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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1936
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- 1936-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1936
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- Deutsch
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Nr. 148 <N. 8Ü)Leipzig, Dienstag den 30. Juni 1838 1Ü3. Jahrgang Bücherbettel — und kein Ende Eine notwendige Feststellung Es dürfte nachgerade an der Zeit sein, einmal eine Frage aufzurollen, die mit aller Offenheit und stärkstem Nachdruck be handelt werden muß, weil sie unmittelbar mit der Ehre eines Berufes — unseres Berufes — zusammenhängt. Ich lege besonderen Wert auf das Wort Berufsehr c, weil der Ehrbegriff seit 1933 für uns Deutsche einen neuen und vollen Klang bekommen hat. Um gleich ins Bild zu kommen, worum es sich handelt: In erschreckendem Maße nehmen die Anforderungen, Bit ten — oder wie man es sonst auffassen will — um geschenlweise Überlassung von Büchern überhand. Jeder Sortimenter und wohl noch mehr der Verleger wird davon ein Lied singen können. Gewiß, es gibt eine Reihe von Fällen, in denen man für einen guten Zweck gern bereit fein wird, einige Bücher zu spenden. Aber das heißt nicht, eine Ausnahme zur Regel zu machen. Schließlich muß di« Kirche im Dorfe bleiben. Es soll auch nicht von diesen Ausnahmen die Rede sein. Wogegen ich mich als Buchhändler und Verleger wende — und damit werde ich wohl nicht alleinstehen —, das ist die selbstverständliche Form, mit der man um kostenlose Über lassung von Büchern an uns herantritt. Hier liegt die Wurzel allen Übels. Ist es nun eine Gedankenlosigkeit oder was sonst, die die Veranlassung dazu gibt, etwas geschenkweise zu verlangen, was für den Erzeuger oder Händler ein Wertobjekt bedeutet. Schal ten wir ruhig einmal den Begriff Buch als etwas Geistiges aus und halten wir uns an allgemeine kaufmännische Begriffe. Dann ist das Buch eine Ware, die vom Verleger »hergestellt» und vom Buchhändler »vertrieben» wird. sMan gestatte in diesem Fall schon einmal die Vergleiche!) Gehen wir einen Schritt weiter und den ken wir als Nur-Kaufleute. Dann möchte ich einmal den Kaufmann sehen, der ein Ansinnen um geschenlweise Überlassung seiner Ware nicht mit Entrüstung ablehnen wird. Aber wahrscheinlich wird ein Kaufmann oder Fabrikant nie in die Lage kommen, derartige Ansinnen überhaupt ablehnen zu müssen, weil man gar nicht auf den Gedanken kommt, sagen wir einmal Schuhe, Stiefel, Bau materialien oder womit sonst noch gehandelt wird, geschenkweise zu verlangen! Und weshalb soll ausgerechnet der Buchhandel eine Aus nahme machen? Spricht hier nicht eine Mißachtung des Buches als einem Wertobjekt eine deutliche Sprache? Und müßte sich hier nicht ein mal ein ganzer Berussstand gegen eine derartige Mißachtung seiner Erzeugnisse — einem der edelsten Erzeugnisse überhaupt, dem Buche — energisch zur Wehr setzen? Ich könnte eine ganze Reihe von Fällen aufzählen, die in krasser Form das ganze Problem illustrieren. Aber ich möchte mich lediglich auf einen Fall aus der jüngsten Zeit aus meiner Praxis beschränken, der aber durchaus als Musterbeispiel für alle anderen Vorgänge bewertet werden kann. Bei unserem Verlag ging ein vervielfältigtes Rundschreiben ein, dem wir die Tatsache entnahmen, daß man einen Bau aus geführt hatte. Nun sollte zum Schluß auch eine Bibliothek ein gerichtet werden, aber die Mittel dazu würden fehlen. (Und so weiter, wie man immer bei ähnlichen Anlässen zu denken gewohnt ist.) Ich hatte Gelegenheit, mit dem Verfasser des Rundschreibens zu