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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1879
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.12.1879
- Sprache
- Deutsch
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5332 Nichtamtlicher Theil. 297, 24. December, Der Vertheidigcr Seinguerlet's mengt in seinem umfang reichen und pikanten Plaidoyer Wahrheit und Dichtung gehörig untereinander; ich kann es mir nicht versagen, eine der merk würdigen Stellen wiederzugeben. So sagt er unter Anderm: „Was hat Seinguerlet gethan? Gott behüte, daß er dem vr. Busch alle seine Beschreibungen, seine Eindrücke, seine Berichte entlehnt hätte. Er hat nur die Tischgespräche, die dem Kanzler in den Mund ge legt werden, benützt, um eine historische Studie zu machen. Aber sind denn diese Gespräche das Eigenthum des vr. Busch? Wenn er sie aneinander gereiht und erklärt hätte, wenn er wie ein neuer Plutarch das Leben des berühmten Mannes mit Hilfe seiner Conversationen geschrieben hätte, so begriffe man den Prozeß. Aber was er wiedergibt, sind die bei Tisch in seiner Gegenwart ge führten Unterhaltungen, wie es jeder Andere von der Suite eben falls hätte thun können Und selbst diese Unterhaltungen sind durcheinander geworfen und gehen unter in einem germanischen Sumpf von Thatsachen, Anekdoten, Erzählungen und Eindrücken. Und weil Seinguerlet seine Netze darin auswars und ein Buch daraus hervorzog, wäre er ein Plagiator? Man spricht von zahl reichen Citaten. Waren sie nicht geboten durch die Natur des Buches, das ich vcrtheidigc? Konnte man dieses neue Bild des Kanzlers entwerfen, ohne ihn so zu zeigen, wie er sich selbst zeichnet in seinen Gesprächen, die sich in dem Buche von Busch zerstreut vor finden? Konnte inan aus diesem grausamen Buche die Lehren ziehen, welche es für uns enthält, ohne die Unterhaltungen zu citiren, in denen der blinde Haß gegen unser Land sich Bahn bricht? War cs möglich, die brutalen Meinungsäußerungen über Menschen und Thatsachen unserer Zeit zu widerlegen, ohne sie dem Leser vor die Augen geführt zu haben?" Diese und ähnliche Phrasen hat der sophistische Pariser Gerichtshof für baare Münze genommen und danach den Verklagten vollständig freigesprochen und den Kläger zur Tragung sämmtlicher Kosten verurtheilt. In Deutschland dürfte wohl nur eine Stimme darüber sein, daß dieser Spruch ein ungerechter ist, und juristische gründliche Abfertigungen wären um so mehr zu wünschen, als sie Bausteine liefern würden zur Klärung der internationalen literarischen Eigen thumsfrage, die noch immer in den ersten Anfängen steckt. Es treten fortwährend neue Streitfälle hervor, die nicht »ach den jetzigen Buch staben des Gesetzes beurtheilt werden können, und die znm Schaden der geistigen Urheber von den Richtern nach Belieben hin und her gedreht werden. In diesem Falle ist nun offenbar ein gröblicher, illoyaler Mißbrauch mit dem Citationsrecht getrieben worden — und dennoch ist der Schuldige frei ausgegangen. Da wäre es doch wahrlich an der Zeit, daß die Gesetzgeber aller civilisirten Staaten strengere Grenzen zum Schutze des geistigen Eigenthums zögen, damit der Parteilichkeit nicht mehr Thür und Thor offen ständen. Warum werden die schreienden Klagen, die auf den inter nationalen literarischen Congressen zu Tage getreten sind, an maß gebender Stelle nicht gehört? Und warum — aus der andern Seite — thut die Congreßcommission bei ihren vielen Beziehungen zu maßgebendsten Persönlichkeiten nicht ganz energische Schritte, um den Beschlüssen der Congreßmitglieder mehr Geltung zu verschaffen? Solche und ähnliche Betrachtungen sind mir bei der Lectüre der Pariser Prozeßverhandlungen ausgestiegen, und es sollte mich aufrichtig freuen, wenn andere, competeniere Stimmen sich gelegent lich dieses eclatanten Beispiels aussprechen und entweder meine Ansichten bestätigen oder berichtigen möchten. Erklärung. II.*) Der Erklärung der Leipziger Verleger gegen die öffent liche Ankündigung von Büchern unter dem Ladenpreis sind nach stehende Firmen ferner beigetreten: Ahn's Verlag (Adols Lesimple), Leipzig. Ernst Arnold's Kunstverlag (Carl Graes) in Dresden. Carl Bindernagel, Friedberg. C. F. Brunn's Verlag, Münster. Creutz'sche Buchh., Magdeburg. Dittmer'sche Buchh., Lübeck. Wilhelm Friedrich, Leipzig. G. A. Grau L Co., Hos. Grosse'sche Buchh., Clausthal. R. v. Grumbkow, Dresden. C. A. Hagen, Knnstverl., Hamb. Hoffman» L Ohnstein, Leipzig. Ernst Hühn, Verlag, Cassel. Max Kellerer, München. Heinrich Killinger, München. Lehrmittelanstalt, I. Ehrhard L Co., Bensheim. Otto Lenz, Leipzig. Adolf Lesimple's Verl., Leipzig. Leykam-Josefsthal, Graz. Oswald Mutze, Leipzig. Albert Reißner, Dessau. E. Remer, Görlitz. C. F. Simon, Herzberg. Gustav Weigel, Leipzig. E. Zernin, Darmstadt. Alle Wahrnehmungen über öffentliche Ankündigungen von Büchern unter dem Ladenpreis nach dem 1. Januar 1880 sind unter Beifügung der Belege den Verlegern der angezeigten Bücher mitzutheilen. Misrcllcn. „Der erste weibliche Kommis im Buchhandel. Humo reske von A. Winterfell»" (74 S. Essen, Silbermann. 1 M. baar). So lautet der Titel eines eben erschienenen SchriftchenF, worin unter jenem Pseudonym einer unserer Buchhändlerveteranen in leichtem Geplauder unsere modernen geschäftlichen Zustände mit gelegentlichen Seitenblicken auf sittliche und sociale Gebiete im Lichte der guten alten Zeit zu Nutz und Lehr der Gegenwart be leuchtet. Mit seinem Mischmasch von Humor und Ernst, novellisti schen und geschichtlichen Schilderungen wird die Lectüre des Schrift- chens jungen wie älteren Lesern eine angenehme Stunde bereiten. Treuer /»n IstibkwA»vrxüre unck Zibkrol/teLwisse-rsosta/i!. Hsr- ansgaZaban von Or. ck. Lstrliolät. ckubrA. 1879. Osaembar. Inbult: ckossk Ignur Lrusrsrvslii's SOgllbrizss 8cbriktstsllsr. ckubilllum. — 2ur lüttvratur ckor Osutscbon 8trak- unä ckustiexssstezsbunA. (kvrtsstrunx.) — lnttorutur nnck Ais- osllsn. — Lllgsmvino kibliozrupüio. Verbote. Auf Grund des Socialistengesetzes sind ferner verboten: Eccarius, I. G., der Kampf des großen und des kleinen Capitals oder die Schneiderei in London. Leipzig 1876, Genofsenschasts- Buchdruckcrei. Zeitgeist, der. Eine Skizze von E. K. 2. Aust. Zürich 1876, Volksbuchhandlung. SS- Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheilungen aus den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst — Aussätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Berlagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Aufnahme und angemessene Honvrirung. ") I. S. Nr. L8I. W. Hinrichsen.
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