Das seht 1/2 LMMoueu Deutsche Beamte a«r Reichsbahnbeamte, Reichsposibeamte, Reichsfleuerbeamte, Reichszollbeamte, Reichs- und Staatsbankbeamte, Reichsverwaltungs- und Länderbeamte, Reichsjustizbeamte, Forstbeamte, Gemeindebeamte, Beamte aller Körperschaften des öffentlichen Rechts usw. Im Vorspruch zum Deutschen Veamtengesetz vom 26. Januar 1SZI heißl es: „Sin im deutschen Volk wurzelndes, von nationalsozialistischer Weltanschauung durchdrungenes Berufsbeamtentum, das dem Führer des Deutschen Reichs und Volkes, Adolf Hitler, in Treue verbunden ist, bildet einen Grundpfeiler des nationalsozialistischen Staates". Am 10. Februar 1936 erscheint: Völkert/Wollentin/Schäsers Deulsches Veamtengesetz Textausgabe mit amtlicher Begründung, Hinweisen und Sachregister. Umfang etwa 128 Seiten, broschiert Preis RM "1. — Rach Erlaß der Ausführungsbestimmungen zum Deutschen Beamtengesetz vom 26.1.37 erscheint: Das neue Deutsche Neamtensesetz Einführung mit systematisch gegliederter Darstellung, amtlicher Begründung, Ge« setzestext, Erläuterungen und Hinweisen sowie Ausführungsbestimmungen Bearbeitet vom Leiter des Hauptamtes für Beamte der Reichsleitung der RSDAP und Reichs walter des Reichsbundes der Deutschen Beamten Hermann Neef, M.-.R. Im Laufe des Monats Februar erscheint: Reichsdienststrasovdnuug vom 26. Sauuar sr Textausgabe mit amtlicher Begründung, Sachregister, Hinweisen und Kommentar. Bearbeitet von Oberregierungsrat Dr. Ernst Wichert Oie Reichsdienststrafordnung bildet einen Bestandteil des deutschen Beamtenrechts und schafft ein einheitliches Dienststrafrecht. Gämiliche Tleuerfcheinungen sind für die Behördendienst- stellen und für jeden Beamten von größter Bedeutung. Verlag Beamtenpreffe GmbH., Berlin GW 68, Friedrichstraße 44/42 Auslieferung nur durch Larl Ir. Fleischer, Leipzig 52* Nr. 28 Dienstag, den 2. Februar 1937 3»1