sprechen. Dabei erfuhr ich, daß s elb st v erst ä n d I i ch für den Bau und was dazu gehört Geld vorhanden war. Sicher waren es viele Tausend Mark. Ebenso selbstverständlich war es, daß die Handwerker, die Bausirmen usw. bezahlt wurden. Was ja auch in der Ordnung ist. Aber der kleine Betrag (winzig im Verhältnis zum Objekt!) für Bücher — an den hatte man nicht gedacht. Die gibt es ja doch umsonst! Auf meine bescheidene Frage, ob auch Ziegelsteine geschenkweis« verlangt wurden, wurde ich ob solcher Naivität groß angesehen. Und dann wurden mir die Bücherpakete gezeigt, die aus die Rundschreiben hin bereits ein gegangen waren! In diesem Zusammenhang läßt sich der ver wunderte Blick, mit dem ich gewürdigt wurde, schon verstehen. Wenn man schon kein Gefühl dafür hat, wie beschämend es eigent lich sein müßte, Bücher zu betteln, statt sie zu kaufen, dann ist es endlich höchste Zeit, daß hier einmal Schluß aus unserer Seite gemacht wird. ' Der einzelne wird wenig oder nichts erreichen, solange man von anderer Seite in der freigebigsten Weife mit Büchern be schenkt wird, als wenn sie nichts wert wären. Und derjenige, der die Geschenke verlangte und erhielt, muß ja das Gefühl bekommeg, daß etwas, das man so leicht kostenlos zugestellt bekommt, im Grunde genommen auch nicht viel wert sein kann. Das ist die ver hängnisvolle Auffassung, und solange die nicht endgültig mit der Wurzel ausgecottet wird, solange wird sich nichts ändern können. Wir müssen darauf bestehen, daß man unserer »Ware», dem Buche, die gleiche Achtung entgeg«nbringt wie jeder anderen. Man braucht sich nur einmal in Gedanken zu überschlagen, welche großen Sum men dem Sortiment und Verlag jährlich durch die «Bücher- spendcn» verlorengehen. Wir sind bei Gott nicht auf Rosen gebettet. Und wir haben genau so wenig etwas zu verschenken wie jeder andere Bcrusszweig auch. Ich möchte annehmen, daß der Buch handel die Aufrollung dieser Frage begrüßen wird. Und es dürste nicht schwer fallen, geeignete Mittel und Wege zu finden, die dahin führen, daß man in Zukunft überhaupt nicht mehr auf den Ge danken kommt, an Verleger oder Sortimenter heranzutreten und Bücher geschenkweise von ihnen zu verlangen. Ich sprach am Beginn von der Berufsehre. Wir Buchhändler können stolz auf unseren Beruf sein. Und ich kann mir nicht helfen, es ist beleidigend für unseren Stand, daß man das, was wir oft unter Persönlichen Opfern herausbringen, so wenig achtet, daß man bedenkenlos um kostenlose Überlassung ersucht. Das ist ein Zustand, der aus die Dauer untragbar ist. Otto Dikreiter. Wir bringen aus obigem Anlaß die 52. Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer »Anordnung über die Ansorderung von Freistücken von Verlagen», abgedruckt im Börsenblatt Nr. 26 vom 31. Januar 1935, in Erinnerung. Sonderdrucke davon sind bei der Geschäftsstelle der Fachschaft Verlag erhältlich. Amtliche Bekanntmachung der Reichsschristtumskammer Nr. 52. Es hat sich leider in zunehmendem Maße die Unsitte ein gebürgert, daß amtliche, parteiamtliche und private Stellen sich an die deutschen Verlage mit der Bitte wenden, für die Zusammen stellung von Bibliotheken aller Art Freistücke stiften zu wollen. Wollten die deutschen Verlage allen diesen Bitten Nachkommen, so müßten sie von vornherein einen Teil ihrer Auflagen ver schenken und würden so die gesunden wirtschaftlichen Grundlagen der Verlagskalkulation verlassen. Leider wird die Erledigung der Gesuche nicht einheitlich gehandhabt. Ein Teil der Verlage lehnt durchweg ab, ein anderer Teil glaubt aus geschäftlichen und poli- 58S
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