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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1879
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.12.1879
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- Deutsch
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297, 24. December. Nichtamtlicher Theil. 5331 Nicht nur in dem von ihm zur großen Blüthe gebrachten Ge schäft leistete Kobergcr Bedeutendes, so daß er in dieser Hinsicht als Capacität betrachtet werden muß, nein auch um die Angelegenheiten seiner Vaterstadt Nürnberg erwarb er sich alz Genannter des großen Rathes durch Umsicht und Klarheit, durch Schärfe des Urtheils, durch streng rechtlichen Sinn wesentliche Verdienste. Er hatte sich die Ausgabe gestellt, die neuen umgestaltendeu Ideen, welche den Kampf mit alten Vorurtheilen ausnahmen und in der Wissenschaft wie im bürgerlichen Leben eine mächtige Wandlung hervorriefen, zu pflegen und zu fördern. Zur Lösung dieser Ausgabe hat Koberger redlich mit beigetragen. In lebendiger Darstellung schilderte Hr. Soldan die großen Verdienste Koberger's um die Literatur und Buchdruckerkunst des 15. und 16. Jahrhunderts und entwarf zugleich ein charakteristi sches Bild des künstlerischen und wissenschaftlichen Lebens während der Blüthezeit Nürnbergs. Er machte zum Schluß noch die erfreu liche Mittheilung, daß deutsche Buchhändler sich berufen fühlen, das Andenken Koberger's, als eines so hervorragenden Bcrussgenvssen, zu ehren und an Koberger's Wohnhaus in Nürnberg, an der Stätte seiner Wirksamkeit, eine Gedenktafel anzubringen, welche als äußeres Zeichen auch noch bei späteren Geschlechtern die Erinnerung an Koberger und sein für die Wissenschaft ersolgreiches Schaffen wach erhalten soll. Zur Erläuterung dessen, was Antoni Koberger geleistet hat, war eine Reihe seiner vortrefflichen Druckerzeugnisse, darunter Schedel's rcichillustrirte Weltchronik aufgelegt worden, welche das Germanische National-Museum aus seiner reichen Bibliothek dem Vortragenden zur Versüguug gestellt hatte. Die Frage, an welchem Haus Koberger's die von deutschen Buchhändlern auszurichtende Gedenktafel angebracht werden soll, gab in der Versammlung zur Erörterung Veranlassung. Die Hrn. v. Kreß, Soldan, v. Jmhos, v. Haller sprachen ihre Ansicht hierüber aus, indem zugleich aus die in dieser Frage kundgegebene Anschauung des Hrn. Rector Lochner Bezug genommen wurde. Es wurde sestgestellt, daß jedenfalls eines der Häuser am Aeghdienberge als eigentliches Wohnhaus Koberger's zu betrachten sei; welches aber von den drei in Frage stehenden Häusern der Ehre der Gedenktafel theilhastig werden solle, sei erst durch eingehendere Recherchen zu bestimmen. (Fränk. Kurier.) Ein Pariser Preßprozeß über ein deutsches Buch.*) Im Sommer dieses Jahres ist durch viele Zeitungen das Ur- theil gegangen, welches vom Pariser Zuchtpolizei-Gericht in dem Prozeß gefällt wurde, den der Verleger der französischen Aus gabe von Busch's Werk „Graf Bismarck und seine Leute" angestrengt hatte. Für diejenigen Leser, die den Vorfall damals nicht verfolgt oder denen er aus dem Gedächtniß entschwunden ist, resümire ich kurz, daß Dentu, der Verleger der autorisirten Ueber setzung, den Prozeß verloren, während Dreysous, der Verleger oes Plagiats, einen glänzend in Scene gesetzten Sieg erfochten hat. Die Pariser Richter haben in überschwänglichem Patriotismus Partei genommen gegen die wörtliche Uebertragung eines deutschen Buches, das ihnen mißfallen hat, während sie den tendenziösen Auszug des Gegners gerechtfertigt und gepriesen haben, weil der Verfasser — ein Hr. Seinguerlet — durch kritische Zuthaten und politische Reflexionen ihren Eigendünkel gekitzelt, das heißt: weil er aus dem Hauptinhalt des ganz deutschen Werkes ein eminent französisches gemacht hat. Das vollständige Referat des Nachdruck-Prozesses liegt jetzt in einer Broschüre vor, welche unter dem Titel „Dentu oontra Dreysous" (Leipzig 1879, Friedrich) erschienen ist, und deren »> Aus dem Mag. sür d. Lit. d. Ausl. höchst interessanter Inhalt gibt mir Veranlassung, aus den weit über die Grenzen des Specialsalles hinaus wichtigen Gegenstand etwas näher zurückzukommen. Das Plagiat, welches der Uebersetzung des Originalwerkes Concurrenz macht, betitelt sich „Uropas cks tablo cku ooiato ck« lli8ms.rotc penckant tu 6UN1PU.AN6 cts Uranoe". Der Verfasser — Seinguerlet — mußte wissen und hat es gewußt, daß eine autorisirte Uebersetzung von Busch's Buch erscheinen würde; das geht schon daraus hervor, daß er sich offenbar beeilt hat, derselben zuvor zukommen, denn thatsächlich ist sein Werk bereits sechs Wochen vor der von Dentu gedruckten autorisirten Ausgabe in die Oeffentlich- keit gelangt. Und darin namentlich hätten unparteiische Richter eine strafbare Handlung erblicken müssen. Aber man hat dies und alles Andere spitzfindig zu ent schuldigen und zu bemänteln gewußt. Wäre Seinguerlet ein Jahr später mit seinem Citatenschatze gekommen und hätte ihn in anständiger Weise beschränkt, so würde ihm wahrscheinlich Niemand einen Borwurf gemacht haben. Dann wäre wohl auch ein Buch entstanden, das sür seine Landsleute einen größeren literarischen Werth erlangt hätte, denn er würde Zeit ge habt haben, seine Betrachtungen mehr zu überlegen und auch die Urtheile Anderer über Busch's Enthüllungen in Erwägung zu ziehen. Er wäre dann im Stande gewesen, ein wirklich historisches Werk zu schreiben, wofür er genügendes Talent besitzt; — wie es jetzt vorliegt, läuft das Ganze mehr auf eine angenehme Plauderei hinaus. Freilich entspricht es in dieser leichten Gestalt mehr dem Geschmack der großen Menge, und das wird ja hauptsächlich den speculirenden Schriftsteller zur Herausgabe bewogen haben. Ich habe Seinguerlet's Buch durchgelesen, und nach allem, was er sagt, kann man ihm schon glauben, daß er Deutschland aus jahre langer eigener Anschauung kennen gelernt hat. Allein mit klaren Augen hat er sich doch nicht überall umgeschaut. Er hat wohl im Allgemeinen ein Verständnis; für unsere deutschen Angelegenheiten, indessen es ist ihn; — wie es jedem Ausländer gehen wird — auch manche Ungenauigkeit aus der Feder geflossen. Darüber jedoch will ich nicht mit ihm rechten. Meine Hauptaufgabe soll sein, die Auf merksamkeit vor allem nochmals auf den merkwürdigen Ausgang des Prozesses hinzulenken, und besonders unseren deutschen Rechts gelehrten möchte ich empfehlen, die Spiegelsechtereien ihrer franzö sischen Collegen in dem erwähnten Reserat selbst nachzulesen. Viel leicht fühlt sich der eine oder andere Sachverständige veranlaßt, die Pariser Herren in juristischen Fachblättern ackabsuräuiuzu führen. Seinguerlet hat zwar die Uebersetzung der von ihm citirten zahlreichen Abschnitte selbst verfertigt, theils nach den Artikeln, die Busch zuerst in der Gartenlaube veröffentlichte, theils nach dem bei Grunow in Leipzig erschienenen Gesammtwerke; aber das ändert nichts an der Unrechtmäßigkeit seines Verfahrens, dennselbstverständ- lich hatten sich Autor wie Verleger das Recht der Uebersetzung Vor behalten. Wie aus den Gerichtsverhandlungen hervorgeht, hat Seinguerlet im Ganzen 3419 Zeilen wörtlich entlehnt; sein Buch umfaßt überhaupt 9000 Zeilen, also mehr als ein Drittel ist Plagiat. Das buchstäblich Entnommene ist gleichzeitig so ziemlich alles, was von Bedeutung in Busch's Werk steht. Seinguerlet hat — wie er selbst sagt — das Ueberflüssige ausgeschieden und nur das Nothwendige und solche Abschnitte beibehalten, die mit Recht die Aufmerksamkeit der französischen Nation auf sich ziehen. Der Advocat Dentu's drückt sich dagegen so aus: „Seinguerlet hat sein Buch säst in seiner Totalität aus dem Werk des Busch ausgezogen. Er hat daraus die Quintessenz abgesondert. Er hat die Längen und umständlichen Details unterdrückt, die von einem deutschen Gehirn leicht verdaut werden, die aber dem französischen Leser über flüssig und langweilig erscheinen." 725*
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