Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1931
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- 1931-08-11
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- 11.08.1931
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- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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184, 11. August 1931. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. entstammt ihnen eine Arbeit über Goethes Wahlverwandtschaften, zu der Andre Lichtenberger das Vorwort geschrieben hat. Seine deut schen Eindrücke hat Francois-Poncet auch in einer Schrift zusammen- gefaßt, die den Titel hat »Wie die deutsche Jugend denkt«. Handels-Hochschule Leipzig. — Das Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 1931/32 ist erschienen und für 60 Pfg. (einschl. Porto) vom Sekretariat zu beziehen, das auch weitere Auskunft erteilt. Außer der Angabe der reichhaltigen Vorlesungen und Übungen, die über Betriebswirtschaftslehre, Volks- und Weltwirtschaftslehre, Sprachen, Rechts-, Versicherungs- und Steuerwissenschaft, Erdkunde, Geschichte, Technologie und Warenkunde, Handelsschulpädagogik und Philosophie, Neichskurzschrift und Leibesübungen abgehalten werden, enthält das Verzeichnis Näheres über den Bücherrevisorenkurs, das Steuer-Insti tut, das Weltwirtschafts-Institut und die Studien-Abteilung für Wirtschafts-Journalismus und Zeitungs-Betriebslehre, ferner über die Zulassungsbedingungen zum kaufmännischen und Handelslehr amtsstudium, Prüfungen, Promotion usw. Die Jmmatrikulations- frist läuft vom 16. Oktober bis 11. November; die Vorlesungen be ginnen Ende Oktober. Derkekrsnackrickten. Statistische Gebühr (vgl. Bbl. Nr. 146 und Vertrauliche Mit teilungen Nr. 3 vom Juni 1931). — Durch die zweite Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 5. Juni wurde die zugunsten des Reichs zu entrichtende statistische Abgabe erhöht. Die statistische Abgabe beträgt a) bei P o st sendungen 10 Neichspsennig für jedes Poststück, je doch nicht mehr als 1 Reichsmark für die mit einem Anmelde papier angemeldeten Poststücke; d) in allen anderen Fällen 20 Neichspsennig für je 1000 Kilogramm der in demselben Anmeldepapier aufgefllhrten Warenmenge; doch darf die Abgabe 5 Reichsmark für ange fangene oder volle je 10 000 Reichsmark des Warenwertes nicht übersteigen. Für Bruchteile der Mengeneinheit ist die volle Abgabe zu entrichten. In der ersten Veröffentlichung im Neichsgesetzblatt Nr. 22 vom 6. Juni war unrichtig statt »5 Reichsmark« »5 Reichspfennig« ge setzt. Veranlaßt durch diesen Druckfehler oder auch aus Unkenntnis wird die Abgabe für Bahnsendungen von vielen Firmen nicht wie vorgeschrieben 20 Pf. für je 1000 lr^ gezahlt, wodurch Weiterungen und Verzögerungen entstehen. Zur Vermeidung dieser Unzuträglich keiten bitten wir, die vorstehend veröffentlichten Bestimmungen genau zu beachten. Wir bemerken noch, daß bei Postsendungen, die mit einem Anmeldepapier versandt werden, jedes Paket gebühren pflichtig ist. Bei mehr als 10 Paketen an ein und denselben Empfänger wird jedoch nur eine Gebühr von NM 1.— erhoben. Kontrollnummern in Briefaufschriften. — Der Herr Reichs postminister hat in einem Schreiben an den Deutschen Jndustrie- und Handelstag folgendes ausgeführt: »In Werbeschreiben, Zeitungsanzeigen usw. wird seit einiger Zeit von zahlreichen Firmen ihrer Anschrift hinter der Ortsbezeich nung eine Nummer hinzugefügt, z. B. Firma N. Berlin 96, Leip ziger Str., oder Firma N., Hamburg 11b, oder Firma N., Bar men 70 nsw. Diese Nummer (Kontrollnummer)« wird regelmäßig in der Aufschrift der Sendungen, die auf Grund derartiger Zei tungsanzeigen usw. aufgeliefert werden, angegeben und bietet so mit die Möglichkeit, die Wirksamkeit der Reklame festzustellen. Nach der Art ihrer Stellung hinter der Wohnortsangabe erweckt die Nummer jedoch bei den Postbetriebsstellen den Anschein, als ob sie die bei Sendungen nach großen Städten erforderliche Nummer der Zustellpostanstalt darstellt. Dadurch sind derartige Sendungen vielfach Fehlleitungen und Verzögerungen ausgesetzt, auch wird durch die Weiterleitung nach der richtigen Zustell postanstalt der Briefbeförderungsdienst in unerwünschtem Maße belastet und erschwert. Die Zahlen sind lediglich Kontrollnummern, sie gehören also nicht zur Aufschrift, müßten vielmehr nach 8 2,1 der Postordnung auf das linke Drittel der Aufschriftseite der Briefumschläge usw. gesetzt werden. Da jedoch dann zu besorgen ist, daß in den Auf schriften der auf die Anzeige hin eingehenden Bestellungen usw. von deren Absendern die Nummern fortgelassen werden, will ich bis auf weiteres nicht beanstanden, daß die Nummern wie bisher hinter die Ortsangabe gesetzt werden. Zur Vermeidung der erwähn ten betrieblichen Unzuträglichkeiten wäre es jedoch erforderlich, daß dabei allgemein einheitlich nach folgenden Gesichtspunkten ver fahren wird. 1. Die Kontrollnummer ist in den Anschriften der Sendungen nach Orten mit nur einer Postanstalt hinter die Ortsangabe in Klammern zu setzen, z. B. Firma N., Bruchsal (23). 