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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-11-12
- Erscheinungsdatum
- 12.11.1936
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- Deutsch
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- Saxonica
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Die Ausstellung spannt ihren Bogen vom Westen über die Nordostmark nach dem Südostraum und hin zur den übersee gebieten. Das Elsaß ist durch die Dichtungen von Paul Alver - des, Marie Hart und Hermann Stegemann vertreten, Lothringen u. a. durch die von Pinck gesammelten Volkslieder -Verklingende Weisen». Von dem Kampf um völkische Selbst behauptung in der Nordostmark künden die Schicksalschronik des jungen Memelländers Heinz Gerhard »Kameraden an der Memel», der nordschleswigsche Volkstumskampsroman »Die Stadt auf der Brücke-- von Jngeborg Andresen und die am stärksten vom Erlebnis des Dritten Reiches getragenen Gedichte der Dan- ziger Jungmannschaft in der Anthologie »Das junge Dan- z i g--. Der Eupener Josef Ponten ist mit seinen Geschichten aus dem Eupener Land und seinem großangelegten Wolgadeutschen Romanwerk »Volk auf dem Wege» vertreten. Friede Henriette Kraze, Herybert Menzel, Erhard Wittek stammen aus der Grenzmark Posen-Westpreußen, Ella Triebnigg-Pirk- hert, Anna Wanbrechtsamer, Peter Bart sind als Ver treter der donaudeutschen Gebiete zu nennen. Im Baltikum vor allem ist der lebendige Zusammenhang mit den seelischen Strö mungen des Mutterlandes niemals unterbrochen worden. Sieg fried von Vegesack entwirft mit seiner »Baltischen Trilogie» ein Bild vom baltischen Vorlriegsdeutschtum und seinem Unter gang im Krieg und Revolution. Als Erzähler ragen Werner Bergengruen und Freiherr Otto von Taube, als Lyrikerin Gertrud von den Brincken hervor. Am reichsten ist der dich terische Ertrag im sudetendeutschen Raum: Bruno Brehm, Robert Hohlbaum, Franz Höller, Erwin Guido Kolben- heyer, Gustav Leutelt, Karl Hans Strobl, Wilhelm Pleyer, Gottfried Rothacker, (»Das Dorf an der Grenze»), Hans Watzlik. Die Dichtung des um sein Deutschtum ringen den Südtiroler Bergvolkes ist durch Anton Graf BossiFedri- gotti, Maria Veronika Rubatscher, Karl Springen- schmid, Luis Trenker und Franz Tumler vertreten. Die Dichtung der Siebenbürger Sachsen hat sich durch die litera risch und volkspolitisch hochstehenden Leistungen eines Adolf Meschendörfer (»Die Stadt im Osten»), Erwin Wittstock (»Bruder, nimm die Brüder mit«, «Die Freundschaft von Kockelburg») und Heinrich Zillich (»Zwischen Grenzen und Zeiten») bereits einen gültigen Platz im Schriftgut der Deutschen erobert. Ein der Überseedichtung eingeräumter Schaukasten rundet diese Schau auslanddeutschen Schrifttums ab. Alles überragt hier das im Bannkreis des Erlebnisses der Bedrängnis und der Tragik des deutschen Schicksals im fernen Afrika stehende Volksdeutsche Gesamtwert von Hans Grimm. Reichs- und auslanddeutsche Verleger haben ihre Verlags werke als Leihgaben für die Ausstellung bereitwilligst zur Ver fügung gestellt. Das Augenmerk des Buchhändlers wie des Be suchers wird durch diese Schau nicht nur auf die auslanddsutschen Dichter gelenkt, die bereits reichsdeutsche Verleger für sich ge winnen konnten und die ihre Gestaltungskraft seit Jahren bereits bezeugt haben, sondern auch aus wichtige Romane, Erzählungen und Gedichtbände, die vor allem deswegen bisher keinen reichs- deutschen Leserkreis gefunden haben, weil sie außerhalb der