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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.12.1936
- Strukturtyp
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- 1936-12-22
- Erscheinungsdatum
- 22.12.1936
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- Deutsch
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VMAMEMDMtMNläüuM Nr. 296/287 (N. 183) Leipzig, Dienstag den 22. Dezember 1936 103. Jahrgang Manuskript und Korrektur Etwas über Kampf dem Verderb beim Verleger und im Buchdruckgewerbe Manuskript und Korrektur sind Dinge, die fast dauernd ein Zankapfel sind zwischen Verlegern und Druckern. Arger und Ver druß, Zeit und Geld könnten in erhöhtem Maße gespart werden, wenn dem Manuskript und der Korrektur fortan mehr Beachtung geschenkt wurden. Hier klafft in der gewohnten verständnisvollen Zusammenarbeit noch manche Lücke, die bei einigem guten Willen und mit wenig Mühe zum Wohlc aller geschlossen werden könnte. Das Manuskript Vergegenwärtigen wir uns den berussüblichcn Arbcitsgang. Der Verfasser reicht sein Manuskript dem Verleger ein. Es wird geprüft. Wird es für gut befunden, geht es an die Druckerei zur Umfang- und Unkostenberechnung. Durch Probeseite wird die tech nische Gestaltung festgelegt. Nach deren Genehmigung und Verein barung — notgedrungen kürzester Lieferfrist — geht das Manuskript an die Setzerei. Handsetzer und Maschinensetzer — je nach Zweckmäßigkeit Monotype-, Typograph- oder Linotypesetzer — geben pflichtbewußt ihr Bestes, um die Arbeit schnell und fehlerfrei herauszubringen. Doch immer und immer wieder werden sie in diesem Bestreben durch Mängel im Manuskript gehindert. Recht schreibliche Unstimmigkeiten, uneinheitliche Abkürzungen, verschieden artig geschriebene Eigennamen nötigen zu Rückfragen und mindern den Wert und verringern das Zeitmaß der Arbeit. Zeitraubende Korrekturen sind die Folgen, besonders empfindlich im Maschinensatz, der auf dem Zeilenguß fußt. Doch selbst der Korrektor kann nicht alle Zweifel klären und entscheidet sich oft im guten Glauben für das Falsche. Der Verfasser beanstandet beim Verleger die Entschei dung, und die angeblichen Fehler werden der Druckerei zur Last ge legt — ob zu Recht oder Unrecht steht dabei meist nicht zur Er örterung — und führen selbstverständlich zur Verärgerung bei den Beteiligten. Es ist einer Druckerei, die Wertarbeit Pflegt, an sich schon peinlich, mit den Auftraggebern dauernd in Meinungsverschie denheiten zu geraten. Muß das sein? Keineswegs. Es ist nur notwendig, dem Manuskript eine lückenlose und zweifelsfreie Satzanweisung beizugeben. Die bisher üblichen Angaben: Format, Einzug, Aus zeichnung, Rechtschreibung usw. mögen bei regelmäßig wiederkchren- den Arbeiten — z. B. bei Zeitschriften — genügen, im Werksatz sind sie unvollkommen. Dabei wird von jedem tüchtigen Setzer er wartet, daß er die rechtschreiblichen Schwierigkeiten meistert. Er wird wohl auch selten enttäuschen. Aber darüber hinaus bleiben noch mannigfache Fragen offen, die erst im Verlause des Setzens auf tauchen. Die oberflächliche Prüfung des Manuskripts läßt die Mängel nicht rechtzeitig zutage treten. Erst sorgfältiges Durcharbeiten, und zwar vor Weitergabe an die Setzerei, läßt die Mängel des Manuskripts im vollen Umfange erkennen und aus merzen. Von berufener Seite sind die Vorteile der Durcharbeitung des Manuskripts nach rechtschreiblichen und sachtechnischen, wenn notwendig auch nach sprachlichen und stilistischen Gesichtspunkten wiederholt dargelegt und bewiesen, doch leider bisher nicht in dem gewünschten Maße beachtet worden. Wo es aber geschah, wurde die scheinbare Mehrbelastung durch ganz