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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-07-11
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1936
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- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Vertriebs im Wege der Bezieherwerbung vor Augen zu führen, denen die Versorgung gerade der großen werktätigen Schichten der Nation mit gediegener Lektüre und ausgezeichneten Fort- bildungsschriften besonders am Herzen liegt. Wie bei den anderen, neueren Spezialzweigen des vertrei benden Buchhandels konnte auch die Entwicklung des Zeitschristen buchhandels nicht nur im Rahmen des Börsenvcreins vor sich gehen. Die gesamte organisatorische Aufbauarbeit mußte viel mehr durch den Rcichsverband erfolgen. Sonderfragen, wie tum nur einige naheliegende Herauszugreisen): Erzielung gleicher Be zugsbedingungen für alle Mitglieder — Rcmissionsrecht — Pro- visionshöchftsätze — Provisionszuschüsse — Zustellgebühr — Be schaffenheit des Bertricbsmaterials — Verbesserung der Rabatte durch Abschaffung der Freiexemplare — zeitliche, gleichmäßige Auslieferung der Zeitschriften im ganzen Reich — Gründung eines eigenen Kommissionshauses in Leipzig — Kundenschutz und Bekämpfung des Kundenraubes — Austausch von Berzugskunden — Ausmerzung unreeller Bezieherwerber — Botenangelegenheiten — Beistand in Berufsprozessen — Kampf gegen schädliche Außen seiter — Umarbeitungen — Berkehrsordnung usw. usw., wurden innerhalb des Reichsverbandes behandelt und zweckmäßig gelöst. Musik-N Gründung eines internationalen Büros der Musikverlcger Der Internationale Verleger-Kongreß, der in London unter dem Protektorat des Königs Eduard VIII. in der Zeit vom 8.—13. Juni 1936 tagte, hat in der Sektion v einstimmig die Gründung eines vureau International 6'Inkorination et 6e (Kooperation 6e8 Lcki- teurs cke klusique beschlossen, das seinen Sitz in Leipzig beim Deutschen Musikalien-Verleger-Verein (Reichsfach- schaft Musikalienverlcger in der Reichsmusikkammer) haben wird. Es werden von etwa siinfzehn Ländern korrespondierende Mitglieder von ihren Berufsorganisationen ernannt werden. Für bestimmte Spezial-Fragen wird auch der internationale Buchhandel Delegierte beim Büro ernennen. Berkaufsordnung für den deutschen Musikalienhandel Durch Verfügung vom 9. Juni 1936 hat der Herr Neichsminister für Volksaufklärung und Propaganda zugleich für den Herrn Neichs- und Preußischen Wirlschaftsministcr die Verkaufsordnung für den deutschen Musikalienhandel genehmigt. Verstöße gegen die Verkaufs- ordnnng werden durch die Reichsmusikkammer gemäß 8 28 Ziff. 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammer- gesetzes vom 1. November 1933 geahndet. Beratung des Musikalien- und Jnstrumentenhändlers in Unter- richtssragen Die Neichsfachschaft Musikalienhändler in der Ncichsmnsikkammer gibt bekannt: Die Reichsmusikerschaft Fachschast Musikerzieher hat in Gemeinschaft mit dem Neichsverbande der Deutschen Musikalien händler folgende Richtlinien zur Beratung des Musi- kalicn- und Jnstrumentenhändlers in Unter richt s f r a g e n ausgestellt: In allen Fragen der privaten Musikerziehung ist die Neichsmusik- kammer zuständig. Der Mnsikalien- und Jnstrumentenhändler wird daher in allen musi kalischen Unterrichtsfragen die zuverlässigste Auskunft bei dem Leiter der Fachschaft Musikerzieher der jeweiligen Ortsmusikcr- schast finden. Um dem Mnsikalien- und Jnstrumentenhändler die Aufklärung hin sichtlich der für die Unterrichtsfragen zuständigen Amtsstelle zu erleichtern, steht ihm ein von der Fachschaft III der Neichsmusikcr- schaft herausgegcbenes Plakat »Nimm Musikunterricht« zur Verfügung, das zweckmäßigerweise in den Geschäftsräumen an zubringen ist. Damit ein geregelter Unterricht gewährleistet ist, hat der Präsident der Neichsmusikkammer eine Anordnung über Unterrichts- - bedingnngen erlassen. Ein Exemplar der Unterrichtsbedingungen soll in jedem Mnsikalien- und Jnstrumentcngeschäft vorliegen, da mit gegebenenfalls der Kunde Einblick nehmen kann. Es wird dem Musikalienhändler empfohlen, sich allerorts, wo die Voraussetzungen erfüllt sind, unverzüglich mit dem Leiter der zuständigen Ortsmusikerschaft wegen llbungsmöglichkeiten (Räume und Instrumente) in