Noch Ende Milli erscheint das slir die Praxis des Strafrechtlers wichtige Handbuch Llrasrechttiche Verwallungsvorlchrillen kine Sammlung üer vom keichsiustirminisier erlaslenen Verwallungsvorlchrlsten und wichtigen kin;elerlasle aus üem öebiet ües Strasrechts unü des Sirasoersalirens Systematisch zusammengestellt, mit Hinweisen und einem Sachverzeichnis versehen von Dr. K. Kru Oberstaatsanwalt im Dr. K. Schäfer Dr. F.W. Stolzenburg Oberlandesgerichtsrat im RIM Aus dem Vorwort: Landgerichtsdirektor im RIM Hand in Hand mit der großzügig begonnenen Neugestaltung des gesamten Strafrechts hat die Reichsjustizverwaltung die durch die Verreichlichung der Justiz ohnehin notwendig gewordene Zusammenfassung und Vereinheitlichung der Strafverwaltungsvorschriften in Angriff genommen. Auch diese wurden dem neuen strafrechtlichen Denkeil an- aepaßt und so gestaltet, daß sie eine Handhabung des — durch die verschiedenen Novellen ergänzten — geltenden Rechts ermöglichen, die den Bedürfnissen einer nationalsozialistischen Strafrechtspflege gerecht wird. Dabei sind in den Richtlinien für das Strafverfahren, der Vollstceckungsordnung, der Gnadenordnung, der Aktenordnung, den Richtlinien für den Rechtshilfeverkehr mit dem Auslande in Strafsachen übersichtliche Zusammenfassungen geschaffen worden. Daneben sind jedoch noch eine große Zahl von allgemeinen Verfügungen, von Rundverfügungen und allgemein bedeutsamen Einzelerlassen zu beachten. Trotz jener großen Zusammenfassungen besteht sonach immer noch eine Verstreutheit der zu berücksichtigenden Vor schriften. Deshalb haben die Herausgeber sich entschlossen, die gesamten bisher ergangenen strafrechtlichen Verwaltungs vorschriften des Reiches in dem vorliegenden Buche nach dem Stande von Anfang Juni 1936 systematisch zusammen- »ustellen. Zugleich sind zahlreiche Hinweise, kurze Erläuterungen, ein chronologisches Verzeichnis der wiedergegebenen Vorschriften und ein ganz eingehendes Sachregister beigegeben worden, um die Handhabung in der Praxis zu erleichtern. Die Einbeziehung von Rundverfügungen und Einzelerlassen hielten die Herausgeber für besonders wichtig, da gerade sie sehr verstreut und deshalb oft nur schwer zugänglich sind. Auch eine Anzahl wichtiger Erlasse aus anderen Ressorts, die enge Beziehungen zum Strafrecht und deshalb Bedeutung für die Strafrechtspraxis haben, sind einbezogen worden. So soll mit dieser erstmaligen Sammlung aller strafrechtlichen Verwaltungsvorschriften, die auf dem Gebiete des Strafrechts etwa dem früher in der preußischen Praxis viel gebrauchten Buch von Müller „Die preußische Justiz verwaltung" entsprechen dürfte, ein Verwaltungshandbuch für die Strafrechtspflege geschaffen werden. Umfang etwa 600 Seiten Größe i5,5 X 23,5 em Preis nur RM 4.80 kr. V. OSSXSkr'S VSkri^Q. Q. SSj-IS^ISkc, SSkrMI^IWS kln kuck, kür das lick der kuckkandel nock stärker einletren mükte! Nack knapp s Monaten erscheint In L.-"iukiage: »Kaufmann mitten im Volk« Uerausgegeben auf Anregung der V^irtlchriktsgruppc kinreihsndei Vorwort: 0r. tzranr ttayier, weiter der XVirttcksktsgruppe kinrelkandel lext: ssrsnr klier, Düsseldorf, Vildsuswskl: Otto Lröndski, llerlin erscheint jetzt In L Ausgaben: üesckenkausgabe, mit eingelegtem Widmungsblatt, In Lanrlcincn gebunden kiU Z.so Volksausgabe kartoniert L.8S (Z) bleue verugsbedingungen (A k. L N. «0?k5N8ic0I, VkirtN68NbI8I?UI, vkirribl vv s, cbarlottenstr.ss ?iusilekerung in keiprlg bei Lsri kr. kieilcher