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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1936
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- 1936-06-09
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- 09.06.1936
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Nr. 131 (N. 71) Leipzig, Dienstag den 9, Juni 1938 1Ü3. Jahrgang Die Ermittlung des Geschäftswerts Von Äans Stoll, Bücherrevisor BNSDI., München Die Auffassung, daß die Bilanz eines Kaufmanns sein Ver mögen darstelle und daher das Kapitalkonto den Wert der Unter nehmung auswcise, ist ebenso verbreitet wie irrig. Allerdings sieht das Handelsgesetzbuch in seinem § 40 vor, daß bei der Aus stellung des Inventars und der Bilanz sämtliche Vermögens- gegcnstände und Schulden nach dem Werl anzusetzen sind, der ihnen in dem Zeitpunkte beizulegen ist, für welchen die Aufstellung statlfindet. Mit dieser Bestimmung wollte der Gesetzgeber vor nehmlich im Interesse der Gläubiger weitgehende Bilanzwahrheit erstreben; Rechtsprechung und Handelsübung stehen jedoch aus dem Standpunkt, daß der § 40 nur Überbewertungen von Aktiven und Unterbewertungen von Passiven, d. h. eine zu günstige Dar stellung verbietet, daß er jedoch Unterbewertungen von Aktiven und Überbewertungen von Passiven, d, h, eine zu ungünstige Darstellung gestattet, soweit nicht berechtigte Interessen Dritter hierdurch verletzt werden. Die Handelsübung pflegt die weit engeren Bewertungsgrundsätze des Aktienrechts (HGB. K 261) anzuwenden und vor allem nur bereits verwirklichte Gewinne in Erscheinung treten zu lassen. Man kann daher eine Bilanz bestenfalls nur als eine nach gewinntechnischen, nicht aber als eine nach vermögensrechtlichen Grund sätzen erstellte Vermögensdarstellung bezeichnen. Mit dieser gesunden Handclsübung des Auswciscns nur bereits verwirklichter Gewinne hängt zwangsläufig der Grundsatz zu sammen, Bermögensgegenstände nur insoweit zu bewerten, als Aufwendungen für sie erfolgt sind. Es kann somit für einen so genannten Geschäftswelt oder Fassonwert, Firmenwert, Kunden- wert, Goodwill und andere ideelle Werte oder Jmmaterialgüter nicht einfach der tatsächliche Wert in die Bilanz eingesetzt werden, sondern ein Wert immer nur insoweit, als hierfür Aufwendungen erfolgten, vorausgesetzt daß dieser Wert noch den Aufwendungen entspricht. Auf die besonderen Verhältnisse und Bcwcrtungsunter- schiede zwischen den ideellen Werten, die sich in einem gegen jeden Dritten durchzusetzendcn Rechtsanspruch (z. B. Patent-, Urheber-, Verlags- und Lizenzrechte usw.) ausdrüclcn, und ferner den rein wirtschaftlichen Gütern (z. B. Geschäfts- und Firmenwert, Vcr- lagswerte im Gegensatz zu Verlagsrechten, Fabrikationsgeheim nisse usw.) kann hier ebensowenig eingegangen werden wie auf die Fragen der originären und derivativen Werte. Ich verweise hier nur auf die wichtige, wenn auch nicht ganz glückliche Ent scheidung des Reichsgerichts vom 27. Juni 1914 — 1 370/14') —; aus die steucrrechtliche Seite muß hier Verzicht geleistet werden. Der Geschäftswelt ist nicht zu verwechseln mit dem Wert eines Geschäfts im ganzen oder mit der Summe der Aktiven oder mit dem Unterschiede zwischen Aktiven und Passiven. Der Geschäftswelt ist vielmehr ein ganz besonderer Teil des Gesamt werts. Ich möchte auf eine wissenschaftliche Definition hier ver zichten, sein Wesen lieber durch einen Vergleich veranschaulichen. Eine bestimmte Rechenmaschine besteht, sagen wir einmal, aus 1789 Teilen und Teilchen, die auf Ausstellungen gern zur Schau gestellt werden; wer diese 1789 Teile und Teilchen besitzt, besitzt noch lange keine Rechenmaschine. Denn zu diesen kon kreten Teilen und Teilchen muß noch