Reichs grenzen erschienen sind. Nur durch die Sicherung eines gewissen Mindestabsatzes im Reich kann dem literarischen Schaffen der Auslanddeutschen die so bitter notwendige Förderung zuteil wer den. Von diesem Standpunkt aus gesehen fügt sich auch die in der »Stadt der Auslanddeutschen» veranstaltete Schau ausland deutschen Schrifttums der Gegenwart besonders glücklich in die mit der »Woche des Deutschen Buches» verbundenen Ziele und Bestrebungen ein. vr. W. Linck e, Stuttgart. Arbeitseinsatz der älteren Angestellten ist Pflicht Der Vierjahresplan fordert restlose Nutzbarmachung aller Arbeitskräfte, auch die der älteren, einsatzfähigen buchhänd lerischen Angestellten, die bisher noch erwerbslos sind. Ihre Zahl ist zwar nicht mehr sehr groß, doch ist es darum doppelte Pflicht, auch sie wieder zum Arbeitseinsatz zu bringen. Es wird deshalb aus die nachstehende Anordnung des Beauftragten für den Vier jahresplan, Ministerpräsident Göring nachdrücklich hingewiesen. Die Fachschaft der Angestellten kann jederzeit ältere erwerbslose buchhändlerische Arbeitskräfte namhaft machen. Fünfte Anordnung zur Durchführung des Vierjahresplanez Wer die Beschäftigung älterer Angestellter. Die Durchführung des neuen Vierjahresplans kann nur ge lingen, wenn keine Arbeitskraft im deutschen Volke ungenutzt bleibt. Damit wird es möglich, auch ältere einsatzfähige Angestellte, insbesondere Familienväter, in die Reihen der schaffenden Deut schen wieder einzugliedern. Ihr Einsatz entspricht zugleich staats politischen Notwendigkeiten. Ich bestimme daher folgendes: 1. In Betrieben und Verwaltungen mit 10 oder mehr An gestellten sind in angemessenem Umfange Angestellte im Alter von 40 und mehr Jahren zu beschäftigen, soweit sie eine ordnungs mäßige Vorbildung aufzuweisen haben und einsatzfähig sind. An gestellte im Sinne dieser Vorschriften sind Personen, die aus Grund 982 des Angestelltenversicherungsgesetzes Pflichtversichert sind, über die Einsatzfähigkeit entscheidet das zuständige Arbeitsamt. 2. Um einen Einblick zu ermöglichen, wie diese Betriebe und Verwaltungen ihren Verpflichtungen Nachkommen, haben sie dem zuständigen Arbeitsamt bis zum 15. Januar 1937 aus einem Formblatt die am 4. Januar 1937 ständig beschäftigten Angestell ten anzuzeigen. 3. Aus Grund des Ergebnisses der erstatteten Anzeigen kann der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung oder die von ihm beauftragte Dienststelle der Reichsanstalt bestimmen, in welchem Umfange in einem Be triebe oder einer Verwaltung ältere Angestellte zu beschäftigen sind. Dabei ist aus die besonderen Verhältnisse des einzelnen Betriebes oder der Verwaltung Rücksicht zu nehmen. Die Ver pflichtung zur Beschäftigung einer angemessenen Zahl von älteren Angestellten wird auch dann erfüllt, wenn ältere Angestellte, die trotz ordnungsmäßiger Vorbildung nicht mehr als Angestellte einsatzfähig sind, in anderen als Angestelltenberufen beschäftigt werden. 4. Wird in einem Einzelfall durch die Einstellung älterer An gestellter auf Grund der Ziffer 3 die Kündigung einer jüngeren Arbeitskraft erforderlich, so gilt die Kündigung, wenn der Präsi dent der Reichsanstalt oder die von ihm beauftragte Dienststelle der Reichsanstalt ihr zustimmt, als durch die Verhältnisse des Be triebes bedingt (K 56 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit, H 22 des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben).
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