MskÄMfurdmDklMM ViMmM Nr. 183 (N. 58) Leipzig, Dienstag den 5. Mai 1938 183. Jahrgang Am 27. April starb im 65. Lebensjahre Verlagsbuchhändler Or. pl^il. Georg Paetel Der Verstorbene, besten Firma einst mit an der Spitze der schöngeistigen Verlage Deutsch lands gestanden hat, ist viele Fahre lang mit seinen hervorragenden Kenntnissen und glän zenden Gaben im buchhändlerischen Organisationsleben tätig gewesen. Sein Wirken im Deutschen Verlegerverein und in verschiedenen Ausschüssen des Börsenvereins wird noch vielen Buchhändlern in Erinnerung sein. Der Tod hat ihn von schwerem Leiden erlöst. Sein Andenken wird im Deutschen Buchhandel weiterleben. Leipzig, den 2. Mai 1936 Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Baur, Vorsteher Bericht des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler über das Geschäftsjahr 1935/36 «Schluß Aus den Fachschastsberichten ergibt sich die Zuständigkeit und die Verteilung der Arbeit im Rahmen des Bun des. Alles speziell Fachliche gehört in die Fachschaften und ihre Untergruppen, die Fachgruppen und Arbeitsgemeinschaften, alle Fragen, die darüber hinaus greisen, vor allem die allgemeiner Natur, gehören in die Bundesgeschäftsstelle und zur Zuständig keit des Bundesvorstehers. Der Bund als solcher hat vor allen Dingen die Fragen zu bearbeiten, die nach oben, insbesondere an die Reichsschrisltumskammer weiterzugeben sind. Die Mitglieder müssen sich diese Zuständigkeit immer vor Augen halten; dann wird viel unnötige und zeitraubende Arbeit erspart. Unterlassen muß vor allen Dingen werden, daß sich jemand gleichzeitig an mehrere Stellen wendet, die dann womöglich jede für sich die'An- gelegenheit aufgreisen, weil sie von der Weitergabe an die anderen Stellen nichts wissen. Unzulässig ist, worauf immer wieder hin gewiesen werden muß, unmittelbare Eingaben an die Reichs- Nr. I»I> schrifttumskammer oder andere behördliche Stellen zu richten. Auch Beschwerden, z. B. Einsprüche bei Ablehnungen von Aus nahmeanträgen sind an die Bundesgeschäftsstelle zu richten, die sie mit ihrer Stellungnahme nötigenfalls unter Beifügung der Akten weiterleitet. Abgesehen von der Organisation?- und Aufbauarbeit, über die wir an anderer Stelle berichten, stand an erster Stelle die Zusammenarbeit mit der R e i ch s schrifttums kammer. Es kann nicht Aufgabe dieses Berichtes sein, diese im einzelnen darzustellen; dazu halten wir uns nicht für zuständig. In den meisten Fällen, in denen die Kammer Anordnungen oder Verfügungen erlassen hat, die den Buchhandel betrefsen, ist uns vorher Gelegenheit zur gutachtlichen Stellungnahme gegeben worden. Ein gut Teil der Bundesarbeit ergibt sich also aus den Anordnungen der Kammer (die in dem von Assessor Günther Gentz, dem Rechtsreferenten der Kammer, herausgegebenen im 405