ein abstrakter Teil, nämlich die Montage hinzutreten, damit eine gebrauchsfertige, verwendungsfähigc und damit wertvolle Maschine vorhanden ist. Die englischen Accountants Dicksee und Tillyard vergleichen in ') Leipziger Zeitschrift Bd. 9, 1915, Sp. 231. ihrem Werke »dooäevilt and its Dreatinent io Accounts« 2) einen umlaufenden Betrieb einerseits und andererseits die Summe seiner einzelnen Vermögensteile treffend mit einem gesunden, kräftigen, arbeitenden Pferd und mit einem toten Gaul. Ebenso wie die Teile einer Maschine ihren Gebrauchswert erst durch die Montage erhalten, ebenso wie bei einem Pferd das Leben die Hauptsache ist und nicht etwa Haut und Knochen, Fleisch und Sehnen, so sind bei einer Unternehmung das Wesentliche nicht die einzelnen materiellen Werte, sondern der Umstand, daß diese materiellen Werte durch einen immateriellen Wert zu einem wirtschaftlich wirkenden Ganzen vereinigt sind. An wissenschaftlichen Definitionen fehlt es nicht, eine sehr gute Zusammenstellung bringt E. Axer in seiner Schrift »Der Vcrkaufswert industrieller Unternehmungen- °), im Grunde genommen laufen die gebrachten zehn Definitionen so ziemlich auf das gleiche hinaus. An dieser Stelle interessiert ausschließlich die Frage der Er mittlung oder Berechnung des Geschäftswerts, Firmenwerts, Fassonwerts usw., d. h. die Frage, welcher Betrag neben dem Wert der einzelnen, materiellen Vermögensgegenstände eines Unternehmens außerdem für den immateriellen Geschäfts wert angesetzt werden kann. Hier muß eins besonders Ermittlung erfolgen, da aus den eingangs dargelegten Gründen dieser Wert meist überhaupt nicht, mindestens jedoch nicht in seiner tatsäch lichen Höhe in den üblichen Bilanzen erscheinen kann und darf. Diese Wertermittlung ist besonders wichtig bei dem Verkauf oder Kauf eines Unternehmens, weswegen ich späterhin öfters von einem Verkäufer oder Käufer spreche. Sehr wichtig ist diese Er mittlung für die Aufnahme oder das Ausscheiden eines oder mehrerer Teilhaber, für die Auseinandersetzungen zwischen Erben, oft für die Bewertung von GmbH.-Anteilen, für Fusionsfragen und dergleichen. Namentlich bei Verkäufen wird gern auf die Be deutung von Angebot und Nachfrage hingewiesen, die wie überall den Preis bestimmten. Gewiß darf die Bedeutung von Angebot und Nachfrage auch hier nicht verkannt werden; beide besitzen jedoch im Grunde genommen keinen wertbestimmenden Charakter, sondern können den Wert nur beeinflussen. Man vergesse dabei nicht, daß die Übernahme eines Unternehmens doch nicht dem Aushandeln einer alten Kuh auf dem Viehmarkt gleichen kann und darf, selbst auf dem Viehmarkt wird nicht nur gefeilscht, sondern erst einmal gerechnet und überlegt. Die Bewertungsfrage hängt eng zusammen mit der scheinbar etwas naiven Frage, warum denn überhaupt jemand ein Unter nehmen betreibt. Der wesentliche Grund ist eben das Geldvcr- dienen, was beileibe nicht bedeuten soll, daß das Geldverdienen das einzige Moment sei, dem sich alles andere unterordnen müsse. Von einem skrupellosen »mone^-inalrmg« kann und darf keine Rede sein am allerwenigsten im Buchhandel, wenn er seine kulturelle Sendung erfüllen will. So stolz der deutsche Buchhandel, mit wenigen Ausnahmen, auf die Wahrung seiner hohen Ideale in schlimmer Zeit sein kann, so läßt sich auch bei ihm das Streben, der Wunsch und Wille zum Ertrag, und zwar zu einem Ertrag in angemessenen und berechtigten Grenzen, aus seiner schließlich L. R. Dicksee und F. Tillyard: lloockvill anck A« Irsatinent in Looounts. London 1906, Gee L Co. U Ernst A;er: Der Berkaufswert industrieller Unternehmungen. Berlin 1932, G. Siemens. 513
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