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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Nummer 165, 18. Juli 1936 IS. August 1 838 bei der Geschäftsstelle Leipzig, C I, Plato- straße Ia anzumelden. Die Anmeldeformulare sind von der vorge nannten Geschäftsstelle erhältlich. Der Anmeldung sind beizu- fllgcn: l. Lehrvertrag, 2. Abgangszeugnis der allgemein bildenden Schule, 3. Abgangszeugnis der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt oder eine Bescheinigung über den gegenwärtigen Besuch der Deut schen Buchhändler-Lehranstalt, 4. Genaue Angabe der Sparte, in der der Lehrling tätig gewesen ist, um ihn der geeigneten Fach kommission bei der Prüsung zuführen zu können. Den Prüflingen wird durch direkte Mitteilungen bekannt- gegeben, wann die schriftliche und mündliche Prüfung stattfindet. Leipzig, den 14. Juli 1936 vr. Walther Klink Hardt, Gauobmann Die fünf westdeutschen Gaue Die Gaue Essen, Düsseldorf, Westfalen Süd, Westfalen Nord, Koblenz-Trier halten ihre diesjährige Gehilfenprüfung im Herbst am 19. Oktober ab. Wir bitten die Anmeldung bis zum 1. August Besuch des Vorstehers bei den Auslandvereinen in Wien In der Zeit vom 2. bis 10. Juli unternahm der Vorsteher Wilhelm Baur mit dem Geschäftsführer vr. Heß eine Ausland reise, die die Herren zu den österreichischen, ungarischen und jugo slawischen Buchhändlerorganisationen führte. Der Zweck der Reise war, die ausländischen Berufskollegen Persönlich kennenzulernen und in ihren Ländern die wichtigsten Fragen zu besprechen. Zum ersten Male wurde Belgrad, der Sitz des Verbandes der Buch händlerorganisationen des Königreichs Jugoslawien, ausgesucht. Der Verband hat sich im vergangenen Jahr dem Börsenverein an geschlossen. In allen Hauptstädten fanden ausführliche Besprechungen statt, an denen die führenden Männer und die am Absatz des deut schen Buches besonders interessierten Berufskollegen teilnahmen. Dabei standen naturgemäß Fragen der Ausfuhr und Einfuhr im Vordergrund. Aber auch Gegenstände ähnlicher Art wie sie uns in Deutschland beschäftigen, wurden behandelt, z. B. die Belieferung des Auchbuchhandels und seine Verbreitung, das Verhältnis von Ver sandbuchhandel und ortsansässigem Sortiment, die Portoberechnung bei Zeitschriften u. dgl. Besonders eingehend wurde über den Ladenpreisschutz gesprochen, und zwar nicht nur in bezug auf Bücher, sondern auch auf Zeitschriften, Musikalien und Kunst- an die gemeinsame Verwaltungsstelle der Gaue, Wuppertal-Elber feld, Herzogstraße 33, einzureichen. Der Prüsungsort wird noch bekanntgcgeben. Wuppertal, den 11. Juli 1936 i. A. Gerhard Hoff. Gau Württemberg - Hohenzollcrn Die Herbstprüfung für Lehrlinge, die zur Wehrmacht oder zum Arbeitsdienst einbecufen sind oder die bis zum 31. Dezember 1936 ausgelcrnt haben, findet am Mittwoch, dem 9. September 1936, abends in Stuttgart statt. Einzelheiten werden noch be kanntgegeben. Meldungen dafür sind sofort unter Beifügung von Lehrvertrag, Schulzeugnissen und einem Bericht des Chefs über Eignung des Lehrlings, außerdem, soweit vorhanden, Bescheini gung über den Besuch der Reichsschule, einzusendsn an die Ge schäftsstelle Stuttgart, Graf Eberhardbau. Stuttgart, den IS. Juli 1936 WalterWeitbrecht, Vorsitzender des Prüfungsausschusses dem Börsenverein angeschlofsenen . Budapest und Belgrad