wesentliche Verringerung der Satz- und Korrekturzeiten, durch Vermeidung jeden wirtschaftlichen Lchrlaufcs reichlich wettgemacht. Ob der Verleger oder der Drucker zur Bearbeitung des Manuskripts berufen ist, ist keine Frage von ent scheidender Bedeutung; wichtiger ist, daß beide Teile verständnisvoll Hand in Hand arbeiten. Doch will mir scheinen, daß das Vor handensein eines fach technisch gründlich durchgebildeten Korrektors in jedem fortschrittlich und zeitge mäß arbeitenden Verlag ein Gebot der Stunde ist. An einigen Beispielen möchte ich zeigen, woraus es bei der Bearbeitung des Manuskripts vor allem ankommt. Ein zweibändi ges, äußerst mangelhaft übersetztes Werk wurde auf der Linotype hcrgcstellt. Hauskorrektur und Verfasserkorrektur erforderten so viel Korrekturzeilen, daß daraus fast ein dritter Band zusammengestcllt werden konnte. Gleichgültig, wer damit belastet wurde — dem be rechnenden Setzer, dem Drucker und dem Verleger gingen zweifellos kostbare Zeit und damit wirtschaftliche Werte verloren, die bei vor heriger Bearbeitung des Manuskripts erhalten geblieben wären. Hunderte von Satzzeichen, unzählige sprachliche Schnitzer — Ver wechslung des Geschlechts, z. B. das anstatt die Paddel, die anstatt der Otter — und stilistische Unklarheiten, weitere Hun derte von unterschiedlich geschriebenen geographischen Eigennamen und Personennamen — z. B. Frieda, Frida, Bredke, Bredtke, Bretke; New H ork, Neuyork; San Fran cisco, SanFranzisko, SanFrancislo, SanFran- zisco usw. — alle diese Fehler, Abweichungen und Unterschiedlich keiten schon im Manuskript berichtigt und eine strengere Anweisung für Setzer und Korrektoren hätten diesen Leerlauf vermieden. Fer ner: In einem geschichtlichen Werke über eine Stadt, in dem sich viele aus alten Schriften zitierte Stellen und in alter Weise geschrie bene Straßen- und Gcbäudenamen befanden, wer die Frage nach der rechtschreiblichen Wiedergabe offen geblieben. Ist es zu ver wundern, wenn Setzer und Korrektoren das Manuskript als ein Kräutlein Rührmichnichtan betrachteten und es bei der alten Schreibweise beließen, obwohl im übrigen Duden verbindlich war. Die Zitate wurden also wortgetreu wiedergegeben und auch die Straßen- und Gebäudenamen nach Manuskript gesetzt. Der Verfasser war jedoch weniger pietätvoll und entschied sich sowohl bei den Zitaten als auch bei den Straßen- und Gcbäudenamen für die Schreibnng nach Duden. Die Lehre aber daraus ist: Die gesamten Korrekturen hätten durch vorheriges Durcharbciten des Manuskripts vermieden werden können. Die Korrektur Im berufsüblichen Arbeitsgange bei der Herstellung einer Druckschrift ist die Korrektur — genauer gesagt: die Versasser- korrektur — eine entscheidende Hantierung. Doch nur selten wird hieraus der gebührende Wert gelegt. Während der eine Verfasser Verband der Buchhändler in Polen Zahlungen aus Polen Während bisher bei der Bezahlung von Rechnungsbeträgen nach Deutschland die Überweisung von Sammelbeträgen an die polnische Verrechnungskasse in Warschau möglich war und die Ge bühren nur einmalig ganz unabhängig von der Anzahl der Empfän ger erhoben wurden, wird seit dem l. Dezember 1836 für jede einzelne Überweisung an die Verrechnungskasse in Warschau ein Mindestbetrag von l.— 21. erhoben. Bei Rechnungsbeträgen unter RM Iv.— bedeutet diese Ge bühr eine derartige Verteuerung, daß es sich empfiehlt, kleine Rechnungsbeträge in Zukunft durch die BAG ein zuziehen oder durch Barsaktur in Leipzig zu er heben, wodurch sich die Spesen für den Buchhändler in Polen außerordentlich verringern. Kattowitz, den 17. Dezember 1836 0r. Kriedte 1107
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