VMllblatM-mAMckmMälliDM Rr. 13« 1V3. Jahrgang Leipzig, Montag den IS. Juni 1836 MllttärftvafveOt Texiausgaben 2. Teil Disziplinarstrafordnung, Beschwerdeordnung, Strafvollstreckungsvorschrist für die Wehrmacht, Militärrichterdienststrafordnung Mit Verweisungen, Überschriften und ausführlichem Sachverzeichnis von Hanns Dombrowski, Kriegsgerichtsrat, kommandiert zum Reichslriegsministerium durch Nachtrag auf den neuesten Stand der Gesetzgebung Preis in Leinen geh.einschl. Nachtrag 2.- NM. Nachtrag (Äeschwerbeordg. f. d. Angehörigen b. Wehrmacht v. 8.4. ZS) apart 0.15 NM kennen liest von: 1. Teil Militärstrafgesehbuch, Militärstrafgerichtsordnung XXII und 201. Seiten. Zn Leinen ged. 2.40 RM <I VevIag Lvanr Vahle n, Nevlktt 1V ?> in Baumbach'scher Lrläuterungsrveise In neuer Auflage erscheint Anfang Juli Band lO: Strafgesetzbuch mit 69 wichtigen Nebengesetzen und Verordnungen von Reichsgerichtsrat Or. Otto Schwarz Vierte, neubearbeitete Auflage Etwa 950 Seiten Taschenformat. Dünndruckpapier. Leinenband RM 12.50 Vorbestellpreis bis zum Erscheinen nur NM II.— Der Schwarz'sche Kurzkommentar zum StGB., gewissermaßen eine Schwesterausgabe zu Baumbach's ZPO., hat sich gleich, falls in kurzer Zeit in der Praxis große Anerkennung und Verbreitung verschafft: schon dreieinhalb Jahre nach Erscheinen der ersten kann die vierte Auflage ausgegeben werden. Sie ist in allen Teilen durchgeprüft, verbessert und nach dem neuesten Stande ergänzt worden. Die Erläuterungen zu den Strafrechtsnovellen vom 28. Juni 1935, insbesondere die Ausführungen zur schwierigen Frage der Rechtsanalogie, wurden wesentlich vertieft. Auch sonst legt der Verfasser wieder die für das künftige Strafrecht maß- und richtunggebenden neuen Grundsätze klar und erleichtert damit dem Praktiker ihre Anwendung und Verwirklichung. Der Anhang enthält jetzt insgesamt 69 strafrechtliche Nebengesetze und Verord nungen; diejenigen politischen Inhalts sind auch erläutert. Das Blutschutzgesetz wurde dabei mit besonderer Sorgfalt kommentiert. So wird die vierte Auflage sich wieder als ein zuverlässiger und maßgeblicher Führer durch das Strafrecht des Dritten Reiches bewähren. T C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München und Berlin Börsenblatt f. -. Deutschen Buchhan-del. M. Jahrgang. 401