Verbindung zu setzen. Der Unterricht selbst darf jedoch in keinem Falle in den Räumen des Händlers erteilt werden. Durch die große politische Umwälzung von 1933 wurde zu gleich auch eine grundsätzliche Umstellung der Aufgaben des Reichsverbandes vollzogen. Dies geschah durch die Eingliederung der Berufsvertretuug in die Reichspressekammer. Von nun an war der Reichsverband keine »Interessenvertretung« mehr, sondern ein berufsständischer Fachverband im Sinne des neuen Reiches, für dessen kulturpolitische Ziele er — in enger Zusammenarbeit mit allen anderen der Reichspressekammer angehörenden Fach verbänden und Fachschaften — seine volle Kraft einzusetzen hat. Die Tätigkeit des werbenden Zeitschriftenhandels wird also im kommenden Zeitabschnitt sich wesentlich ändern und erweitern. Seine Werbearbeit wird nicht zuletzt in größerem Umfange als bisher auch die deutsche Jugend, besonders den gewerblichen Nach wuchs, in ihren Reihen zu erfassen haben. Eine der neuen Auf gaben der Vertriebsfirmen soll ja darin bestehen, der guten deut schen Fachzeitschrift den Weg zu bahnen. Deutschlands Stärke in der Welt wird in Zukunft mehr noch als in der Vergangenheit in einer hochentwickelten Facharbeiterschaft wurzeln. Hier winkt dem Vertrieb Beteiligung an großen Kulturanfgaben! Arthur Klein. chrichten Ausnahmen von den Musikalien-Belieserungsvorschristen Der Deutsche Musikalien-Verleger-Verein teilt in Nr. 11/12 des »Musikalienhandels« mit: Im Mnsikverlag gibt es eine Reihe von Verlagsartikeln, deren Vertrieb in so hohem Maße beim Buch handel liegt, daß die Belieferung von Buchhandelsfirmen mit diesen Artikeln nicht ausgeschlossen werden kann. Der Reichsverband der Deutschen Musikalienhändler har sich infolgedessen damit einver standen erklärt, daß die Lieferungen gewisser Artikel als Grenzfällc zu betrachten sind und der Kontrolle des Neichsvcrbandes der Deut schen Musikalienhändler nicht unterstellt werden sollen. Diese Artikel sind: alle Liederbücher und ähnliches, die keine voll mit Begleitung aus geschriebene Melodie anfweisen, Volkstanzsammlungcn, alle Ausgaben liturgischer Art (Agenden, Gesangbücher usw.), die Denkmalbände, das »Erbe deutscher Musik«. Alle diese Werke dürfen zum Nettopreis auch an Händler ge liefert werden, die nicht im »Verzeichnis der zum Mnsikalienvertrieb zugelassencn Händler« anfgeführt sind. Werbeveranstaltungen des Mufiksortiments Zwischen dem Rcichsverband der Deutschen Musikalienhändler und der Arbeitsgemeinschaft Mnsikinstrnmentengewcrbe in der Neichs- mnsikkammer einerseits und der Stagma andererseits ist bezüglich der Aufführnngsgcnehmignng für Werbeveranstaltnngen ein Abkom men getroffen worden, das Bestimmungen über die Anmeldefrist, die Anfführnngsgebühr, Einreichung von Programmen u. a. enthält. Unter Wcrbeveranstaltungen im Sinne dieses Abkommens sind nur solche Veranstaltungen zu verstehen, die den Zweck verfolgen, zur Hebung des Geschäftsumsatzes beizutragen. Die im Nahmen dieses Abkommens zu erteilende Aufführungsgenehmigung erstreckt sich nur auf unmittelbare Musikdarbietungen von Musikstücken durch ausübende Musiker: bühucumäßige Aufführungen und Darbietungen von Ton filmen fallen nicht unter den Vertrag. — Abzüge des Abkommens sind bei der Geschäftsstelle des Ncichsverbandcs der Deutschen Musi kalienhändler, Leipzig b 1, Querstraße 12, erhältlich. Führung von Decknamen Der Präsident der Neichsmusikkammer hat in Ergänzung seiner Anordnung über die Führung von Decknamen (Pseudonymen) vom 16. Oktober 1935 unterm 4. Juni 1936 ungeordnet: 8 1- Musik- vcranstaltern ist die Ankündigung von Mitgliedern der Neichsmusik kammer unter einem unzulässigen Decknamen untersagt. 8 2. Mitgliedern der Neichsmusikkammer kann die Führung eines Decknamens außer deu in Ziffer 6 der Anordnung vom 16. Oktober 1935 angegebenen Gründen untersagt werden, wenn ein Bedürfnis zur Namensführung nicht vorliegt. 11. internationales Autorentressen in Berlin Der 11. internationale Autorenkongreß findet nunmehr vom 28. September bis 3. Oktober in Berlin statt. Präsident des Kongresses ist der italienische Propaganöaminister, Exzellenz Dino Alficri. Dem deutschen Arbeitsausschuß, der sich lediglich mit den
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