2. Bei Sendungen nach Orten mit mehreren Postanstalten ist die Kontrollnummer durch einen Bruchstrich getrennt hinter die Be zeichnung der Zustellpostanstalt zu setzen, z. B. Firma N., Berlin W 30/489, Eisenacherstraße 10.« Wir empfehlen, diese Gesichtspunkte bei Angabe von Kontroll nummern in Werbeschreiben, Zeitungsanzeigen usw. zu beachten. Vermerk »Lrinteck in « bei der Einfuhr von Druckschriften in die Vereinigten Staaten von Amerika. — Nach Abschnitt 304 des amerikanischen Zolltarifs muß jede in die Vereinigten Staaten ein- gefllhrte Ware und ihr unmittelbarer Behälter, ferner die äußere Verpackung in leserlichen englischen Worten an augenfälliger Stelle markiert sein. Bücher, Zeitschriften und überhaupt alle Druckerzeug nisse müssen auf dem Titelblatt den Vermerk »krinteck in ... . (Land)« tragen. Der Schntzkarton und die äußere Verpackung sind durch den Vermerk »krom . . . .« zu kennzeichnen. Nicht bedruckte Schntznmschläge für Bücher brauchen nicht markiert zu sein. Eine Ausnahme ist nur für die in den Welt Hauptstädten herge stellten Druckwerke zugelassen. Für diese wird die Verlagsangabe auf dem Titelblatt als ansreichend zur Kennzeichnung des Ursprungs landes angesehen. Als Welthauptstädte gelten nur Berlin, London, Paris usw., nicht aber auch bekannte Hauptplätze des Buchhandels wie Leipzig, München, Stuttgart u. a. Die amerikanische oberste Zollbehörde hat die verschiedenen Anträge, die Erleichterungen nicht nur für die Welthauptstädte, sondern auch für die bekannteren Groß städte zuzulassen, stets abgelehnt. Wie aus einer uns vom Deutsch-Amerikanischen Wirtschafts verband in Berlin übersandten Entscheidung des amerikanischen Schatzamtes hervorgeht, ist eine Vereinfachung der Markierungsvor schriften nicht zu erwarten. Die Entscheidung lautet in Übersetzung: »Es liegen zwei Pakete in deutscher Sprache gedruckter Bücher vor; auf der ersten Seite (der Bücher) steht ,München', auf der zweiten Seite ist der Name des Verlegers, als in München wohnend, angegeben, der Name des Druckers in Stuttgart. Das U.S.A.-Schatzamt hat entschieden, daß die Bezeichnungen München und Stuttgart für die Zwecke der Ursprungs bezeichnung (Ländevangabe) gemäß § 304 des Zolltarifs von 1930 nicht als hinreichend anzusehen sind. Die Bücher mußten vor der Freigabe nachträglich noch mit der entsprechenden Bezeichnung mar kiert werden und wurden mit 10 Prozent Zuschlagsgebühr belastet.« 'kersonalnackrickterr. Gestorben: am 2. August der Buchhändler Herr Alfred Arnold, In haber der Internationalen Buchhandlung gleichen Namens in Lugano an den Folgen einer Operation im Alter von 62 Jahren. Der Verstorbene stammte von Niehen-Basel und hatte bei Geering in Basel eine strenge und arbeitsreiche Lehrzeit. Anschließend ging er nach Bern, wo er bei Schmid, Francke L Co. drei Jahre tätig war. Bald trieb ihn sein Wissens drang nach Italien, wo er bei Ermanno Loescher in Rom, später als Filialleiter der Firma Schmid, Dalp L Co. in Como Stellung fand. 1894 wurde ihm die Leitung der gleichnamigen Nie derlassung in Lugano übertragen, die er nach einem Jahr unter schwe ren Opfern für eigene Rechnung übernahm. Er kannte nur seine Arbeit; durch eisernen Fleiß und unermüdliche Tätigkeit brachte er sein Geschäft auf eine beachtenswerte Höhe. Durch die Mitarbeit eines Sohnes und zweier Töchter wurde es ihm ermöglicht, seine Kräfte auch dem Verlag zu widmen und sehr viel zum Verständnis zwischen Nord und Süd beizutragen. Inhaltsverzeichnis. Artikel: Der Schutz des buchhändlerischen Ladenpreises. Von Vr. Friedrich Oldenbourg. S. 729. Kleine Mitteilungen S. 730—732: Das Verzeichnis der Neuerscheinungen / Freizeit 1931 des Kreisvereins der Rheinisch- Westfäl. Buchhändler / Herstellung und Vertrieb geographischer Karten in Italien / Bilanzen: Eulen-Vcrlag, Leipzig; Josef Singer Verlag, Berlin / Zur Herbstmesse 1931 / Das Meß abzeichen / 15 000 Mark Novellen-Preis / Die Gesellschaft für Volksbildung / Hochschulkurse in Deutschböhmen / Ein Germanist französischer Botschafter / Handels-Hochschule Leipzig. Verkehrs Nachrichten S. 732: Statistische Gebühr / Kontroll nummern in Briefaufschriften / Vermerk krinteck in ... . Pcrsonalnachrichten S. 732: Gestorben: A. Arnold. 732 s-t» E Sri g
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