blätter. Gerade für Kunstblätter trat diese Forderung besonders stark in Wien hervor. Man erwartet kräftigen Schutz durch den Börsenverein sowohl im zwischenstaatlichen Verkehr als auch im Gebiet jeder einzelnen Organisation selbst. Die den Vertretern des Börsenvereins von den einzelnen Verbänden gebotene Gastfreundschaft war überaus herzlich und großzügig. Trotz der Kürze des Aufenthalts in jeder der drei Hauptstädte bot sich unter sachkundiger Führung Gelegenheit, manchen buchhändlerischen Einblick zu gewinnen sowie die Schön heit von Stadt und Land zu bewundern und in sich aufzunehmcn. Diese Auslandreise des Vorstehers beweist mehr noch als die traditionellen Besprechungen mit den Vertretern der ange schlossenen Auslandvcreine zu Kantate, daß der Zusammenschluß zwischen Börsenverein und Auslandvereincn wichtige realwirt schaftliche Grundlagen hat. Sie immer von neuem zu pflegen und zu festigen wird unsere gemeinschaftliche Aufgabe sein. Die Frucht dieser Bemühungen aber soll und wird sich auswirkcn zum Besten der deutschen Geisteserzeugnisse in allen Erscheinungs formen. Ein Besuch der übrigen Auslandvereine ist zu gegebener Zeit ebenfalls vorgesehen. Bücherbettel und kein Ende In dem Aussatz »Bücherbettel und kein Ende« in Nr. 149 des Börsenblattes ist nur vom Verlag die Rede. Ich glaube bestimmt, daß das Sortiment in noch viel größerem Maße um Bücher stiftungen für alle möglichen Feiern und Büchereien angegangen wird. In unserem Betriebe ist dies jedenfalls so. Die amtliche Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. S2 spricht jedoch nur vom Verlage. Wäre es nicht möglich, eine Anordnung ähn licher Art auch für das Sortiment zu erwirken, die dann als Sonderdruck zur Verteilung kommen könnte? Ludwigsburg. Kurt Aigner. Ein Ortsobmann schreibt zu dem Aussatz: Hierzu gestatte ich mir zu berichten, daß jich die '. . . Buchhändler durch protokollierten und unterschriebenen Entschluß bei einer Sitzung der Ortsgruppe vor ungefähr zwei Jahren unter einander restlos verpflichtet haben, Bitten um gcschenkweise Über lassung von Büchern, sei es für Büchereien oder Verlosungen, 638 Preise, Prämien und dergleichen, abzulehnen. Die »Bücherbettelei« von allen möglichen Behörden, Organisationen, Vereinen usw. und Privatpersonen zu allen nur irgendwie denkbaren Zwecken hatte einen derartigen Umfang angenommen, daß wir direkt von einer Seuche sprechen konnten. Ausnahmen sollten nur bei gemeinschaft licher Beteiligung gestattet sein. Hiervon ist auch innerhalb Jahresfrist zweimal Gebrauch gemacht worden, während die zahl reichen, an die einzelnen Firmen gerichteten derartigen Bitten ab gelehnt wurden. So schön, wie ein derartiger, von mir angctcgter Beschluß ist, entspricht er doch bei weitem nicht dem Ideal. Ganz abgesehen davon, daß Verstöße bemerkt worden sind, denen meines Erachtens von uns aus keine Zwangsmaßnahmen gegenüberstehen, oder daß ich hören muß, daß der eine oder andere Buchhändler Bittstellern gegenüber sagt, daß er schon geben würde, aber der Obmann hätte es verboten, bringt der Beschluß doch auch manche Unannehmlichkeiten, Verärgerungen usw. mit sich. Und warum sollten z. B. etwa übriggebliebene, für den Verkauf unansehnlich gewordene Bilderbücher nicht wohltätigen Zwecken (Kinderheimen,
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