ehrenamtliche Tätigkeit für dis Gruppe Buchhandel des Gaues weitestgehend in der Geschäftsstelle durchführen, wo sie gleichzeitig während der nachstehend bekanntgegebenen Sprech stunden für die Mitglieder ihrer Fachschaft zur Verfügung stehen: Fachschaft Verlag (H. Köhler): Nach vorheriger telephonischer Vereinbarung; Fachschaft Handel (K. Saucke): Freitags von 10—11 Uhr; Fachschast Zwischenhandel (R. Brenske): Nach vorheriger tele phonischer Vereinbarung; Fachschast Leihbücherei: (B. Schlie): Donnerstags von 11—13 Uhr; Fachschaft Buchvertreter (W. Gundlach): Donnerstags von 13—15 Uhr; Fachschaft Angestellte (A. Ziemer): Jeden ersten und dritten Montag im Monat von 15—16.30 Uhr, jeden zweiten und vierten Montag im Monat von 20—22 Uhr. Die Sprechstunden des Landesleiters der Reichsschrifttums kammer sowie des Gauobmannes der Gruppe Buchhandel finden, wie bereits in der örtlichen Presse bekanntgegeben, wie folgt statt: Sprechstunde des Landesleiters (Dr. Bruno Peyn): Mittwochs von 14—16 Uhr; Sprechstunde des Gauobmanns (Martin Riegel): Dienstags von 10—13 Uhr. Die Verbindung mit Presse, Rundfunk usw. übernimmt vr. Toepfser als Pressewart. Für die zu erledigenden Arbeiten stehen die Schreibkräfte der Geschäftsstelle den Fachschaftsberatern und Sachbearbeitern des Gaues in vollem Umfange zur Verfügung. Diese erhalten bei der Geschäftsstelle zur Aufbewahrung ihrer Akten und der Fachschafts- kartei einen besonderen Schrank, über wichtige Besprechungen ist jeweils eine Niederschrift anzufertigen, von der dem Gauobmann ein Durchschlag zu seiner laufenden Unterrichtung zuzustellen ist. Reichskammer der bildenden Künste Zahlung der Verwaltungsgebühr für 1937 Es wird darauf hingewiesen, daß die Berwaltungsgebühren von den von der Zugehörigkeit zur Reichskammer der bildenden Künste gemäß dem Z 9 der ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. I, S. 797) befreiten Personen, und die einen Befreiungsausweis be reits erhalten haben, unaufgefordert im Januar eines jeden Jahres zu zahlen sind. Die Einzahlung für das Jahr 1937 in Höhe von RM 1.— hat unter Angabe der Ausweisnummer auf das Postscheckkonto der Reichskammer der bildenden Künste, Berlin 144 430, zu erfolgen. Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig entrichtet, so wird der Betrag ohne weiters Mahnung durch Nachnahme erhoben bzw. im Falle der Nichteinlösung der Nachnahme durch das Finanzamt beigetrieben. Die kritische Brille Von Dr. Karl Robert Popp Kürzlich hatte ich Gelegenheit, zu erfahren, wie leidenschaftlich ein Nestor deutschen musikalischen Schaffens das Verbot der Kritik verteidigte und ihm aus vollstem Herzen zustimmte. Er konnte aus' seiner reichen Lebenserfahrung viel erzählen. Hinterher kam mir der Gedanke, daß sich das Verbot der Kritik in einem erweiterten Sinne doch eigentlich gegen uns alle richtet, nämlich gegen jene versteckte Bosheit in uns, die sich beim Lesen bissiger Kritiken heim lich freute: Hui, der geht aber scharf vor! — Diese mit Schaden freude gemischte Bosheit deutet aber aus eine seelische Haltung hin, mit der wir selber sooft hörend, lesend oder betrachtend einem Kunstwerk gegenüberstanden, und in diesem Sinne kann das Ver bot der Kritik für uns alle Anregung zu einer heilsamen Gewissens erforschung werden. Die Erläuterungen zu dem Erlaß über die Kritik geißelten die Ausartungen gewisser Kritiker, für die das Kunstwerk nur noch einen Wert Halle: Anlaß ihrer KritL geworden zu sein. — Etwas von diesem Geiste ist auch in manchen Lesern, die nach lan gem inneren Ringen sich endlich ein Buch gekauft haben. In ihnen regt sich ein Gefühl, das am liebsten zum Autor sagen möchte: Denk' mal, ich habe jetzt Dein Machwerk erstanden, da mußt Du doch mächtig stolz sein! Drei Mark gab ich aus, um Dich vor dem Verhungern zu schützen, und nun will ich mal sehen, ob Du Dich auch würdig erweisest! — Unnötig, zu sagen, daß die folgende Lektüre durch häufiges Schimpfen unterbrochen wird: So ein Unsinn — mein gutes Geld! — Freilich richten solche Käuze nicht viel Schaden an, aber die Wahrheit muß ihnen auch einmal gesagt werden. Wir wollen aber von solchen krassen Fällen absehen und uns dafür vergegenwärtigen, wie die meisten von uns an ein ungelesenes Buch Herangehen. In einem Aufsatz an dieser Stelle wies ich vor längerer Zeit (13. August 1935) darauf hin, daß viele Volks genossen das Buch nicht mehr zu würdigen verstehen, weil in ihnen selber die Wege verschüttet sind, die hin zum Buche führen, und ich sagte weiter: »Ist es nicht leider vielfach so, daß wir uns nur noch mit der kritischen Brille auf der Nase zum Lesen hinsetzen können?!» Um das einzusehen, müssen wir uns einmal in unsere Kindheit versetzen. Wie vollständig gaben wir uns damals dem Buche hin! Das Kind schaltete sich selber ganz aus und ging dafür völlig in der Handlung auf. »Du siehst und hörst ja nichts!» — üas wurde dem lesenden Kinde, für das es nichts mehr gab als das Nr. 28 Donnerstag, den 4. Februar 1S37 1V7
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